Widerrufsbelehrung: Form, Inhalt und Fristen
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Strenge Anforderungen an Gestaltung der Widerrufsbelehrung
- Form
- Inhalt
- Muster einer Widerrufsbelehrung
Strenge Anforderungen an Gestaltung der Widerrufsbelehrung
Der Bundesgerichtshof stellt strenge Anforderungen an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung und hat sich in der Vergangenheit mehrfach zum sog. Deutlichkeitsgebot geäußert. Demnach muss die Belehrung inhaltlich und drucktechnisch deutlich gestaltet sein und darf auch keine verwirrenden oder ablenkenden Zusätze enthalten. Zuletzt hat sich der BGH am 23.02.2016 in zwei Verfahren (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15) dazu geäußert. Aus dem Urteil geht hervor, dass die Widerrufsbelehrung klar und verständlich sein muss, eine graphische Hervorhebung wird jedoch nicht verlangt.
Viele Unternehmen weisen irgendwo im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein bestehendes Widerrufsrecht hin. Nach den vom BGH entwickelten Anforderungen ist diese Form der Gestaltung wettbewerbswidrig und deshalb nicht ausreichend. Die Folge ist, dass die Belehrung nicht ordnungsgemäß erfolgte, deshalb beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. In einem solchen Fall erlischt die Widerrufsfrist erst nach einem Jahr und 14 Tagen nach eigentlichem Fristbeginn.
Form: Text auf Papier oder digital?
Hier ist zu unterscheiden, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen wird. Erfolgt der Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen, muss die Belehrung auf Papier erfolgen. Dabei hat der Unternehmer die Belehrung gut lesbar und unter Nennung des Namens anzufertigen. Stimmt der Verbraucher zu, kann die Belehrung auch auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt werden.
Bei einem Fernabsatzvertrag hat die Belehrung in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln abgepassten Weise zu erfolgen. Eine Textform wird nicht zwingend erforderlich sein. Ein entsprechender Hinweis zur Widerrufsbelehrung auf der Webseite des Unternehmers genügt jedoch nicht.
Inhalt: Rechte der Verbraucher müssen deutlich werden
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich gemacht werden. Er hat auch den Namen und die ladungsfähige Anschrift von demjenigen mitzuteilen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist.
Der Unternehmer kann nunmehr auch direkt ein Widerrufsformular für den Verbraucher zur Verfügung stellen. Dies ist umso wichtiger, als der Widerruf nicht mehr allein durch Rückgabe erfolgen kann, sondern immer eine Widerrufserklärung notwendig ist.
Muster einer Widerrufsbelehrung
Um dem Unternehmer die Teilnahme am Rechtsverkehr zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Muster für die Widerrufsbelehrung entwickelt und im Anhang zur Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) zur Verfügung gestellt. Es steht aber jedem Unternehmer frei, eine andere Formulierung zu verwenden. Eine Abweichung von den Mustern führt nicht zwangsläufig dazu, dass die Belehrung fehlerhaft ist. Nutzt der Unternehmer das Muster, wird aber unterstellt, dass diese Informationspflichten eingehalten wurden.
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