Sie brauchen einen Handwerker? - Die zehn wichtigsten Tipps für Verbraucher
Von: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Angebote einholen
- Angebote vergleichen
- Über die Kosten sprechen
- Auswahl des Handwerksbetriebs
- Kostenvoranschlag
- Abschlagszahlungen
- Abnahme
- Kündigung
- Sachmängelhaftung
- Reparatur oder Neuanschaffung
Angebote einholen
Verschiedene, möglichst schriftliche Angebote einholen und diese vergleichen. Bestehen Sie möglichst darauf, dass ein verbindlicher Festpreis für die Arbeiten angegeben wird. Auf diese Weise lässt sich dann das günstigste Angebot auswählen.
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Angebote vergleichen
Nehmen Sie sich die Zeit, Angebote zu vergleichen. Lassen Sie sich Inhalte, die Sie nicht verstehen, erklären. Mitunter sind überarbeitete oder korrigierte Angebote zu verlangen.
Über die Kosten sprechen
Wichtig zu wissen: Für Handwerker gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung, was bedeutet, dass der Werklohn grundsätzlich vom Handwerker frei bestimmt werden kann. Fehlt eine Preisabsprache, so kann der Handwerker zwar nur die Vergütung verlangen, die ortsüblich ist. Besser ist es aber, über die Kosten vorab zu sprechen.
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Auswahl des Handwerksbetriebs
Nicht nur auf den Preis achten - das vermeintlich billigste Angebot ist nicht immer das günstigste. Insbesondere kommt es auf die Qualität der Werkes an. Erkundigen Sie sich daher über Handwerksbetriebe. Beispielsweise in Foren im Internet können Sie Erfahrungsberichte einsehen, die Ihnen die Wahl des richtigen Betriebs erleichtern.
Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge gründlich prüfen: Ist alles enthalten? Sind Festpreise vereinbart? Sind Abschlagszahlungen vorgesehen? etc. Denken Sie daran: Regiestunden, also Arbeitsstunden, die nicht im Kostenvoranschlag berücksichtigt wurden, können mitunter teuer zu stehen kommen.
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Abschlagszahlungen
Zwar kann der Unternehmer grundsätzlich erst dann sein Geld verlangen, wenn er seine Leistung vollständig erbracht hat und der Besteller die Arbeit auch abgenommen hat. Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit geschaffen, Abschlagsrechnungen zu stellen, insbesondere dann, wenn der Unternehmer z. B. Material besorgen und einbauen muss. Beachten Sie dabei, dass Abschlagszahlungen nur entsprechend dem Werkfortschritt zu leisten sind.
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Allgemeines zum Werkvertrag: Vorleistungspflicht und Abschlagszahlung
Abnahme
Für die Abnahme Zeit nehmen und gründlich prüfen und ggf. Beanstandungen gleich reklamieren und Nacherfüllung verlangen. Erst wenn das Werk abgenommen ist, kann der Unternehmer die Bezahlung vom Kunden verlangen. Zudem beginnt mit der Abnahme der Lauf der Gewährleistungsfrist.
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Kündigung
Auch ein Werkvertrag kann gekündigt werden. Aber beachten Sie: Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
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Sachmängelhaftung
Ganz ähnlich wie beim Kaufvertrag haftet der Unternehmer auch beim Werkvertrag für Sachmängel. Wichtig: Setzen Sie für Ihre Nacherfüllungsforderung eine Frist.
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Reparatur oder Neuanschaffung
Besonders bei Haushaltsgeräten prüfen: Lohnt sich die Reparatur? Mehrkosten einer Neuanschaffung amortisieren sich ggf. durch geringere Energiekosten.
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