Onlinekauf: Was Verbraucher bei E-Commerce beachten sollten
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Den Händler unter die Lupe nehmen
- Informationspflichten der Verkaufenden
- Widerrufsrecht
- Bezahlung beim Onlineshopping
Den Händler unter die Lupe nehmen
Bevor Sie im Internet etwas bestellen, sollten Sie sich über die Identität Ihres zukünftigen Geschäftspartners informieren. Schließlich kann es vorkommen, dass die Bestellung nicht wie gewünscht ankommt und Sie mit dem Verkäufer nach Vertragsschluss in Kontakt treten wollen. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse ständig verfügbar zu halten. Gegebenenfalls ist auch eine Telefonnummer anzugeben.
Die genannten Angaben zur Identität des Anbieters müssen auf den Internetseiten leicht erkennbar und stets unmittelbar erreichbar sein. Finden Sie auf der Webseite keine Adresse oder nur eine Postfachadresse, sollten Sie misstrauisch werden und von einer Bestellung besser Abstand nehmen.
Informationspflichten des Verkaufenden
Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB zu informieren. Er muss ihn unter anderem über die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, über seine Identität, seine Anschrift, seine Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse und den Gesamtpreis der Waren informieren. Zudem muss angeben werden, ob der Preis personalisiert wurde.
Die Angaben, die der Unternehmer bei der Erfüllung der genannten Informationspflichten macht, werden zugleich Vertragsinhalt, es sei denn Sie haben mit dem Anbieter ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Seit dem 28.05.2022 gibt es auch Informationspflichten für Online-Marktplätze. Sie müssen dabei unter anderem über Hauptparameter ihrer Rankings und deren Gewichtung sowie darüber welche Anbieter bei einem Vergleich herangezogen wurden informieren. Bei Veranstaltungstickets müssen sie den ursprünglichen Preis des Veranstalters angeben.
Widerrufsrecht beim Onlineshopping
Beim Kauf per Mausklick gelten grundsätzlich die Vorschriften über Fernabsatzverträge.
Als Verbraucher steht Ihnen bei Einkäufen im Internet in den meisten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies bedeutet, dass Sie sich innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen wieder vom Vertrag lösen können. Das gilt auch für Verträge über Dienstleistungen oder Waren, die auf Internetauktionen von einem Händler ersteigert wurden.
Ein Widerrufsrecht gibt es auch, wenn Sie die Ware nicht zugeschickt bekommen, sondern in einer Filiale abholen. Entscheidend ist, dass Sie die Produkte online bestellt haben.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, falls eine Ausnahmevorschrift greift. Lesen Sie hierzu den Artikel "Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" – Abs. "Ausnahmen vom Widerrufsrecht". In den meisten Fällen ist der Verbraucher aber sehr gut geschützt.
Bezahlung beim Onlineshopping
Vorauskasse
Immer wieder Probleme bereitet das Bezahlen bei Online-Käufen. Leider liefern manche Händler nur gegen Vorabüberweisung des Kaufpreises. Man sollte sich gut überlegen, ob man sich darauf einlässt. Eine einmal getätigte Überweisung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Kommt es zu Problemen, weil die Ware nicht geliefert wird oder mangelhaft ist, so muss man "notfalls gerichtlich" auf Rückzahlung klagen. Gerade bei hohen Preisen sollte man sich dieses Risikos bewusst sein und von dieser Zahlungsweise Abstand nehmen.
Lastschrift
Man kann die Ware auch per Lastschrift zu bezahlen, also dem Händler eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese Form der Bezahlung hat den Vorteil, dass die Lastschrift über einen Zeitraum von mindestens acht Wochen (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bank beachten!) wieder zurückgebucht werden kann. Man hat in diesen Fällen also die Möglichkeit, das Geld zurück zu holen.
Der Nachteil: Man muss seine Bankverbindung angeben. Dabei sollte man darauf achten, dass die Angabe der Bankverbindung über eine sichere Internetverbindung erfolgt (zu erkennen, dass im Browser statt "http" das Kürzel "https" erscheint). Wer häufig auf diese Weise bezahlt, sollte regelmäßig seine Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen überprüfen.
Rechnung
Am sichersten und verbraucherfreundlichsten bezahlt man gegen Erhalt einer Rechnung. In diesem Fall kann man die Ware in Ruhe prüfen und überweist erst dann den Kaufpreis.
Diese Form der Bezahlung ist natürlich für den Händler mit größeren Risiken verbunden. Dennoch lassen sich viele Unternehmen darauf ein, sofern es sich nicht um einen Erstkunden handelt und bereits ein Geschäft erfolgreich abgewickelt wurde.
Internetbezahlsysteme
Verbraucher nutzen zunehmend auch die Möglichkeiten via Giropay, PayPal, Klarna, ClickandBuy, Apple oder Google Pay oder Sofortüberweisung online zu bezahlen. Zu den Vor- und Nachteilen dieser Bezahlweisen lesen Sie bitte den Artikel "Online-Bezahlverfahren – ePayment".
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