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Onlineshopping: Das gilt rechtlich bei E-Commerce

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Onlineshopping erfreut sich großer Beliebtheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern: Man ist nicht an Ladenöffnungszeiten gebunden, steht nicht unter Zeitdruck und braucht noch nicht einmal die eigenen vier Wände zu verlassen. Obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher bei Geschäften dieser Art durch gesetzliche Vorgaben gut geschützt sind, gilt es einige wichtige Dinge zu beachten.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Händlerinnen und Händler unter die Lupe nehmen
  • Informationspflichten der Verkaufenden
  • Widerrufsrecht
  • Bezahlung beim Onlineshopping

Händlerinnen und Händler unter die Lupe nehmen

Bevor Sie im Internet etwas bestellen, sollten Sie sich daüber informieren, wer ihr zukünftiger Geschäftspartner bzw. ihre Geschäftspartnerin ist. Schließlich kann es vorkommen, dass die Bestellung nicht wie gewünscht ankommt und Sie daher mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer nach Vertragsschluss in Kontakt treten wollen. Betreiberinnen und Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse (sog. Impressum) ständig verfügbar zu halten. Gegebenenfalls ist auch eine Telefonnummer anzugeben.

Die genannten Angaben zur Identität des Anbieters müssen auf den Internetseiten leicht erkennbar und stets unmittelbar erreichbar sein. Finden Sie auf der Webseite keine Adresse oder nur eine Postfachadresse, sollten Sie misstrauisch werden und lieber nichts bestellen.

Informationspflichten des Verkaufenden

Bei Fernabsatzverträgen sind Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB zu informieren. Sie müssen unter anderem über die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, über ihre Identität, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und den Gesamtpreis der Waren informieren. Zudem muss angeben werden, ob der Preis personalisiert wurde.

Die Angaben, die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Erfüllung der genannten Informationspflichten machen, werden zugleich Vertragsinhalt, es sei denn Sie haben mit dem Anbieter ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Seit dem 28.05.2022 gibt es auch Informationspflichten für Online-Marktplätze. Sie müssen dabei unter anderem über Hauptparameter ihrer Rankings und deren Gewichtung sowie darüber welche Anbieter bei einem Vergleich herangezogen wurden informieren. Bei Veranstaltungstickets müssen sie den ursprünglichen Preis angeben.

Widerrufsrecht beim Onlineshopping

Beim Kauf per Mausklick gelten grundsätzlich die Vorschriften über Fernabsatzverträge.

Als Verbraucherin bzw Verbraucher steht Ihnen bei Einkäufen im Internet in den meisten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies bedeutet, dass Sie sich innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen wieder vom Vertrag lösen können. Das gilt auch für Verträge über Dienstleistungen oder Waren, die auf Internetauktionen von einem Händler ersteigert wurden.
Ein Widerrufsrecht gibt es auch, wenn Sie die Ware nicht zugeschickt bekommen, sondern in einer Filiale abholen. Entscheidend ist, dass Sie die Produkte online bestellt haben.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, falls eine Ausnahmevorschrift greift. Lesen Sie hierzu den Artikel "Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" – Abs. "Ausnahmen vom Widerrufsrecht".In den meisten Fällen sind Verbraucherinnen und Verbraucher aber sehr gut geschützt.

Bezahlung beim Onlineshopping

Vorauskasse

Das Bezahlen bei Online-Käufen bereitet immer wieder Probleme. Leider liefern manche Händlerinnen und Händler nur gegen Vorabüberweisung des Kaufpreises. Man sollte sich gut überlegen, ob man sich darauf einlässt. Eine einmal getätigte Überweisung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Kommt es zu Problemen, weil die Ware nicht geliefert wird oder mangelhaft ist, so muss man "notfalls gerichtlich" auf Rückzahlung klagen. Gerade bei hohen Preisen sollte man sich dieses Risikos bewusst sein und nicht per Vorkasse zahlen.

Lastschrift

Man kann die Ware auch per Lastschrift bezahlen, also eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese Form der Bezahlung hat den Vorteil, dass die Lastschrift über einen Zeitraum von mindestens acht Wochen (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bank beachten!) wieder zurückgebucht werden kann. Man hat in diesen Fällen also die Möglichkeit, das Geld zurück zu holen.

Der Nachteil: Man muss seine Bankverbindung angeben. Dabei sollte man darauf achten, dass die Angabe der Bankverbindung über eine sichere Internetverbindung erfolgt (dies ist daran zu erkennen, dass im Browser statt "http" das Kürzel "https" erscheint). Wer häufig auf diese Weise bezahlt, sollte regelmäßig seine Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen überprüfen.

Rechnung

Am sichersten und verbraucherfreundlichsten bezahlt man gegen Erhalt einer Rechnung. In diesem Fall kann man die Ware in Ruhe prüfen und überweist erst dann den Kaufpreis.
Diese Form der Bezahlung ist für den Händler mit Risiken verbunden. Dennoch lassen sich viele Unternehmen darauf ein.

Internetbezahlsysteme

Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen zunehmend auch die Möglichkeiten via Giropay, PayPal, Klarna, ClickandBuy, Apple oder Google Pay oder Sofortüberweisung online zu bezahlen. Zu den Vor- und Nachteilen dieser Bezahlweisen lesen Sie bitte den Artikel "PayPal, Klarna & Co.: Was beim Online-Bezahlen zu beachten ist".

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  • Online-Shopping: Vorsicht bei Import von Billigprodukten aus dem Ausland
  • Gütesiegel für sicheren Einkauf im Internet
  • Fake-Shops
  • Was gilt beim Widerruf von Verträgen?
  • Erwerb unsicherer Produkte
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  • Fernabsatzverträge

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Stand: 29.04.2025
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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