Teleshopping: Gefahren und Tipps für das Einkaufen von Zuhause
Von: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Die Teleshopping-Branche: Umsatz und Aufsicht
- Beschwerdefälle über unseriöse Anbieter
- Verbraucherrechte beim Teleshopping
- Tipps für Verbraucher
Die Teleshopping-Branche: Umsatz und Aufsicht
Teleshopping hat sich als feste Größe im deutschen TV-Markt und als massentauglicher Vertriebskanal etabliert. Viele Jahre nach Start des ersten Teleshoppingsenders in Deutschland (1995) und zeitweise zweistelligen Wachstumsraten präsentiert sich die Branche bis heute mit einer stabilen Umsatzentwicklung. Die in Deutschland aktiven Teleshopping-Sender (z.B. QVC, HSE 24, Channel 21, 1-2-3.TV) erzielen zusammen einen Netto-Umsatz von mehr als 2 Milliarden Euro.
Diese Sender verkaufen Waren als eigenständige Shopping-Kanäle in längeren und derzeit zum Großteil live produzierten Sendungen mit direkter Zuschaueransprache.
Die Unternehmen unterliegen der Aufsicht der Landesmedienanstalten, in Bayern ist dies die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM). Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (Die Medienanstalten) koordiniert grundsätzliche und länderübergreifende Fragen der Zulassung und Kontrolle des privaten Rundfunks.
Beschwerdefälle über unseriöse Anbieter
Der anfängliche Boom des Teleshoppings hat in der Vergangenheit auch "Schwarze Schafe" mit auf den Plan gerufen: Insbesondere in Internetchats, aber auch in Printmedien wurden eine Reihe von Beschwerden über Teleshopping-Anbieter oftmals mit Sitz im Ausland laut.
Am häufigsten von Verbrauchern genannte Vorwürfe:
- Versand anderer als der bestellten Artikel
- Versand zusätzlicher zu bezahlender Artikel oder unvollständige Lieferung schon bezahlter Ware
- Ausschließlich Gutschrift (keine Rückzahlung) bei Rücksendung, zudem unter Abzug eines nicht unerheblichen Betrages (von z.B. 50 Euro) ohne oder mit „fadenscheiniger“ Begründung (z.B. Nutzungsentgelt, auch wenn Artikel ungebraucht und originalverpackt zurückgesandt wird)
- Verweigerung der Rücknahme unter Ausreden
- Zusätzliche Gebühren, z.B. „Handlingsgebühr“, „Transportversicherung“, „Aktionszuschlag“ oder „Zahlscheinentgelt“ und andere Versandspesen
- Schwierigkeiten bei Versuch des Widerrufs
- Gebührenpflichtige Servicenummern (Priority-Hotline, z.B. ca. 1Euro/Minute)
- Widerruf nur mit sog. RMA-Nummer, die aber nur über eine gebührenpflichtige Servicenummer zu erhalten ist
- Mindere Qualität
- Überhöhte Preise
- Probleme mit Gewährleistung
Inzwischen haben die Beschwerden über unseriöse Anbieter abgenommen, was möglicherweise auch auf eine gewisse Marktkonzentration zurückzuführen ist. Gleichwohl sollte man sich darüber im Klaren sein, dass Teleshopping auf zielgerichteter Werbung beruht und man nicht immer das günstigste und beste Angebot erhält.
Verbraucherrechte beim Teleshopping
Beim Kauf über einen Teleshopping-Kanal handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag, bei dem Sie als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Wollen Sie die Ware auf Grundlage des Widerrufsrechts zurücksenden, tragen Sie die Kosten der Rücksendung nur, wenn Sie vor Vertragsschluss hierüber unterrichtet wurden.
Zum Schutz vor unlauterer Werbung enthält der Medienstaatsvertrag spezifische Regelungen (z.B. Verbot der Schleichwerbung), die die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ergänzen.
Tipps für Verbraucher:
- Seien Sie vorsichtig bei bei Anbietern mit Sitz im Ausland außerhalb der EU
- Lesen Sie die allgemeinne Geschäftsbedingungen des (z.B. im Internet)
- Gleiches gilt bei unseriösen Anbietern, die über das Internet oder Katalog werben
- Sprechen Sie mit anderen
- Forschen Sie im Internet in Verbraucherforen
- Lassen Sie sich nicht blenden von vermeintlichen Schnäppchen, die mit Zusatzkosten gekoppelt sind
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Alle Artikel zum Thema
Kaufen außerhalb des Ladens
- Haustürgeschäfte: Gefahren und Schutz
- Fernabsatzverträge
- Internetauktionen: Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Ebay & Co: Tipps für Käufer bei Internetauktionen
- Internetauktionen: Verbraucher kauft von Unternehmer
- Internetauktionen: Verbraucher kauft von Verbraucher
- Abo- und andere Fallen im Internet
- Kaffeefahrten: Werbeveranstaltungen als Reisen getarnt
- Messekauf: Wie kann man ihn rückgängig machen?
- Onlinekauf: Was Verbraucher bei E-Commerce beachten sollten
- Teleshopping: Gefahren und Tipps für das Einkaufen von Zuhause
- Ticketzweitmarkt: Vorsicht vor Fallen und Abzocke
- Verkaufspartys: Welche Rechte haben die Gäste?
- Verkaufsparties online: Wege und Gefahren
- Wie erkennt man Fake-Shops im Internet?
- Refurbished Geräte online kaufen