PayPal, Klarna & Co.: Was beim Online-Bezahlen zu beachten ist
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Wie funktioniert ePayment?
- PayPal, Klarna & Co.: Unterschiede gängiger Bezahlverfahren
- Chancen und Risiken von ePayment
- Prüfen: Hat der Anbieter einen Käuferschutz?
Wie funktioniert ePayment?
Wer im Internet einkauft, kann auf verschiedene Zahlungsverfahren zurückgreifen. Klassischerweise benötigt man ein Bankkonto und zahlt per Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren.
Verbraucher/-innen nutzen aber zunehmend auch die Möglichkeiten der Zahlung über ePayment-Anbieter wie zum Beispiel Giropay, PayPal und Klarna/SOFORT. Seit dem 13. Januar 2018 wird die Möglichkeit, solche Zahlungsauslösedienste zu nutzen, im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich erwähnt und somit anerkannt, § 675f Absatz 3 BGB. Eine Bank darf dies ihren Kund/-innen nicht untersagen oder erschweren. Am gleichen Tag traten Änderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) in Kraft. Hiernach müssen bestimmte Dienste bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden.
Wenn der/die Kunde/-in eine Ware oder Dienstleistung im Internet bestellt, und er/sie seine Zahlung an den/die Verkäufer/-in über einen ePayment Anbieter abwickelt, muss der/die Käufer/-in keine Bank- oder Kreditkartendaten mit dem/der Verkäufer/-in austauschen. Die Leistung erfolgt je nach Zahlungsanbieter über den Drittanbieter oder direkt über die Bank.
Hinweis: Wer keine Kontodaten im Netz hinterlegen möchte, kann auch auf Prepaid-Systeme wie paysafecard oder Gutscheine von Onlineshops zurückgreifen.
PayPal, Klarna & Co.: Unterschiede gängiger Bezahlverfahren
Teilnahmebedingungen und Zahlungsweisen unterscheiden sich bei den verschiedenen ePayment-Angeboten. Sie werden hier in Grundzügen erläutert:
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PayPal bietet einen Online-Überweisungsdienst an. Für die Nutzung des Dienstes ist eine Online-Registrierung notwendig. Dafür erforderlich ist eine Email-Adresse und ein Passwort. Um die Sicherheit zu erhöhen, können Kund/-innen z.B. wählen, dass sie vor der Auslösung jeder Zahlung eine TAN-Nummer auf ihr Handy bekommen, die sie eingeben müssen. Kund/-innen hinterlegen bei PayPal ihre Bankverbindung oder die Daten ihrer Kreditkarte, über die die Zahlung erfolgen soll. Sei können auch direkt Geld auf ihre PayPal-Konten einzahlen. Beim Bestellvorgang im Internet ist es möglich, wenn der/die Händler/-in das anbietet, auf die Zahlungsform PayPal zu klicken. Man gelangt dann zur PayPal-Seite und meldet sich dort in seinem PayPal-Account an, um die Zahlung zu veranlassen. PayPal teilt dem/der Kunden/Kundin danach per Email mit, welche Zahlung an welchen Händler geleistet wurde.
PayPal kann man auch ohne Anmeldung mit Gastzugang verwenden, wenn der/die Händler/-in PayPal als Zahlungsmittel anbietet. Es heißt dann „PayPal nutzen mit Kreditkarte oder Lastschrift“. Bei dieser Variante hat man aber nicht den unten beschriebenen Käuferschutz.
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GiroPay heißt das gemeinsame Online-Zahlungsverfahren der deutschen Banken und der Sparkassen. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass man ein Online-Konto eines der teilnehmenden Kreditinstitute hat. Es gibt zwei Möglichkeiten der Nutzung von GiroPay: Bei der einen muss man sich im Vorfeld bei GiroPay anmelden, bei der anderen ist keine Anmeldung nötig. Wenn man nicht bei Giropay angemeldet ist und bei Händler/-innen die Zahlungsart GiroPay wählt, wird man über den Shop in den Online-Banking-Bereich seiner Bank weitergeleitet, wo man ganz normal mittels TAN den Zahlungsvorgang auslöst. Wenn man hingegen bei GiroPay angemeldet ist, kann man die Zahlung durch Eingabe des Nutzernamens und eines Passwortes veranlassen. Die Bankdaten sind dann schon bei GiroPay hinterlegt. Nur bei der Variante mit Anmeldung findet der Käuferschutz von GiroPay Anwendung.
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Nutzen Kund/-innen über Klarna die Funktion SOFORT Überweisung, werden sie zu dem Online-Banking ihrer Bank weitergeleitet, wo sie mit PIN und TAN den Zahlungsvorgang auslösen. Wenn die Zahlung klappt, meldet Klarna das augenblicklich dem Verkäufer/ der Verkäuferin, der/die dann sicher weiß, dass die Zahlung eingegangen ist, und somit die Ware gleich losschicken oder die Dienstleistung gleich erbringen kann. Eine Anmeldung bei Klarna/SOFORT Überweisung ist nicht nötig.
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Klarna bietet aber auch eine andere Variante an, für die man sich bei diesem Zahlungsdienst anmelden muss. Das sind, ähnlich wie bei PayPal, die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte. Die Bankdaten und/oder die Kreditkartendaten hinterlegen Kund/-innen zuvor in ihrem Klarna-Account.
Darüber hinaus bietet Klarna, ebenfalls nach vorheriger Registrierung, die Zahlung per Rechnung oder den Ratenkauf an. Das ist dann eine aufgeschobene Zahlung bzw. Teilzahlung, die nicht selten zu einer Anhäufung von Schulden führt und daher mit Vorsicht zu genießen ist.
Chancen und Risiken von e-Payment
Vorteile
Gerade bei Zahlung von kleineren Beträgen im Internet greifen Verbraucher/-innen immer öfter auf ein ePayment-Verfahren zurück. Die Vorteile des Verfahrens bestehen in der schnellen Zahlungsabwicklung und einfachen Anwendung. So kann man häufig ohne komplizierte Vorbereitung innerhalb weniger Minuten einen Zahlungsvorgang einleiten und den Warenkauf abschließen. Durch die Zahlung an den Zahlungsvermittler kann für Käufer/-innen eine höhere Sicherheit erreicht werden, als wenn direkt an eine/-n unbekannte/-n Geschäftspartner/-in geleistet werden würde.
Risiken
Neben den Vorteilen sind jedoch auch Risiken zu beachten, die mit der Nutzung eines Online-Bezahldienstes einhergehen. Zu nennen sind die Risiken im Zusammenhang mit hinterlegten und übermittelten Kundendaten. Die Fälle von Datenklau mehren sich, so dass besondere Sorgfalt im Umgang mit sensiblen Daten von Anbieter-, aber auch Nutzerseite geboten ist. Neben der bestmöglichen Datenverschlüsselung durch die Anbieter ist auch eine ausgewogene Verteilung des Haftungsrisikos in Missbrauchsfällen notwendig. Denn auch wer sich vorbildlich im Netz verhält und seinen Computer schützt, ist nicht vor Fremdzugriffen sicher.
Wichtig ist, dass Kund/-innen nie ihre geheimen Daten wie PIN und TAN herausgeben, auch wenn es sich um eine vermeintliche Email des Zahlungsdienstes handelt. Diese Daten dürfen sie nur direkt im Zahlungssystem anwenden, nachdem sie sich vergewissert haben, dass sie sich auf der richtigen, mit einem Sicherheitszertifikat versehenen Internetseite befindet.
Prüfen: Hat der Anbieter einen Käuferschutz?
Wenn Verbraucher/-innen Probleme mit Händler/-innen haben, also beispielsweise die Ware nicht oder nicht vertragsgemäß geliefert wird, bieten einige Zahlungsdienstleister ein Käuferschutzprogramm an. Wie dieses konkret ausgestaltet ist und welche Fristen zu beachten sind, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden und hängt von der gewählten Zahlungsvariante ab. Verbraucher/-innen sollten sich daher vorab über die jeweiligen Bedingungen informieren. Was viele erst später merken:
Nicht alle ePayment-Anbieter bieten diesen Schutz an und nicht alle Artikel, die online angeboten werden, genießen auch diesen Käuferschutz.
Welche Artikelgruppen betroffen sind, erfahren Nutzende aber erst bei genauer Durchsicht der Bedingungen. Verbraucher/-innen sollten sich, bevor sie einen ePayment-Dienst in Anspruch nehmen, über die Leistungsbedingungen im Detail informieren.
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