Welche Gütesiegel beim Online-Kauf verlässlich sind
Von: Andrea Estermeier, VerbraucherService Bayern im KDFB e. V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Verbraucherschutz im Internet: So funktionieren Gütesiegel
- Qualitätsunterschiede und "Billig-Siegel"
- Kriterien für zertifizierte Online-Shops
- Was sind die wichtigsten Gütesiegel im Internet?
- Datenschutz-Gütesiegel
Verbraucherschutz im Internet: So funktionieren Gütesiegel
E-Commerce, der Handel mit Waren im und über das Internet, nimmt stetig zu. Dennoch haben Verbraucherinnen und Verbraucher noch immer Bedenken im Hinblick auf Seriosität und vor allem Datenschutz. Und das zu Recht. Eine Möglichkeit für mehr und besseren Verbraucherschutz im Internet stellen Gütesiegel dar. Das Prinzip ist recht einfach: Ein Onlineshop beantragt bei einem Zertifizierungsanbieter ein Siegel, das beweist, dass er sich an bestimmte, vom Anbieter vorgegebene Standards hält.
Kunden, die bei diesem Onlineshop etwas bestellen, können dann sicher sein, dass zum Beispiel ihr Vertragspartner auch die Person ist, für die sie sich ausgibt, dass sie einen Ansprechpartner für etwaige Rückfragen oder Beschwerden genannt bekommen oder dass der Datenschutz und sonstige verbindliche Regularien durch den Online-Shop beachtet werden.
Im Einzelfall schlichtet der Siegelanbieter bei Streitfällen zwischen Shop und Kunde oder springt sogar mit finanziellen Mitteln ein. Dabei wird der Siegelanbieter nicht nur auf eine Beschwerde über einen bestimmten Shop hin aktiv. Vielmehr sichert er im Rahmen seiner Prüfungen die Einhaltung aller verlangten Kriterien über den gesamten Zeitlauf der Siegelvergabe. Erfüllt ein Shop die ihm vom zertifizierenden Siegelanbieter aufgegeben Forderungen nicht, kann dies sogar zum Entzug des Siegels mit entsprechendem Imageverlust führen.
Qualitätsunterschiede und "Billig-Siegel"
Natürlich haben die Siegelanbieter verschiedene Geschäftsmodelle und nicht jedes Siegel am Markt bietet auch wirklich die Qualität, die es verspricht. Der Markt der Internet-Siegel hat sich zwar in den letzten Jahren selbst reguliert und viele unseriöse Siegel sind verschwunden. Aber noch immer gibt es Siegelanbieter, die sich einfach ein Label "zusammenschustern", ohne die erforderliche fachliche Kompetenz und die notwendige personelle Ausstattung zu haben. Und es gibt noch immer Online-Shops, die für diesen vermeintlichen Mehrwert Geld ausgeben.
Eine Folge ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine Vielzahl unterschiedlichster Siegel und Label treffen und im Zweifel angesichts dieser Schwemme nicht mehr unterscheiden können, welches Siegel denn nun wirklich schützt.
Kriterien für zertifizierte Online-Shops
Die Initiative D21 hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 1999 auch dem Verbraucherschutz im Internet verschrieben. In ihrem Projekt Gütesiegelboard haben sich Anbieter von Internet-Gütesiegeln in einem Monitoring-Board mit unabhängigen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Verbraucher- und Datenschutz, wie etwa dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, zusammengeschlossen und einen Kriterienkatalog für mehr Daten- und Verbraucherschutz im Netz erarbeitet, dem sie sich freiwillig unterworfen haben. Dieser Kriterienkatalog umfasst Regularien und Maßnahmen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und deren Einhaltung die Siegelanbieter im Wege der Selbstverpflichtung damit auch ihren Kundinnen und Kunden – den Online-Shops - auferlegen. Ein Beispiel hierfür ist, dass zertifizierte Shops auf den Einsatz von datenschutzrechtlich bedenkliche Statistiktools wie etwa Google-Analytics verzichten.
Mittelbar sind somit rund 20.000 Online-Shops in Deutschland zertifiziert und bieten so den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Mehr an Schutz und Sicherheit.
Was sind die wichtigsten Gütesiegel im Internet?
Bei den im Monitoring-Board mitwirkenden Siegelanbietern handelt es sich um folgende Unternehmen mit den abgebildeten Siegeln:
Trusted Shops GmbH
datenschutz cert GmbH (internet privacy standard)
EuroLabel Deutschland (EHI Geprüfter Online-Shop)
TÜV Management Service GmbH (s@fer shopping)
Natürlich haben alle diese Anbieter verschiedene Geschäftsmodelle und auch die Prüftiefe variiert von Fall zu Fall. Allen gemein ist aber die Tatsache, dass sie freiwillig mehr Verbraucher- und Datenschutz bieten, als die gesetzlichen Bestimmungen vorgeben.
Das Monitoring-Board selbst übt im Übrigen zugleich auch eine Art Aufsichtsfunktion aus: Sind Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Leistung trotz Einschaltung des Siegelanbieters nicht zufrieden, so können sie sich mit einer Beschwerde an das Monitoring-Board wenden.
Mittlerweile haben sich in der E-Commerce-Landschaft in diesem Segment aufgrund ihrer Expertise im Wesentlichen diese vier Siegel durchgesetzt. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dabei sicher sein, dass die Vergabe eines dieser Siegel für sie einen Mehrwert mit sich bringt.
Um sich zu vergewissern, dass das Siegel noch gültig ist, kann man mit einem Klick auf das Siegel oder einem dabei angegebenen Link das bei der Verleihung vom Siegelanbieter vergebene Zertifikat einsehen.
Ist dies nicht hinterlegt, dann ist Vorsicht geboten: Hier sollte umgehend der Siegelanbieter informiert werden. Es kann sich bei dem betreffenden Online-Shop durchaus auch um einen handeln, der sich die Vorteile eines solchen Siegels zu Unrecht zu erschleichen versucht.
Datenschutz-Gütesiegel?
Auch im Bereich Datenschutz werden Gütesiegel vermehrt verwendet, um Seriosität darzustellen. Mit einem Datenschutzsiegel soll auf den ersten Blick erkennbar sein, ob ein Anbieter oder eine Dienstleistung den Datenschutz-Kriterien des Siegelanbieters entspricht.
Zertifizierungen und Gütesiegel nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind gemäß Art. 42 Abs. 5 DSGVO durch eine Aufsichtsbehörde zu genehmigen und alle drei Jahre zu prüfen. Aus sämtlichen Zertifizierungen und Gütesiegeln wird ein Verzeichnis zu erstellen sein (Art. 42 Abs. 8 DSGVO). Dieses kann genutzt werden, um die Echtheit eines Zertifikats und seine Gültigkeit zu prüfen. Insbesondere werden vom Zertifizierungsunternehmen die erteilten Zertifikate veröffentlicht.
Ein Zertifikat bzw. Siegel nach Art. 42 DSGVO bestätigt, dass Datenverarbeitungsvorgänge bei IT-Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen im Allgemeinen im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen überprüft wurden und diese Anforderungen erfüllen.
Auch ist die Einrichtung und der Betrieb einer Beschwerdestelle vorgesehen.
DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG
TÜV Saarland
Gesellschaft für transparenten Datenschutz
- Weitere Hinweise und Informationen: www.internet-guetesiegel.de
- Gütesiegel als Wegweiser im Online-Handel (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)
- Trusted Shops, TÜV & Co.: Welche Gütesiegel bei Onlineshops sind seriös? (Bundesverband der Verbraucherzentrale vzbv)
- Informationen zum Thema Online-Einkauf auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
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