Refurbished Geräte: Worauf ist bei Kauf und Verkauf zu achten?
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Was bedeutet „refurbished“?
- Private und gewerbliche Anbieter
- Kriterien für die Auswahl von Refurbished Produkten
- Ihre Rechte beim Kauf
- Tipps zum Kauf von Refurbished Geräten
- Hinweis zum Verkauf von gebrauchten Smartphones und Tablets
Was bedeutet „refurbished“?
Wörtlich übersetzt bedeutet „refurbished“ „renovieren“, „aufbereiten“ oder auch „restaurieren“. Unter Refurbished Geräten versteht man also gebrauchte, generalüberholte Geräte, die technisch einwandfrei funktionieren. Eine aktuelle Befragung der Verbraucherzentralen zeigt: Viele Menschen machen gute oder sogar sehr gute Erfahrungen mit gebrauchten elektronischen Geräten vom Zweitmarkt. Wer gebrauchte Elektronikgeräte kauft, kann Geld sparen und leistet damit einen Beitrag zu Nachhaltigkeit. Denn die Produktion von Neugeräten kostet Rohstoffe, benötigt Energie und verursacht Emissionen. Laut Angaben des Digitalverbandes Bitkom lagerten im Jahr 2022 rund 210 Millionen Alt-Handys in Haushalten in Deutschland.
Private und gewerbliche Anbieter
Zunächst sollte danach unterschieden werden, ob der/die Anbieter/-in die Geräte privat als gebraucht verkauft oder ob es sich um eine/-n gewerbliche/-n Händler/-in handelt. Diese/-r hat die Geräte generalüberholt und bietet sie als „refurbished“ an.
Private Anbieter/-innen verkaufen gebrauchte Elektronikgeräte meist auf Anzeigenportalen wie kleinanzeigen.de oder quoka.de.
Gewerbliche Händler/-innen bieten refurbished Geräte sowohl über den eigenen Shop als auch über Online-Verkaufsplattformen zum Kauf an. Das macht einen Unterschied, wenn es Probleme mit dem Produkt gibt. Dann muss man wissen, an wen man sich jeweils wenden muss:
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Online-Shops, die generalüberholte Geräte zum Kauf anbieten, werden Vertragspartner/-innen der Kund/-innen und sind Ansprechpartner/-innen, wenn es Probleme mit der Lieferung oder dem Gerät gibt.
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Auf Online-Verkaufsplattformen wie „refurbed“, „Amazon Renewed“ oder „Ebay refurbished“ bieten unterschiedliche Händler/-innen ihre Produkte an. Vertragspartner/-in wird hier nicht die Verkaufsplattform, sondern ebenfalls der/die einzelne Händler/-in. An sie oder ihn müssen Sie sich bei Problemen und Reklamationen wenden.
Im März 2023 hat die Stiftung Warentest verschiedene Anbieter von refurbished Smartphones getestet.
Kriterien für die Auswahl von Refurbished Produkten
Damit der Kauf eines Refurbished Geräts nicht zum Reinfall wird, sollten Sie sich vorab Zeit nehmen und die Produktbeschreibung lesen. Anhand folgender Punkte können Sie prüfen, ob Anbieter/-innen seriös sind und wie die Qualität der Geräte einzuschätzen ist:
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Seriöse Anbieter/-innen geben in der Regel eine ausführliche Beschreibung zum Gerät. Die Produktbeschreibung gibt Auskunft über das Alter und den Zustand des Geräts, zu eventuellen Defekten oder Schäden sowie zum Lieferumfang und zum Zubehör.
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Professionelle Anbieter/-innen reinigen Refurbished Geräte in der Regel vor dem Verkauf. Sie führen einen Technikcheck und bei Bedarf auch eine Reparatur durch.
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Werden auf der Webseite des Anbietenden oder des Verkaufsportals Fotos des Gerätes eingestellt (nicht nur Herstellerfotos), dann sollten Sie diese genau prüfen. Das gilt auch bei privaten Anbieter/-innen. Die Bilder können Aufschluss über sichtbare Schäden oder Abnutzungserscheinungen geben.
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Wichtig ist zudem, dass die Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen transparent dargestellt werden und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufbar und speicherbar sind.
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Beachten Sie auch, dass ältere elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets möglicherweise keine Software-Updates mehr erhalten. Sie sollten deswegen im Vorfeld prüfen, ob das Refurbished Modell noch Updates erhält.
Ihre Rechte beim Kauf von Refurbished Produkten
Welche Rechte Sie als Käufer/-in haben, wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht oder gar beschädigt ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Privatkauf oder einen Kauf von einer/-m gewerblichen Händler/-in handelt.
Rechte beim Privatkauf
Kaufen Sie ein gebrauchtes Gerät von einer Privatperson kann der Verkäufer oder die Verkäuferin die gesetzlich verankerten Gewährleistungsrechte ausschließen. Er haftet in diesem Fall eventuell nur dann, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Ein Widerrufsrecht sieht das Gesetz bei einem Online-Geschäft zwischen zwei Verbraucher/-innen nicht vor. Auch eine Garantie muss nicht übernommen werden. Sie ist eine freiwillige Leistung.
Bei einem neuartigen Gerät kann möglicherweise noch eine Restgarantie beim Hersteller oder bei der Herstellerin bestehen. Hier muss jedoch anhand der Garantiebedingungen geprüft werden, ob die Garantie nur beim Erstkauf oder auch beim Weiterkauf gilt.
Rechte bei gewerblichen Händler/-innen
Mehr Rechte haben Sie, wenn Sie ein Refurbished Gerät bei einem oder einer gewerblichen Händler/-in kaufen. Hier bestehen auch bei Gebrauchtwaren Gewährleistungsrechte. Verkäufer/-innen haften also für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist kann jedoch auf maximal ein Jahr verkürzt werden, wenn dies wirksam vereinbart wurde. Ein versteckter Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht hier jedoch nicht aus. Die Verkürzung muss gesondert vereinbart werden.
Ob Händler/-innen darüber hinaus eine Garantie bieten, muss im Einzelfall geprüft werden, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist. Es kommt zudem darauf an, wofür und wie lange eine Garantie übernommen wird. Das kann variieren. Hier hilft ein Blick in die Garantiebedingungen.
Bei einem Online-Kauf (Fernabsatzgeschäft) steht Ihnen ferner ein Widerrufsrecht zu. Sie können den Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Händler oder der Händlerin erklären, das Gerät zurücksenden und das Geld zurückverlangen.
Tipps zum Kauf von Refurbished Geräten
Vor der Lieferung:
- Prüfen Sie, wer ihr/-e Vertragspartner/-in ist.
- Lesen Sie die Produktbeschreibung genau.
- Prüfen Sie die Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie die AGB.
Beim Bestellvorgang:
- Geizen Sie mit Ihren persönlichen Daten. Geben Sie nur die Daten an, die für den Vertragsschluss zwingend notwendig sind.
- Zahlen Sie, wenn möglich, nicht per Vorkasse!
Nach der Lieferung:
- Testen Sie das Gerät ausgiebig! Gibt es sichtbare Schäden (Kratzer, Wasserschäden etc.)? Funktionieren die Anschlüsse? Wie lange hält der Akku?
- Erklären Sie gegebenenfalls den Widerruf und senden Sie das Gerät zurück, wenn es nicht der Produktbeschreibung entspricht oder Schäden aufweist.
Verkauf von gebrauchten Smartphones und Tablets: Was ist zu beachten?
Einige Verkaufsplattformen kaufen gebrauchte elektronische Geräte auch ab. Wenn Sie selbst ein gebrauchtes Gerät wie ein Smartphone oder Tablet verkaufen wollen, sollten Sie vorher unbedingt alle persönlichen Daten vom Gerät löschen. Das Zurücksetzen auf die Werkeinstellungen reicht oft nicht aus. Wie Sie Ihre Daten sicher von Ihrem Gerät, z.B. dem Smartphone entfernen, erfahren Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) .
Vor dem Löschen sollten sie jedoch alle Daten, die Sie behalten möchten, sichern. Dazu gehören z.B. Kontaktdaten, Fotos, Videos, Dokumente oder Notizen. Diese können Sie auf einem Computer, einer externen Festplatte oder in einer Cloud speichern (Backup anlegen). Auch die Apps sollten Sie löschen.
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Publikationen (PDF-Downloads)
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
Broschüre "Einfach klimagerechter leben in Bayern"
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