Ticketzweitmarkt: Vorsicht vor Fallen und Abzocke
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Arten von Online-Ticketplattformen
- Probleme im Zweitmarkt
- Tipps zum richtigen Vorgehen beim Online-Ticketkauf
Arten von Online-Ticketplattformen
Ticketplattformen lassen sich in drei Arten einteilen: Erstmarkt-, Zweitmarkt- und Multiplikator-Plattformen.
Bei Erstmarkt-Plattformen werden Eintrittskarten direkt von den Veranstalter/-innen oder den autorisierten Vermittler/-innen (sogenannten Tickethändler/-innen) verkauft. Die Tickets gelangen dabei direkt an die Käufer/-innen und kosten den ursprünglich festgelegten Originalpreis. Hinzu kommen oft Service- und/oder Bearbeitungsgebühren. Die bekanntesten Ticketshops in Deutschland sind Eventim oder Ticketmaster.
Auf Zweitmarkt-Plattformen bzw. Ticketbörsen werden bereits gekaufte Eintrittskarten angeboten. Hier werden also Eintrittskarten von privat oder gewerblichen Händler/-innen weiterverkauft. Im Unterschied zum Erstmarkt können Verkäufer/-innen auf einigen Portalen die Preise für die Eintrittskarten frei festlegen, so dass sie stark vom Originalpreis abweichen können. Auf anderen Plattformen sind die Preise gedeckelt. Dies ist vor allem auf Zweitmarkt-Plattformen der Fall, die an Webseiten von Veranstalter/-innen angebunden sind, wie etwa auf einigen Webseiten von Fußballvereinen. Die bekannteste der veranstalterunabhängigen Ticketbörsen ist Viagogo.
Auf dem Zweitmarkt gibt es zusätzlich sogenannte „Ticketsuchportale“. Hier kann man die Tickets nicht direkt kaufen, sondern gibt den Auftrag das gewünschte Ticket zu besorgen. In solchen Fällen muss neben dem eigentlichen Ticketpreis auch die Beschaffung des Tickets bezahlt werden. Deshalb kann der Ticketpreis ein Vielfaches des Originalpreises entsprechen. Oft ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass es lediglich um eine/-n Anbieter/-in für eine Ticketsuche handelt. " Ticketbande" betreibt zum Beispiel ein solches Ticketsuchportal.
Dann gibt es noch eine Vielzahl sogenannter Multiplikator/-innen-Plattformen. Diese zeigen Tickets zu bevorstehenden Veranstaltungen an, verkaufen sie aber nicht selbst. Stattdessen leiten sie für den Kauf auf andere Plattformen weiter oder haben ein Verkaufssystem anderer Anbieter/-innen integriert. Diese Seiten dienen der Bewerbung der Ticket-Plattformen (sowohl Erst- als auch Zweitmarkt) und kooperieren mit diesen.
Probleme im Ticketzweitmarkt
Die Verbraucherzentrale Bayern erhält eine Vielzahl von Beschwerden zum Ticketkauf, vor allem Beschwerden zum Kauf auf Ticketbörsen. Folgende Probleme treten typischerweise beim Kauf auf Zweitmärkten auf:
-
Verbraucher/-innen erhalten andere Tickets als die gekauften; z.B. Steh- statt Sitzplätze, nicht nebeneinander liegende Plätze, andere Platzkategorien.
-
Eintrittskarten werden verspätet zugesendet. Häufig erhält man die Tickets erst wenige Tage vor der Veranstaltung trotz monatelanger vorheriger Bestellung.
-
Es werden personalisierte, also namentlich gekennzeichnete Tickets verkauft. Wird ein personalisiertes Ticket nicht auf den Namen des Käufers oder der Käuferin geändert, hat er oder sie keinen Anspruch darauf, bei der Veranstaltung eingelassen zu werden. Verbraucher/-innen mit personalisierten Tickets aus dem Zweitmarkt können daher bei der Veranstaltung abgewiesen werden.
-
Teilweise werden Tickets für Veranstaltungen angeboten, die gar nicht stattfinden bzw. nicht an dem angegebenen Tag oder Ort, wie zum Beispiel auf der Ticketbörse Viagogo für einen Auftritt der Kabarettistin Carolin Kebekus für den 8. Oktober 2017 in Hamburg, der allerdings nie geplant war.
- Oftmals werden hohe „Servicegebühren“ erhoben oder derartige Preisaufschläge vorgenommen, dass der von Käufer/-innen zu bezahlende Ticketpreis den Originalpreis erheblich übersteigt, ohne dass vor dem Vertragsschluss über diese Preisdiskrepanzen informiert wurde.
-
Obwohl Online-Marktplätze inzwischen verpflichtet sind, über den Originalpreis zu informieren, wenn ein Ticket weiterverkauft wird, besteht dieses Problem weiterhin. Wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Bayern zeigt, geben viele Plattformen die Information nicht transparent an.
Tipps zum richtigen Vorgehen beim Online-Ticketkauf
Nicht alle Zweitmarkt-Plattformen sind per se schlecht. Neben unregulierten (und eher unsichereren) Anbieter/-innen gibt es auch Plattformen, die von Veranstalter/-innen selbst betrieben werden und häufig klare Regeln zum Weiterverkauf haben. Einige Fußballvereine bieten auf ihren Webseiten Zweitmarkttickets an, bei denen der Preisaufschlag gedeckelt ist.
Trotzdem ist bei Zweitmarkt-Plattformen besondere Vorsicht geboten, da die Voraussetzungen andere sind als bei den offiziellen Vorverkaufsstellen und der Kauf auf einigen Websseiten mit Problemen und Risiken verbunden ist. Daher ist es zuerst einmal wichtig zu wissen, auf welcher Art von Online-Ticketplattform man sich befindet. Also ob man dort ein „neues“ Ticket von offiziellen Händler/-innen oder Veranstalter/-innen (Erstticket) kauft, ein Zweitticket von einem oder einen vermeintlich privaten Verkäufer/-in erwirbt oder einen Ticketsuchauftrag erteilt.
Woran erkennt man eine Zweitmarkt-Plattform?
Achten Sie auf der Webseite auf Begriffe wie „Börse“, „Sekundärmarkt(platz)“, „Zweittickets“, "Ticketsuchportal" etc. Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eventuell finden Sie dort Hinweise, dass es sich hierbei um einen Marktplatz handelt, der Käufer/-innen und Verkäufer/-innen zusammenbringt. Schauen Sie, ob es auf der Webseite ein Button zum Verkaufen von Tickets gibt. Prüfen Sie die Preise der Veranstaltung: Unterscheiden sich die Preise der einzelnen Tickets stark voneinander? Kommen Sie Ihnen sehr teuer vor? All das sind Indizien dafür, dass Sie sich auf einer Zweitmarkt-Plattform befinden. Achten Sie im Buchungsprozess darauf, ob „Vermittlungsgebühren“ erhoben werden.
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 27.01.2022 (Az.: 29 U 3556/19) entschieden, dass die Ticketbörse Viagogo kennzeichnen muss, wenn es sich um gewerbliche Händler/-innen handelt.
Seit dem 28.05.2022 gelten neue Informationspflichten für Onlinemarktplätze: Der oder die Betreiber/-in der Plattform muss zum einen darüber informieren, ob es sich bei dem oder der Vertragspartner/-in um eine/-n Unternehmer/-in handelt und zum anderen darüber welchen Preis der/die Veranstalter/-in für ein Ticket festgelegt hat. Verbraucher/-innen können so leichter erkennen, ob sie Rechte aus einem Verbrauchsgüterkauf haben und ob der verlangte Preis auf der Plattform stark vom Originalpreis abweicht.
Ausverkauftes Konzert: Wo sind noch Karten verfügbar?
Schauen Sie auf den Webseiten der Veranstalter/-innen, welche Möglichkeiten noch zum Ticketkauf bestehen. Einige Veranstalterseiten verweisen auf autorisierte Zweitmarkt-Plattformen. Wenn Sie dazu keine weiteren Informationen erhalten, ist von einem Kauf von Zweittickets eher abzuraten. Andernfalls geht man das Risiko ein und nimmt es in Kauf, dass man bei der gewünschten Veranstaltung dann vielleicht doch vor geschlossener Türe steht.
1. Machen Sie alles schriftlich per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
2. Formulieren Sie: "Hiermit fechte ich den Vertrag vom - wegen arglistiger Täuschung an. Hilfsweise erkläre ich zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich fordere Sie hiermit auf meine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich an mich zurück zu zahlen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor."
3. Sollte es weitere Probleme geben, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
Bei Veranstaltungen, die erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden (z.B. DFB-Pokal, Champions-League), bestimmen sich die Rechte von Kaufenden vorrangig nach den Allgemeinen Ticketbestimmungen des/der Veranstaltenden. Wenden Sie sich an die Vorverkaufsstellen oder direkt an den oder die Veranstalter/-in um zu erfahren, ob eine Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises möglich sind.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Alle Artikel zum Thema
Kaufen außerhalb des Ladens
- Haustürgeschäfte: Gefahren und Schutz
- Fernabsatzverträge
- Internetauktionen: Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Ebay & Co: Tipps für Käufer bei Internetauktionen
- Internetauktionen: Verbraucher kauft von Unternehmer
- Internetauktionen: Verbraucher kauft von Verbraucher
- Abo- und andere Fallen im Internet
- Kaffeefahrten: Werbeveranstaltungen als Reisen getarnt
- Messekauf: Wie kann man ihn rückgängig machen?
- Onlinekauf: Was Verbraucher bei E-Commerce beachten sollten
- Teleshopping: Gefahren und Tipps für das Einkaufen von Zuhause
- Ticketzweitmarkt: Vorsicht vor Fallen und Abzocke
- Verkaufspartys: Welche Rechte haben die Gäste?
- Verkaufsparties online: Wege und Gefahren
- Wie erkennt man Fake-Shops im Internet?
- Refurbished Geräte online kaufen