Kinder-Fahrradanhänger: Sicher unterwegs auf zwei Rädern
Von: LGL in Partnerschaft mit Fachverband
In diesem Beitrag finden Sie
- Sicherheitsvorteile von Fahrradanhängern
- Rechtliche Situation
- Eignung des Zugfahrrades
- Wie müssen Kinderanhänger konstruiert sein?
- Kennzeichnung des Anhängers
- Ausstattung und Zubehör
- Beleuchtungseinrichtung
- Kupplung
- Tipps
Sicherheitsvorteile von Fahrradanhängern
- Geringere Verletzungsgefahr für Kinder, da der Rahmen des Anhängers einen stabilen Käfig um das Kind bildet und die Gurte im Anhänger ein Herausschleudern der Kinder im Falle einer Kollision wirkungsvoll verhindern. Auch bei einem seitlichen Zusammenstoß (Pkw mit 20 km/h) ist ein Kind in einem Anhänger sicherer aufgehoben, da der Anhänger überraschenderweise nicht überrollt sondern nur weg geschoben wird.
- Höhere Kippsicherheit durch niedrigen Schwerpunkt.
- Fahrradanhänger verschlechtern die Fahreigenschaften des Fahrrads nicht in dem Maße, wie es ein auf dem Gepäckträger oder vor dem Lenker montierter Kindersitz tun würde.
- Guter Wind- und Wetterschutz bei entsprechender Ausstattung.
- Größere Bewegungsfreiheit für die Kinder und im Gegenzug dazu auch eine bequemere Schlafmöglichkeit.
- Mehr Fahrspaß für die Kinder, erst recht in einem Zweisitzer zusammen mit Bruder, Schwester, Freund, Freundin oder dem geliebten Teddy.
Rechtliche Situation
Der Betrieb von Anhängern hinter Fahrrädern birgt besondere Sicherheitsrisiken, insbesondere wenn darin Kinder befördert werden sollen.
In der Straßenverkehrsordnung StVO ist die Beförderung von Personen in Fahrradanhängern geregelt. Laut § 21 Abs. 3 Satz 1 StVO dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen auf dem Fahrrad mitgenommen werden, wenn für die Kinder geeignete Sitze vorhanden sind und durch entsprechende Vorrichtungen verhindert wird, dass die Füße der Kinder in die Speichen geraten.
In § 21 Abs. 3 Satz 2 StVO ist die Mitnahme von Kindern in Anhängern hinter Fahrrädern geregelt. Es dürfen bis zu zwei Kinder unter 7 Jahren in dafür vorgesehenen Anhängern mitgenommen werden. Die Person auf dem Zugfahrrad muss auch hier mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Lastenanhänger dürfen natürlich nicht zum Transport von Personen benutzt werden!
Ab welchem Alter die Kinder im Anhänger mitgenommen werden, hängt vom Verantwortungsbewusstsein der Eltern und natürlich auch von der entsprechenden Ausrüstung oder dem Zubehör des Anhängers ab, da die namhaften Hersteller für verschiedene Altersstufen unterschiedliche Sitz- und Gurtvorrichtungen anbieten (siehe Punkt Ausstattung und Zubehör).
Eignung des Zugfahrrades
-
Bitte beachten Sie die Herstelleraussage in der Bedienungsanleitung des Zugfahrrades, in der die Eignung des Fahrrades verdeutlicht wird (z.B. Dieses Fahrrad ist geeignet zum Ziehen eines Anhängers mit einer Gesamtmasse von 40 kg).
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Ein stabiler Fahrradrahmen ist erforderlich! An einem Rahmen mit extrem dünnen Rohren kann es vorkommen, dass sich die Universalkupplung nicht richtig fest montieren lässt.
Eine Empfehlung in diesem Fall:
eine andere Kupplung verwenden.
Bei Fahrrädern mit gefedertem Hinterbau sollten Sie den Fachhändler fragen, ob das Fahrrad für den Betrieb mit Fahrradanhängern freigegeben ist.
- Mindestens zwei unabhängig voneinander wirkende solide Bremsen, die auch bei Nässe zuverlässig funktionieren
- Um die Fahrstabilität und die Bremsleistung möglichst wenig zu beeinflussen, muss der Anhänger möglichst tief am Fahrrad angekuppelt werden.
- Ein Rückspiegel sollte am Fahrrad vorhanden sein.
- Zu empfehlen ist auch eine Gangschaltung mit vielen Gängen. Durch die feinere Gangabstufung, d.h. kleinere Sprünge von Gang zu Gang, wird das Anfahren, das Fahren an Steigungen und bei Gegenwind komfortabler.
- Das Fahrrad sollte sicher abgestellt werden können.
Ungeeignet sind Zweibeinständer mittig am Fahrrad montiert, da das Gewicht vom Anhänger einen sicheren Stand des Fahrrades verhindert. Bei einem bereits vorhandenen Hinterbauständer können manche Kupplungen nicht montiert werden.
Wie müssen Kinderanhänger konstruiert sein?
Idealerweise sollte ein Fahrradanhänger nach der DIN EN 15918 konstruiert und geprüft sein. Diese Norm legt sicherheitstechnischen Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren für zweispurige Fahrradanhänger und deren Verbindungseinrichtungen fest. Zu erkennen ist dies an einer dauerhaften Kennzeichnung am Anhänger mit der Nummer der Norm (DIN EN 15918).
Der Rahmen des Anhängers soll so gestaltet sein, dass er möglichst leicht und stabil ist und einen geschützten Innenraum bildet. Für Benutzer mit wenig Stauraum zu Hause ist es wichtig, dass der Anhänger relativ schnell und flach zusammengelegt werden kann.
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung dürfen Personen nicht mit Teilen in Berührung kommen, die eine Verletzung hervorrufen können. Das heißt, es muss z.B. ein Radeingriffschutz vorhanden sein. Die Räder müssen eine Abweisvorrichtung aufweisen, so dass sie an Hindernissen abgleiten können. Es dürfen keine scharfkantigen Teile vorliegen, Ecken und Kanten müssen abgerundet sein, oder auf andere Art und Weise entschärft sein.
Eine hohe Kippsicherheit erreicht man durch einen möglichst niedrigen Schwerpunkt, eine breite Spur und große Räder (20 Zoll Räder). Abnehmbare Räder sind z. B. durch Splinte oder Einrastmechanismen zu sichern.
Kennzeichnung des Anhängers:
Jeder Anhänger muss an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- Bestätigung der Übereinstimmung des Anhängers mit der DIN EN 15918;
- Der Modellbezeichnung und/oder der Modelnummer des Anhängers;
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines gesetzlichen Vertreters;
- Der höchsten Gesamtmasse und Nutzlast;
- Der kleinsten und größten Stützlast;
- Dem Mindestalter und der maximalen Größe der beförderten Personen.
Eine Kennzeichnung des Anhängers mit dem CE-Zeichen ist nicht möglich und auch nicht erlaubt.
Eine Kennzeichnung mit dem GS-Zeichen ist möglich, ist jedoch selbst bei den hochwertigen und teuren Anhängern oft nicht der Fall.
Ausstattung und Zubehör
Gurt und Gurtverschluss
Standardmäßig muss ein Kinderanhänger mindestens mit Y-Gurten ausgestattet sein.
Die meisten Hersteller bieten von Haus aus noch einen Beckengurt an, der eventuell im Y-Gurt integriert ist. Also einen 5-Punkt Gurt, der sicheren Halt bietet. Die Gurte sollten am Chassis befestigt sein, außerdem gepolstert und mindestens 25 mm breit. Die Gurtverschlüsse sollten so gestaltet sein, dass sie von Kindern nicht leicht zu öffnen sind.
Wichtig ist bei Anhängern mit zwei Sitzen, dass eine mittige Sitzposition mit den erforderlichen Gurten möglich ist. So wird eine unsymmetrische Beladung bei Beförderung einer einzigen Person vermieden.
Weiteres Zubehör und Nutzungsvarianten
Weiterhin sind Taschen an den Innenseiten, ein feinmaschiges Mückennetz (gute Belüftung bei sommerlichen Temperaturen), ein wind- und wasserdichtes Verdeck, sowie ein Stauraum oder Taschen für Tagesgepäck hinter der Sitzbank Standard.
Durch raffinierte Steck- und Klicksysteme können die meisten Fahrradanhänger mit dem von den Herstellern angebotenen Zubehör zu anderen Nutzungsvarianten umgebaut werden. Je nach den entsprechenden Freizeitaktivitäten der Eltern als Kinderwagen oder Buggy, Laufwagen, Trekking- oder Walking-Anhänger bis hin zum Ski-Anhänger.
Wie im Absatz "Rechtliche Situation" erwähnt, ist sogar der Transport von Babys und Kleinkindern in den Anhängern möglich, allerdings nur mit den geeigneten Rückhaltesystemen. Die Hersteller bieten weiteres Zubehör an, so dass die Kinder entsprechend ihren jeweiligen Entwicklungsstufen sicher transportiert werden können. Von der Babyschale über den Babysitz bis hin zur Sitzstütze für Kinder, deren Rückenmuskulatur noch nicht voll entwickelt ist.
Bitte beachten Sie dabei die Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung bezüglich der sicheren Befestigung. Je nach Nutzungsgewohnheiten ist sogar ein gefederter Anhänger empfehlenswert.
Für kalte Tage gibt es sogar den passenden Fußsack oder Fleece-Sack für die wohlige Wärme.
Beleuchtungseinrichtung
Vorne am Anhänger:
Die vorgeschriebene, nach vorne wirkende Mindestbeleuchtung ist abhängig von der Breite des Anhängers.
Breite > 0,6 m: | Zwei weiße Rückstrahler |
---|---|
Breite > 0,8 m: | Zwei weiße Rückstrahler; zusätzlich eine weiße Leuchte auf der linken Seite (darf auch mit Batterie/Akku betrieben werden) |
Hinten am Anhänger:
zwei rote, nicht dreieckige Rückstrahler und eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite
(darf auch mit Batterie/Akku betrieben werden)
Seitlich:
Mindestens zwei gelbe Speichenrückstrahler oder Reifen mit reflektierenden weißen Ringen.
Oder fest angebrachte gelbe Rückstrahler an den Längsseiten gem. § 66a Abs. 4 Satz 3 StVZO.
Allgemeines:
Die lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt, d.h. sie müssen vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein (gekennzeichnet mit einer Wellenlinie, dem Buchstaben K gefolgt von einer 4- oder 5-stelligen Zahl). Weiter müssen sie ständig betriebsfertig, also fest angebracht sein.
Blinkende Leuchten sind in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig.
Zusätzlich sollte eine Konturenmarkierung aus weißem oder gelbem reflektierendem Material angebracht sein.
Kupplung
Die Verbindungseinrichtung zwischen Zugfahrrad und Anhänger heißt Kupplung. Sie muss so dimensioniert, ausgebildet und befestigt sein, dass die Sicherheit ständig gewährleistet ist. Für Kinderanhänger hat sich die Tiefdeichsel als verbindlicher Standard durchgesetzt, dabei wird die Kupplung seitlich unten auf Achshöhe am Hinterbau oder an der Achse selbst befestigt. Elastomere oder Gelenke sorgen für die erforderliche Beweglichkeit beim Fahren und Rangieren und dass der Anhänger nicht mitgerissen wird, falls das Fahrrad einmal umfällt.
Der Winkel (Knickwinkel) zwischen Fahrrad und Anhänger bei Kurvenfahrten oder Wendemanövern muss größer 40° sein.
Da nicht jede Kupplung auch zu jedem Fahrrad passt, sollte man zum Kauf des Anhängers immer das eigene Fahrrad zum Händler mitnehmen.
Die Hersteller der Anhänger haben unterschiedliche Systeme für Kupplungen entwickelt. Die Standardkupplung eignet sich zum Beispiel zur Montage an allen Fahrrädern mit klassischem Dreiecks-Hinterbau.
Weiterhin gibt es noch Achskupplungen, bei denen die Befestigung mit dem hinteren Nabenschnellspanner erfolgt, die Klemmkupplung, bei der das Kupplungselement fest an der Deichsel verbunden bleibt und die Befestigung an der Kettenstrebe erfolgt.
Bei der Weber-Kupplung Typ B ist sogar ein höhenverstellbarer Hinterbauständer integriert, der ja sonst bei den meisten Kupplungen nicht mehr eingesetzt werden kann.
Tipps
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Kinder im Fahrradanhänger sollten ebenfalls einen Helm tragen. Im Falle eines Unfalls ist ihr Kind dann besser geschützt.
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Ein Wimpel in Signalfarbe an einer langen, senkrechten Stange sorgt dafür im Straßenverkehr besser gesehen zu werden.
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Fahren Sie nie ohne Abdeckung, da die Frontabdeckung (auch das feinmaschige Mückennetz) Verletzungen des Kindes durch aufgewirbelte Teile verhindert.
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Das Fahrverhalten des Fahrrades ändert sich mit einem beladenen Anhänger, insbesondere das Anfahren, das Bremsen, sowie das Kurven- und Bergabfahren. Deshalb sollte sich die Fahrerin / der Fahrer zuerst mit den Besonderheiten beim Fahren mit Anhänger vertraut machen und Fahrversuche vorab mit beladenem (Gewichte) Anhänger an einem ungefährlichen Ort durchführen. Hat man sich erst mal an das Fahrverhalten gewöhnt, merkt man den Anhänger kaum noch beim Fahren außer beim Anfahren und beim Bremsen.
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Auch mit Anhängern müssen vorhandene Radwege benutzt werden. Aber Vorsicht, bei schmalen Radwegen und bei Radwegen mit Gegenverkehr kann es mit Anhänger schon mal eng werden. Zu beachten ist auch bei besonders engen Durchfahrten, dass die meisten Anhänger nicht mittig hinter dem Zugfahrrad laufen.
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Sollten Sie einen Urlaub im Ausland mit dem Fahrradanhänger planen, informieren Sie sich bitte unbedingt vorab über die dort geltenden Bestimmungen. In manchen Ländern wie Spanien oder Luxemburg ist das Fahren mit Kindern im Anhänger verboten.
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Manche Hersteller beschränken die Nutzungsdauer der Aluminiumdeichsel aus Sicherheitsgründen. Beachten Sie bitte die Angaben hierzu in der Bedienungsanleitung und auf dem Aufkleber an der Deichsel; geben Sie diese Information bitte auch an einen potentiellen Käufer beim Wiederverkauf weiter.
Wir danken dem ADFC für die Unterstützung.
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