CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten: Bedeutung und Unterschiede
Von: Referat 35, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- CE und GS: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Gesetzliches und privates Zeichengeprüfte Sicherheit
- Voraussetzungen für die Verwendung der CE-Kennzeichnung und des GS-Zeichens
- CE-Kennzeichnung: Erfüllt alle grundlegenden Sicherheitssanforderungen des EU-Rechts
- GS-Zeichen: Freiwillig geprüft auf Sicherheit bzw. Gefahr für Verbraucher/-innen
- Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
CE und GS: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und geprüfte Sicher-heit
Grundsätzlich unterscheiden sich die zwei Arten von Kennzeichnungen wie folgt:
Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umwelt-schutz erfüllt. Das GS-Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit“. Eine zugelassene und unab-hängige Prüfstelle bestätigt dem Hersteller, dass sein Produkt den rechtlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht. Im Vordergrund beider Zeichen liegt die Si-cherheit und der Schutz der Gesundheit der Produktanwender und -anwenderinnen sowie der Verbraucher und Verbraucherinnen.
Mit diesen beiden Zeichen wird gezeigt, dass das Produkt die entsprechenden gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt, sicher ist und somit in Verkehr gebracht werden darf.
Voraussetzungen für die Verwendung
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Zeichen liegt darin, dass die CE-Kennzeichnung durch einheitliches, sogenanntes harmonisiertes europäisches Recht für be-stimmte Produkte zwingend vorgeschrieben ist, z.B. Maschinen, Spielzeug, Medizinprodukte.
Während das GS-Zeichen auf freiwilliger Basis unter Einhaltung der nationalen gesetzlichen Vorgaben sowie nach einer unabhängigen Prüfung auf dem Produkt angebracht werden darf. Dem Sicherheitszeichen GS kommt daher neben dem produktsicherheitsrechtlichen Aspekt auch ein Qualitätsmerkmal zu.
CE-Kennzeichnung: Erfüllt alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen des EU-Rechts
Die CE-Kennzeichnung wird von europäischen Verordnungen und Richtlinien vorgeschrieben. Nur wenn eine entsprechende Verordnung oder Richtlinie die CE-Kennzeichnung für ein Pro-dukt fordert, muss die Kennzeichnung angebracht werden. In allen anderen Fällen ist die CE-Kennzeichnung nicht zulässig. So dürfen z.B. Lebensmittel oder Bücher nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.

= Europäische Konformität
Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforde-rungen aller für dieses Produkt EU-weit verbindlichen Verordnungen oder Richtlinien erfüllt.. Die CE-Kennzeichnung dient zunächst als "EU-Reisepass" für dieses Produkt. Dies bedeutet, dass dieses Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde.
Die CE-Kennzeichnung wird in der Regel von den Herstellern selbst angebracht. Zusammen mit einer so genannten Konformitätserklärung bescheinigen sie, dass sie bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entspre-chenden Verordnungen und Richtlinien eingehalten haben.
Ist die Gefährdung beim Umgang mit dem Produkt hoch, z. B. bei Atemschutzgeräten oder Klettergurten, ist. u.a. eine Überprüfung jedes einzelnen Produkts durch eine unabhängige Prüfstelle, sogenannte notifizierte Stelle, notwendig. Dies ist an der CE-Kennzeichnung und der 4-stelligen Kennnummer der notifizierten Stelle erkennbar.
GS-Zeichen: Freiwillig geprüft auf Sicherheit bzw. Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) lässt die freiwillige Verwendung des GS-Zeichens zu.

Produktsicherheitsgesetz
Das GS-Zeichen darf auf verwendungsfertigen Produkten angebracht werden, d. h. die Produkte sind bereits zur Nutzung geeignet, ohne dass weitere Teile eingefügt werden müs-sen wie z. B. Wasserkocher, Bohrmaschinen, Lampen). Das GS-Zeichen ist auch für Produk-te möglich, die nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein müssen wie z. B. Möbel.
Der Hersteller darf seine Produkte nur mit dem GS-Zeichen versehen, wenn eine Baumus-terprüfung durchgeführt wurde und eine regelmäßige Überwachung der Produktion durch die sogenannte GS-Stelle erfolgt. Bei dieser Überwachung besichtigt die GS-Stelle regelmäßig den Produktionsbetrieb, untersucht Proben der Produkte und achtet auf die Quali-tätssicherung.
Bei der Baumusterprüfung zur Vergabe des GS-Zeichens werden neben den grundlegen-den Sicherheitsanforderungen, die sich aus den europäischen Verordnungen oder Richtlinien ergeben, weitere potenzielle Gefährdungen für Verbraucher und Verbrau-cherinnen untersucht. So muss z. B. bei einem Wasserkocher nicht nur die elektrische Si-cherheit, sondern auch der verwendete Kunststoff bewertet werden. Dieser darf keine Schadstoffe an das Wasser abgeben.
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist u. a. zuständig für die Anerken-nung (Anerkennung = Erteilung der Erlaubnis) von notifizierten Stellen nach den europäischen Verordnungen und Richtlinien und den GS-Stellen nach dem Produktsicherheitsgesetz.
- Welchen Schutz bietet das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für mich als Verbraucherin / Verbraucher?
- Aktion DAS SICHERE HAUS e.V.; hier Fim "GS- und CE-Zeichen"
- Labeldatenbank
- UBA: Umweltzeichen
- Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
- Bayerische Gewerbeaufsicht
- VDE-Prüfzeichen
- Vergleich von CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen
- CE-Kennzeichen und GS-Zeichen in der Diskussion (Kommission Arbeitschutz und Normung)
- StMWI: Merkblatt CE-Kennzeichnung Rahmenregelungen
- Podcast "So erkennt ihr sicheres Spielzeug" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
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