Kinder-Fahrradhelme: Vorsicht auf dem Spielplatz !
Von: Kompetenzzentrum Marktüberwachung, Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Vorsicht mit Kinderspielgeräten
- Kinder-Fahrradhelme beim Radfahren aufsetzen
- Verbrauchertipp
Vorsicht mit Kinderspielgeräten
Erst vor kurzem ist es wieder zu einem tragischen Unfall gekommen bei dem ein vierjähriger Junge starb. Er strangulierte sich mit dem Verschlussgurt seines Fahrradhelmes.
Vorsicht:
In Kletternetzen und Sprossen von Spielplatzgeräten kann sich der Fahrradhelm verfangen bzw. einklemmen.
Durch den Kinnriemen kann es zu einer Strangulation des Kindes kommen
Maßnahmen:
Achten Sie darauf, dass Ihr Kind den Fahrradhelm auf dem Kinderspielplatz abnimmt!
Kinder - Fahrradhelme beim Radfahren aufsetzen
Helme können bei Fahrradunfällen Leben retten. Vorausgesetzt, sie werden auch benutzt.
Die nötigen Informationen zu Fahrradhelmen finden Sie in unseren Artikeln:
Verbrauchertipp
Der Helm hilft Verletzungen beim Sturz vom Rad zu vermeiden bzw. die Schwere deutlich zu vermindern.
Wird der Helm dagegen auf dem Kinderspielplatz beim Spielen nicht abgenommen, kann er zum Erhängen führen. Deshalb ist es für Eltern so wichtig, ihre Sprösslinge aufzuklären.
Käufer von Fahrradhelmen sollten sich die Zeit nehmen, die vom Hersteller beigefügte Benutzerinformation und die in der Helminnenseite angebrachte Kennzeichnung zu lesen.
In der Benutzerinformation finden Sie ebenfalls den Hinweis, dass Kinder den Helm beim Klettern oder bei ähnlichen Aktivitäten nicht verwenden dürfen.
- Fahrradhelme - Kennzeichnung und Benutzung
- Unfallgefahren und Unfallschutz für den Verbraucher
- Broschüre der Unfallkasse Berlin: Ein Schnitt, der Leben rettet! - Damit Kordeln und Schnüre Ihr Kind nicht strangulieren
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC)
- Bayerische Gewerbeaufsicht
Auszug aus der Spielzeugnorm DIN EN 71:
"Die Anforderungen der Norm entlassen Kinder und Aufsichtspersonen nicht aus Ihrer Pflicht zur Beaufsichtigung des Kindes beim Spiel"
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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