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Kinder-Fahrradhelme: Vorsicht auf dem Spielplatz !

Von: Kompetenzzentrum Marktüberwachung, Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsicht

Beim Radfahren kann der Helm Leben retten - aber das Tragen eines Fahrradhelmes auf dem Spielplatz kann tödlich sein! Richtig benutzt können Fahrradhelme viele Folgen eines Unfalles verhindern oder zumindest abmindern. Aber achten Sie darauf, dass Ihr Kind auf dem Kinderspielplatz den Helm immer abnimmt. Denn hier kann der Helm zu schweren Unfällen führen!

Mutter hilft Kind beim Fahrradhelm, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Vorsicht mit Kinderspielgeräten
  • Kinder-Fahrradhelme beim Radfahren aufsetzen
  • Verbrauchertipp
  • Mehr zum Thema

Vorsicht mit Kinderspielgeräten

Erst vor kurzem ist es wieder zu einem tragischen Unfall gekommen bei dem ein vierjähriger Junge starb. Er strangulierte sich mit dem Verschlussgurt seines Fahrradhelmes.

Vorsicht:

In Kletternetzen und Sprossen von Spielplatzgeräten kann sich der Fahrradhelm verfangen bzw. einklemmen.

Durch den Kinnriemen kann es zu einer Strangulation des Kindes kommen


Maßnahmen:

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind den Fahrradhelm auf dem Kinderspielplatz abnimmt!

Kinder - Fahrradhelme beim Radfahren aufsetzen

Helme können bei Fahrradunfällen Leben retten. Vorausgesetzt, sie werden auch benutzt.
Die nötigen Informationen zu Fahrradhelmen finden Sie in unseren Artikeln:

  • Fahrradhelme - Kennzeichnung und Benutzung

Verbrauchertipp

Der Helm hilft Verletzungen beim Sturz vom Rad zu vermeiden bzw. die Schwere deutlich zu vermindern.

Wird der Helm dagegen auf dem Kinderspielplatz beim Spielen nicht abgenommen, kann er zum Erhängen führen. Deshalb ist es für Eltern so wichtig, ihre Sprösslinge aufzuklären.

Käufer von Fahrradhelmen sollten sich die Zeit nehmen, die vom Hersteller beigefügte Benutzerinformation und die in der Helminnenseite angebrachte Kennzeichnung zu lesen.
In der Benutzerinformation finden Sie ebenfalls den Hinweis, dass Kinder den Helm beim Klettern oder bei ähnlichen Aktivitäten nicht verwenden dürfen.

Die Anforderungen der Europäischen Spielzeug-Norm entlassen Eltern und Aufsichtspersonen nicht aus ihrer Pflicht zur Beaufsichtigung des Kindes beim Spielen.

Mehr zum Thema

  • Fahrradhelme - Kennzeichnung und Benutzung
  • Unfallgefahren und Unfallschutz für den Verbraucher
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): Achtung Fangstelle - Schmuck, Kordeln, Seile
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC)
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 30.12.2024
Autor: Uwe Scheibner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Dezernat 4 - Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsicht
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