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  • Praevention

UNFALL: Unfallgefahren und Unfallschutz für den Verbraucher

Von:
Uwe Scheibner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Dipl.-Ing. Hans Sigl - Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsicht
Robert Prey - Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsicht

Alle 4 Sekunden passiert ein Unfall in Deutschland!
Dies ergibt sich allein aus den jährlich rund 9,5 Millionen registrierten Unfällen. Über 60 % der gemeldeten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Durch gezielte Informationen zu den vielschichtigen Themen des Verbraucherschutzes können Sie sich und Andere im Vorfeld schützen. Neben der so genannten "Hilfe zur Selbsthilfe" für den Verbraucher (z.B. über das VerbraucherPortal Bayern), wird durch verschiedene Maßnahmen der Verbraucherschutzbehörden wie z.B. Untersuchungen, Prüfungen und Marktaufsicht versucht, die Unfallgefahren bereits im Vorfeld zu verringern.

Kind - Eisunfall, Copyright Aktion DAS SICHERE HAUS

In diesem Beitrag finden Sie

  • Mögliche Unfallursachen
  • Unfallschutz in Haushalt, Sport und Freizeit
  • Unfallschutz in Schule und Beruf
  • Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft
  • Prävention
    • Prävention durch Verbraucherverhalten
    • Prävention durch Sicherheitstechnik und persönliche Schutzausrüstung
    • Prävention durch staatl. Vorschriften und Maßnahmen
  • Mehr zum Thema

Ungefähr 1,8 Millionen Unfälle betreffen jährlich Kinder bis zu 14 Jahren (Quelle: Deutsche Liga für das Kind).
Kinder und Jugendliche sind insbesondere durch Verbrennungen, Ersticken sowie Ertrinken und sogar durch Unfälle mit Spielzeug gefährdet. Jugendliche und Erwachsene erleiden Unfälle in Heim und Freizeit überwiegend mit Maschinen, Geräten und Sportartikeln. Senioren sind häufig durch Sturzunfälle gefährdet. Diese werden meist durch im Weg stehende Gegenstände, falsche Schuhe oder ungeeignete Leitern und Tritte verursacht.
Tipps zur Vermeidung von Sturzunfällen finden Sie in der DSH-Broschüren "Sturzrisiko und Sturzprophylaxe bei Senioren". Im Jahr 2018 kamen in Deutschland fast 12.000 Menschen bei Haushaltsunfällen ums Leben. (Quelle: Das Sichere Haus).
Über die Hälfte aller Unfälle könnte durch entsprechende Prävention verhindert werden.
Etwa 80% aller tödlichen Haushaltsunfälle widerfahren Menschen, die älter als 65 Jahre sind (Quelle: Das Sichere Haus)

Mögliche Unfallursachen

Einige der häufigsten Unfallursachen sind falsches Verhalten durch Unwissenheit und fehlerhafte Handhabung mancher Geräte und Produkte.
Besondere Vorsicht ist im Umgang mit Maschinen und Geräten geboten. Produktfehler, fehlende Sicherheitseinrichtungen oder mangelnde Qualitätsstandards sind mögliche Unfallursachen. Das Fehlen von erforderlicher Schutzausrüstung ist ein sehr häufiger Unfallgrund im Privatbereich.

Beispiele:

  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.

  • Ignorieren von Sicherheitshinweisen und -vorschriften:

    • Lange, offene Haare verfangen sich z.B. bei der Bohrmaschine oder Drehbank die Folge: Kopfhautverletzungen;

    • Sorgloser Umgang mit Energie und Feuer führen z.B. beim Grillen zu Verbrennungen;

    • Unachtsames Arbeiten mit heißen Flüssigkeiten am Küchenherd kann zu Verbrühungen führen.

  • Fehlender "Not-Aus-Schalter" bzw. nicht vertiefter Feststellknopf an Maschinen.

  • Vergiftungen durch Haushaltschemikalien.

  • Verwechslungsgefahr durch unsachgemäße Lagerung von Reinigungsmitteln nicht im Originalbehälter.

Unfallschutz in Haushalt, Sport und Freizeit

Über 60% aller Unfälle passieren in dem Bereich Sport und Freizeit!
Nach der Devise "Gefahr erkannt, Gefahr gebannt" finden Sie hierzu Informationen in dem Artikel: Hinweise zur Sicherheit im Freizeitsport.

Zum gezielten Suchen können Sie z.B. die Übersichtsseiten zu:

  • Sport und Freizeitgeräte

  • (Gift)Gefahren in Haus und Freizeit

  • Heimwerkerwaren

oder das Suchfeld (Rechts Oben) benutzen.

Unfallschutz in Schule und Beruf

Der berufliche Unfallschutz ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VII sowie im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Der Arbeitsschutz ist eine Aufgabe des Arbeitgebers und wird von den Arbeitsschutzbehörden überprüft.
Der Unfallversicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ab.

  • Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit (meist Arbeitsstätte, aber auch Schule, Kindergarten usw.) erleiden und die nicht absichtlich herbeigeführt wurden.

  • Wegeunfälle sind Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück. Der Gesundheitsschaden muss Folge des Unfalls sein.
    Umwege können versichert sein, wenn diese zum Beispiel notwendig sind wegen einer Umleitung, einer schnelleren Verbindung, bei Fahrgemeinschaften oder um Kinder vor der Arbeit in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen.
    Wird der direkte Weg von der Arbeit aus privaten Gründen unterbrochen, besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Bei Fortsetzung des Weges innerhalb von zwei Stunden lebt dieser aber wieder auf.

In ihrer Freizeit sind Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert!  

Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft

Durch schwere Krankheit oder einen Unfall kann die finanzielle Lebensgrundlage für die ganze Familie in Frage gestellt werden. Zur Absicherung Ihrer Familie empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben (können), sollten das Unfallrisiko mit einer privaten Unfallversicherung abdecken. 

Prävention

Prävention durch Verbraucherverhalten

Durch den richtigen Umgang mit Produkten (z.B. Grillanzündern), das Wissen und die richtige Anwendung der Grundregeln zum Betrieb (z.B. von einem Rasenmäher) kann der Verbraucher sich und Dritte vor Unfällen schützen.

Prävention durch Sicherheitstechnik und persönliche Schutzausrüstung

Ein wirksames Beispiel für Sicherheitstechnik im Elektrobereich stellt z.B. der Fehlerstromschutzschalter dar.
Unter persönlicher Schutzausrüstung  versteht man zum Beispiel Helme und Protektoren für Motorradfahrer, Radfahrer, Rollerblader und Reiter. Persönliche Schutzausrüstung kann nur schützen, wenn sie geeignet ist und auch getragen bzw. benutzt wird!

Prävention durch staatliche Vorschriften und Maßnahmen

CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen

Beim Kauf sicherer Produkte stellen Prüfzeichen eine wichtige Entscheidungshilfe dar. Weitere Informationen finden Sie in diesen beiden Artikeln zu CE-Kennzeichnung des Herstellers sowie zum GS-Zeichen  der Prüfstellen. 

Staatliche Marktaufsicht

Die Europäische Union ermöglicht freien Verkehr für Bürger, Geld, Dienstleistungen und Waren.
Einige, wenige, so genannte "Schwarze Schafe" bringen auch unsichere bzw. gefährliche, Produkte auf den Markt.

Zum Schutze der Verbraucher schreibt die EU somit eine funktionierende Marktaufsicht vor. Diese wird in Deutschland von der staatlichen Gewerbeaufsicht gewährleistet.
Die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht sind jedoch auf die Mithilfe aufmerksamer oder betroffener Verbraucher angewiesen.
Weitere Informationen zur staatlichen Marktaufsicht finden Sie in unserer Übersicht.
Weitere Artikel zur Prävention durch Verbraucherverhalten und staatliche Maßnahmen können Sie hier aufrufen.

Sie haben es als Verbraucher selbst in der Hand einen Beitrag zu Ihrer persönlichen Sicherheit und zum Schutze anderer zu leisten:
Vor allem durch sorgfältige Information und richtiges Verhalten können die meisten Unfälle vermieden werden!

Und wenn doch etwas passiert: Unter der Notrufnummer 112 erhalten Sie Hilfe - nicht nur in Deutschland, sondern in allen Staaten der euopäischen Union.

Informationen zur Ersten Hilfe und zum richtigen Verhalten bei Notfällen finden Sie im Netz unter "DRK - Erste Hilfe Online".

Mehr zum Thema

  • Die Bedeutung von CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten
  • Vorsicht Gift! Gefahren für Kinder im Haushalt - was ist zu tun?
  • Gefahren durch Lampenöle
  • Erste Hilfe - Online
  • Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • Bayerische Gewerbeaufsicht
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Aktion: Das sichere Haus (DSH)
  • Deutscher Feuerwehrverband

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Bildnachweis: Aktion DAS SICHERE HAUS

Stand: 29.06.2023
Autor: Robert Prey - Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsicht
Uwe Scheibner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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Stand: 29.06.2023
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Hans Sigl - Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsicht
Robert Prey - Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsicht
Uwe Scheibner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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