Vergiftung - Was ist zu tun?
Von:
Prof. Dr. Wolfgang Schober - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Uwe Scheibner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Stellen Sie sich einmal vor:
Ihr Kind tobt und tollt und schwitzt, läuft in die Küche und trinkt aus der vermeintlichen "Limo-Flasche", in die - aber doch nur eben schnell... - der Haushaltsreiniger gefüllt worden war! Sie denken: so was passiert nur anderen - aber doch nicht mir!?

In diesem Beitrag finden Sie
- Vergiftungen
- Wie soll man handeln, wenn doch etwas passiert ist?
- Sinnvolle Gegenmittel im Haushalt
- Was soll man auf keinen Fall tun?
Vergiftungen
Knapp die Hälfte der jährlich rund 40.000-50.000 Anfragen beim Giftnotruf München betreffen Kinder und Jugendliche.
Im Kleinkindes- und Kindesalter geht es bei Vergiftungen oder Vergiftungsverdachtsfällen meistens um Haushaltsmittel (Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel, Zigarettenteile) und Pflanzenteile, seltener um Arzneimittel und Chemikalien; ernste Vergiftungen sind hier nicht allzu häufig.
Wie soll man handeln, wenn doch etwas passiert ist?
- Selbst Ruhe bewahren und die betroffene Person beruhigen!
- Nicht schimpfen oder mit Gewalt zu etwas zwingen!
- NOTRUF Tel. 112 (in lebensbedrohlichen Situationen) und / oder
Giftnotruf München 089 / 192 40 - Wenn Sie eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen, nehmen Sie dorthin unbedingt Verpackungen, Beipackzettel oder Teile der Pflanze bzw. der verdächtigen Substanz mit.
Was muss der Giftnotruf wissen:
- Wem ist es passiert? Kind, Erwachsenen?
- Wie alt und wie schwer ist die Person?
- Was wurde eingenommen? Medikament, Pflanze / Pflanzenteil, Haushaltsmittel (Produktname, Firma), Drogen, Sonstiges?
- Wann ist es passiert?
- Wie viel wurde aufgenommen?
- Wie wurde es eingenommen? Getrunken / gegessen, Hautkontakt, eingeatmet?
- Wie geht es der Person? Erbrechen, Müdigkeit, Schmerzen?
- Was wurde bereits unternommen?
- Wo ist es passiert?
- Wer ruft an? (Rückrufnummer bitte angeben)
- Bitte gehen Sie nach den Ratschlägen des Giftnotrufes vor.
Hilfreich: Angabe des UFI-Codes beim Notruf:
Seit dem 1. Januar 2021 muss auf chemischen Produkten, sofern diese für die Verwendung durch Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt sind, der Unique Formula Identifier (UFI) aufgebracht werden. Mithilfe des UFI-Codes können die Rezepturen von auf dem Markt verfügbaren Produkten eindeutig identifiziert werden. Dieses Wissen der medizinischen Zusammensetzung hilft dem Notruf / Rettungsdienst bei der richtigen Behandlung.
Was können Sie tun:
- Wenn die Augen betroffen sind: Mit lauwarmem Wasser bei offengehaltenem Lidspalt spülen, z.B. aus Kanne, Glas oder Leitung (nicht zu starker Strahl), 10 Minuten lang, Kind blinzeln lassen.
- Wenn die Haut betroffen ist: Kleidung entfernen, mit lauwarmem Wasser und Seife abwaschen.
- Wenn etwas verschluckt wurde: Reste der giftigen Substanz aus dem Mund entfernen und Mund mit lauwarmem Wasser ausspülen.
- Wenn die betroffene Person erbricht: Betroffenen in Bauch- und Kopftieflage halten. Achtung: Nach Verschlucken von Giften soll das bewusst herbeigeführte Erbrechen vermieden werden
- Bei Bewusstlosigkeit: Betroffene Person in die stabile Seitenlage bringen und Notruf wählen.
Sinnvolle Gegenmittel im Haushalt
Für den Haushalt geeignete und sinnvolle "Gegenmittel" wie z.B.
- Medizinalkohle (10 g als Pulver),
- "entschäumende" Arzneimittel
sind in der Apotheke erhältlich. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker danach.
Die Verabreichung sollte nur auf Anweisung des Giftnotrufs oder durch ärztliches Personal erfolgen.
Was sollte man auf keinen Fall tun
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Niemals Erbrechen mit Kochsalz auslösen!
Bitte beachten Sie:
Das Auslösen von Erbrechen ist nur in absoluten Ausnahmefällen sinnvoll - nehmen Sie auf jeden Fall vorher Kontakt mit dem Giftnotruf auf! - Niemals Milch geben!
- Modellbau - Kraftstoff (Methanol)
- Freud und Leid mit dekorativen Öllampen
- Ventilöle für Musikinstrumente
- Kindergesicherte Verschlüsse an Verbraucherchemikalien
- Liste der Vergiftungszentren
- BfR: Schnelle Hilfe bei Vergiftungsunfällen dank des UFI-Codes
- Giftnotruf Erfurt: Was tun im Notfall
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):
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