Gefangen im Aufzug - was ist zu tun?
Von: Anita Link - Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Erste Schritte
- Notrufreaktion
- Aufzug mit Anschluss an eine Notrufzentrale
- Moderne Notrufleitsysteme
- Befreiung
- Tipps
- Gesetzliche Grundlage
Erste Schritte
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Ob neuer oder alter Aufzug, es muss sichergestellt sein, dass möglichst innerhalb von 30 Minuten den "Steckengebliebenen" geholfen wird, d.h. diese aus ihrer misslichen Lage befreit werden.
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Damit Hilfe erfolgen kann ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und die Lage überdenken, bevor Sie einen Notfall melden.
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Viele Leute befürchten, dass in einer Aufzugskabine "die Luft ausgehen könnte" und sie ersticken könnten. Diese Angst ist unbegründet, da die Aufzugskabine und der Aufzugsschacht ständig belüftet werden und ein Luftaustausch erfolgt.
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Jeder Aufzug in Deutschland ist mittlerweile mit einem fest eingebauten Notrufsystem ausgestattet, welches eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Notrufzentrale aufbaut. Die Notrufzentrale wird von den Aufzugsfirmen bzw. den Betreibern des Aufzugs bereitgestellt.
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Um eine Sprechverbindung aufzubauen, drücken Sie den Notrufmelder (Taste am Bedientableau des Aufzuges - meist ein rotes oder gelbes Klingelsymbol), um den Notfall an die ständig besetzte Notrufzentrale zu melden. Dabei ist es wichtig, den Knopf lange genug zu drücken (mehrere Sekunden), damit der Notruf auch abgesetzt wird. Bitte haben Sie etwas Geduld, es kann einige Zeit dauern, bis die Verbindung aufgebaut wird.
Wiederholen Sie den Vorgang, falls keine Reaktion erfolgt. -
Sobald der Notruf registriert wird, wird ein Mitarbeiter der Notrufzentrale die Befreiung organisieren.
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Da die meisten Personen mittlerweile Handys bei sich führen, ist die Versuchung von Eingeschlossenen groß, über das Handy die Feuerwehr zu rufen, in der Hoffnung, hierdurch schneller befreit zu werden. Durch den Einbau eines Notrufleitsystems im Aufzug ist eine schnelle Befreiung durch die Aufzugsfirma im Normalfall gewährleistet und ein Feuerwehreinsatz jedoch nicht notwendig.
Der Nachteil des Feuerwehreinsatzes ist, dass die Feuerwehr zwar ausrückt und die eingeschlossene Person befreit. Da die Feuerwehr jedoch den Aufzug nicht kennt und kein Spezialwerkzeug für die unterschiedlichen Aufzugstypen besitzt, erfolgt diese Befreiung meist mit brachialer Gewalt, Der hierdurch entstandene Sachschaden an der Aufzugsanlage muss durch die Betreiber beglichen werden. Hinzu kommen noch die Kosten für den Feuerwehreinsatz.
Notrufreaktion
Zweiwege-Kommunikationssystem mit Anschluss an ein einen ständig erreichbaren Notdienst
Alle Aufzüge sind mit einer Gegensprechanlage ausgestattet, sodass ein ständiger Kontakt zwischen den Eingeschlossenen und der Notrufzentrale gegeben ist.
Nach drücken des Notrufmelders am Bedientableau des Aufzugs meldet sich ein Mitarbeiter der Notrufzentrale und erkundigt sich nach der Art des Notfalls. Er leitet die erforderlichen Maßnahmen zur Befreiung ein. Diese sind normalerweise, dass ein Aufzugsmonteur bzw. eine eingewiesene Person benachrichtigt wird, der dann die Befreiung des Eingeschlossenen vornimmt. Auch hier bitten wir um Geduld. Es kann einige Zeit dauern bis der Aufzugsmonteur oder ein anderer Helfer vor Ort ist. Dies hängt auch von der Entfernung zwischen dem Aufzug und dem Standort der Wartungsfirma (Firmensitz) ab. Innerhalb von 30 Minuten soll jedoch mit Befreiungsmaßnahmen begonnen werden.
Der Mitarbeiter der Notrufzentrale hält die ganze Zeit durch die Sprechverbindung Kontakt zu Ihnen und kann ggf. weitere Maßnahmen organisieren.
Moderne Notrufleitsysteme
Modernste Notrufleitsysteme neuer Aufzüge ermöglichen es, dass die Mitarbeiter der Notrufzentrale direkt Zugriff auf die Steuerung des Aufzuges haben, um die Befreiung unmittelbar durchführen zu können. Diese gewährleisten auch, dass Notrufe nicht missbräuchlich abgesetzt werden.
Befreiung
Befreiung bedeutet, dass der Aufzug in eine Position gebracht wird, in der die Aufzugstür von außen geöffnet werden kann. Dies ist meist das nächst tiefer gelegene Stockwerk. Die Befreiung kann durch eine besonders eingewiesene Person (umgangssprachlich Aufzugswärter), den Monteur einer Wartungsfirma oder die Feuerwehr erfolgen.
Die Feuerwehr kommt nur dann zum Einsatz, falls die Anfahrtszeit des Aufzugsmonteurs zu lange dauern würde oder diese direkt, z.B. über Handy alarmiert wurde. Der Feuerwehreinsatz ist für den Betreiber kostenpflichtig.
Tipps
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Haben Sie in Ihrer Wohnanlage einen oder mehrere Aufzüge die Sie benützen, erkundigen Sie sich beim Eigentümer oder der Hausverwaltung nach den Sicherheitsmaßnahmen um eine Befreiung im Notfall zu gewährleisten.
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Aufzüge sind regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle "ZÜS" (z.B. TÜV, DEKRA u.a.) zu prüfen. Ist dies erfolgt, muss im Aufzug eine Plakette angebracht sein, aus der sich Monat und Jahr der nächsten Prüfung ergibt. Ist die Plakette vorhanden, ist davon auszugehen, dass der Betreiber seine Pflichten erfüllt und Sie den Aufzug ohne Bedenken benutzen können.
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Alle Aufzüge müssen spätestens seit 01. Januar 2021 mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein.
Gesetzliche Grundlage
Der Betrieb von Aufzügen sowohl im Privatbereich als auch in Gewerbe und Industrie ist durch den Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die Überwachung der Einhaltung der sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Pflichten erfolgt durch die Gewerbeaufsicht. Diese ist auch Ansprechpartner bei Fragen hierzu.
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