Wichtiges zu Grill und Grillanzünder:
Damit das Grillen nicht zum feurigen Ereignis wird!
In diesem Beitrag finden Sie
- Checkliste: Survival-Tipps beim Grillen
- Grillen - reines Vergnügen?
- Unfallfolgen
- Anforderungen an das Grillgerät
- Anforderungen an den Brennstoff
- Gefahren bei der Verwendung der Grillanzünder
- Anforderungen an Grillanzünder
- Zusammenfassung
Checkliste: Survival Tipps beim Grillen
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Achten Sie beim Kauf von Grillgeräten auf die DIN EN 1860 - 1 (bzw. die vorher geltende DIN 66077) und vorzugsweise auch auf das GS-Zeichen.
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Der Grill gehört ausschließlich ins Freie (in Räumen besteht Vergiftungs- / Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid), ausgenommen hiervon sind die elektrischen Tischgrille.
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Nicht unter dem Sonnen- oder Regenschirm grillen (Brandgefahr)!
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Der Grill muss sicher aufgestellt werden, am besten auf einem ebenen Stück Rasen, auf planen Steinböden oder Terrassen, um ein Umkippen zu vermeiden.
- Beim Einkauf von Anzündhilfen und Grillkohle auf das Prüfzeichen achten, z.B. DIN-CERTCO Zeichen mit verschiedenen Registriernummern.
Die Anzündhilfen können vielfältige Aufschriften, wie "geprüft", "entspricht DIN ..." oder "Für Camping ..." usw. tragen, die nicht zwangsläufig einen Rückschluss auf die Sicherheit zulassen.
Es wird daher empfohlen, nur solche Anzündhilfen zu verwenden, die von einer anerkannten Prüfstelle getestet und für sicher befunden wurden, z.B. nach DIN EN 1860-3 geprüfte Grillanzündhilfen mit DIN-CERTCO Zeichen (vgl. Bilder unten).
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Keine nach Alkohol oder scharf riechenden Anzündhilfen verwenden. Zur Kontrolle könnte vor dem Einkauf ein Geruchstest durchgeführt werden.
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Bei der Verwendung von flüssigen Anzündhilfen ist darauf zu achten, dass die Flasche über eine Dosierhilfe und eine Auslaufsicherung verfügt, welche einen Flammenrückschlag verhindert.
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Die Flaschen von Grillanzündern müssen einen kindergesicherten Verschluss haben. Dieser ist nach jedem Gebrauch wieder sicher zu verschließen.
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Überlagerte (alte) pastöse Anzündhilfen sind ggf. flüssig und hierdurch unsicher, deshalb als Sondermüll zu entsorgen.
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Es ist darauf zu achten, dass vor dem Auflegen des Grillgutes die Anzündhilfe vollständig verbrannt ist.
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Beginnen Sie mit dem Grillen erst, wenn die Flammen beim Durchbrennen erloschen sind und sich auf der Grillkohle eine weiße Ascheschicht zeigt.
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Da Feuer immer einen besonderen Reiz auf Kinder ausübt, aber die Gefahren für sie am größten sind, wird empfohlen, dass sie sich in einem ausreichenden Sicherheitsabstand von ca. 2 bis 3m vom Grill entfernt aufhalten.
Grillen - reines Vergnügen?
Das Grillen gehört zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen in Deutschland. Fehlendes Wissen, Leichtsinn und ungeeignete Grillausrüstung verursachen jährlich 3.500 bis 4.000 Grillunfälle mit bleibenden Schäden als furchtbare Erinnerung. Um das Grillvergnügen so sicher wie möglich zu machen, sind als erstes DIN-EN oder DIN- geprüfte Komponenten erforderlich.
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Das Grillgerät
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Der Brennstoff
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Die Anzündhilfe
Mit diesen drei Grundsteinen sind die materiellen Vorraussetzungen gegeben.
Doch erst ein gute Planung sowie Ruhe und Besonnenheit verhindern die Gefahren und lassen das Grillen zum sicheren Vergnügen werden. Je nach Wetterlage wird in Deutschland zwischen 70 - 90 Millionen Mal pro Jahr der Grill angefacht, oft ohne sich der möglichen Folgen eines Unfalls bewusst zu sein.
Die schlimmen Folgen eines Grillunfalls
Abgesehen von den persönlichen Schicksalen bei Grillunfällen ist der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich. Ein Behandlungstag auf einer Intensivstation für Schwerbrandverletzte verursacht Kosten von 2.000 bis 2.500 Euro. Bei durchschnittlich 30 Behandlungstagen entstehen so Kosten in Höhe von 60.000 bis 75.000 Euro je Verletzten. Hinzu kommen die hohen Folgekosten im medizinischen und außermedizinischen Bereich, so dass bei Schwerbrandverletzten durch Grillunfälle je nach Verletzungsgrad mit Kosten von 250.000 Euro und mehr gerechnet werden kann. Insgesamt entsteht also ein Schaden zwischen 180 Millionen und 300 Millionen Euro. Dies muss nicht sein und kann durch geeignete Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Verbraucher deutlich verringert werden.
Vor dem Grillvergnügen sollten daher die folgenden Punkte beachtet werden:
Anforderung an das Grillgerät
Der Verbraucher sollte beim Kauf darauf achten, dass die Konstruktion des Grills ausreichend stabil und standsicher ausgeführt ist, damit er sich während der Beanspruchung beim Betrieb nicht verwinden kann. Es dürfen keine scharfen Ecken und Kanten vorhanden sein und das Material muss gratfrei sein.
Bei Billigprodukten werden diese Anforderungen oft nicht erfüllt.
Wird der Grill nach DIN EN 1860 - 1, gültig seit 2003 oder bei älteren Modellen nach DIN 66077, gebaut und trägt sogar ein GS-Prüfzeichen, ist die Produkt-Sicherheit des Grillgerätes gewährleistet.
Anforderung an den Brennstoff
Ob Holzkohlestücke, -briketts oder -blocks verwendet werden, bleibt jedem Grillfreund selbst überlassen.
Wie beim Grillgerät, so gibt es auch für die Holzkohle ein hilfreiches Prüf- und Überwachungszeichen. Die seit 2005 gültige DIN EN 1860-2 bzw. deren Vorläufer-Norm DIN 51749 versichert, dass es sich bei diesen Produkten um hochwertige Ware ohne gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe handelt.
Gefahren bei der Verwendung der Grillanzünder
Die allergrößte Gefahr geht von den "Anzündhilfen" aus!
Um die Holzkohle rasch anzuzünden, greifen unbelehrbare Grillfreunde zu Spiritus, Alkohol, Lampenöl oder gar zu Benzin. So wird dieses Spiel mit dem Feuer extrem gefährlich:
Durch Verdunstung der flüssigen Brennstoffe entsteht ein hochexplosives, brennbares Gas/Luft-Gemisch in Form einer Gaswolke, die bis zu drei Meter Durchmesser haben kann. Beim Anzünden der Grillkohle kommt es dann zu einer Verpuffung, die Ursache von schweren Brandverletzungen ist. Durch einen Flammenrückschlag kann auch der gesamte Brennstoffbehälter (z.B. Spiritusflasche, Benzinkanister) in der Hand explodieren und zu schwersten Brandverletzungen am ganzen Körper führen.
Eine besonders große Gefahr besteht, wenn sich Kinder in der Nähe des Grills aufhalten. Bei einer eventuell auftretenden Stichflamme oder einer Verpuffung sind besonders der empfindliche Gesichtsbereich und der Oberkörper von den Verbrennungen betroffen.
Darüber hinaus dringen Benzin und Lampenöl in die Holzkohle ein und führen zu einer erheblichen Rauch- und Geruchsbelästigung beim Verbrennen. Die gesundheitsgefährdenden oder giftigen Verdampfungs- und Schwelprodukte einiger Anzündhilfen können ferner die Lebensmittel verderben, wenn das Grillgut vor deren vollständigen Verbrennung aufgelegt wird.
Anforderungen an Grillanzünder
Zum sicheren Spaß wird das Grillen seit 2003 mit den nach DIN EN 1860-3 geprüften und von DIN-CERTCO zertifizierten Anzündhilfen. Davor galt die DIN 66358. Diese Anzündhilfen können weder verpuffen, noch explodieren und verursachen keine Geschmacksbeeinträchtigungen.
Deshalb sollten nur solche Grillanzündhilfen benutzt werden. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass bestimmte dünnflüssige Grillanzünder seit dem 1. Dezember 2010 nur noch in schwarzen, undurchsichtigen Flaschen mit maximal einem Liter Inhalt an den Verbraucher verkauft werden dürfen. Hierdurch soll eine besondere Anziehung auf Kinder und die Verwechselung mit Getränken verhindert werden. Anlass waren mehrere tödliche Unfälle von Kleinkindern durch Verschlucken von dünnflüssigen Grillanzündern und Lampenölen.
Gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise:
Bestimmte dünnflüssige Grillanzünder müssen unter anderem mit
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dem Piktogramm GHS08 "Gesundheitsgefahr" und dem Signalwort "Gefahr“ bzw. mit dem " alten Gefahrensymbol Xn "Gesundheitsschädlich" versehen sein und
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dem Gefahrenhinweis H304 "Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein", bzw. den alten Gefahrenhinweis R65: "Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen" haben, sowie
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dem Gefahrenhinweis P102 „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“ bzw. mit dem alten Gefahrenhinweis S2 gekennzeichnet sein und
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dem Gefahrenhinweis P331 „Kein Erbrechen herbeiführen“ und P 301+310 „Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen“ bzw. mit dem alten Gefahrenhinweis S62 "Beim Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen" versehen sein und
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folgender leserlicher und unverwischbarer Aufschrift: „Bereits ein kleiner Schluck Grillanzünder kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen“ gekennzeichnet sein.
Seit dem 01.06.2015 hat die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in Europa mit neuen einheitlichen Symbolen und Sicherheitshinweisen zu erfolgen. Alte Gefahren Symbole und Hinweise werden daher nur für mögliche Altbestände von Verbrauchern vorsorglich aufgeführt.
Altbestände:
Prüfen Sie vor der Verwendung von Altbeständen ob ein Haltbarkeitsdatum vorhanden ist!
Da pastöse Anzündhilfen (Gel) nicht nur vor direkter Sonne, sondern auch vor Frost zu schützen sind, ist ferner zu prüfen ob sich das Produkt durch unsachgemäße -/ oder Über- Lagerung verflüssigt hat und enstorgt werden muss.
Zusammenfassend gilt:
Beim Grillen niemals brennbare Flüssigkeiten, wie Brennspiritus, Benzin, Lampenöl oder andere hochgefährliche Brennstoffe als Anzündhilfen verwenden oder in die Glut gießen.
Bei nachlässigem Umgang riskiert der Grillfreund dabei die eigene Gesundheit und die von Bekannten, Freunden und Familienangehörigen.
Bei Beachtung der vorgenannten Ratschläge wird das Grillen zum einem sicheren Vergnügen für alle Beteiligten und das Risiko von Unfällen erheblich gemindert.
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