Rauch(warn)melder könnten Leben retten!
Von:Jürgen Weiß - LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Warum Rauchwarnmelder
- Funktionsweise
- Installation
- Kauftipps
- Betrieb und Wartung
- Wissenswertes
Was nun - Rauchmelder oder Rauchwarnmelder?
Von einem Rauchmelder spricht man i.d.R., wenn man einen Brandmelder mit der Kenngröße Rauch meint. Dieser muss entsprechend einer Norm (EN 54-7) hergestellt und geprüft sein. Diese Art werden i.d.R. in Brandmeldeanlagen zum Schutz eines Gebäudes behördlich gefordert und betrieben.
Für den normalen Wohnungsbereich reicht ein sogenannter Rauchwarnmelder. Das sind i.d.R. batteriebetriebene Geräte, die auch mit der Kenngröße Rauch einen Entstehungsbrand melden können. Diese sind vornehmlich für den Wohnungsbereich oder ähnliche Einsatzzwecke vorgesehen. Diese entsprechen der DIN-Norm 14 676.
Warum Rauchwarnmelder?
Im Falle eines Brandes werden im Schlaf die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid eingeatmet und führen sehr rasch zum Tod - schon wenige Atemzüge/Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich! Da im Schlaf auch unser Geruchssinn schläft, werden auch andere beim Brand entstehende Gerüche nicht zwangsläufig wahrgenommen. Das laute Geräusch des Alarmtons eines Rauchwarnmelders warnt uns auch im Schlaf und wir können der drohenden Gefahr entgehen.
Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?
Rauchwarnmelder funktionieren nach einem optisch-elektronischen Prinzip. Sie werden häufig nur mit einer Batterie betrieben, um auch bei einem Stromausfall zu funktionieren. Netzbetriebene Geräte haben speziell für diesen Fall eine Backup- oder Reservebatterie.
Bei fast allen Bränden entsteht Rauch, der sich in der Regel zuerst unter der Zimmerdecke sammelt und dort durch die Öffnungen in den Innenraum des Rauchwarnmelders eindringt.
Im Inneren des Rauchwarnmelders befinden sich eine Lichtquelle und ein Lichtsensor. Die Lichtquelle und der Sensor sind so angeordnet, dass im Normalfall (ohne Rauch) der Lichtstrahl nicht auf den Sensor auftrifft. Dringt jedoch Rauch durch die Öffnungen in das Innere des Rauchwarnmelders ein, werden die Lichtstrahlen vom Rauch reflektiert, wodurch der Lichtsensor ein Signal empfängt und dieses in einen elektrischen Impuls umwandelt.
Eine elektronische Schaltung wertet den Impuls aus und erzeugt einen sehr lauten, durchdringenden Warnton.
Die Öffnungen des Rauchwarnmelders müssen so angeordnet sein, dass der Rauch von allen Seiten ungehindert in die Messzelle eindringen kann. Zum Schutz vor Verunreinigungen (eindringende Insekten oder Staub) ist bei einigen Geräten bereits die innenliegende Rauchkammer mit einem Gitter geschützt, um Störungen und Fehlalarme zu vermeiden.
Rauchwarnmelder verhindern und löschen also nicht das Feuer, sondern warnen Personen in der Nähe eines Brandes, um so eine rechtzeitige Flucht und in der Folge eine möglichst schnelle Alarmierung der Feuerwehr zu ermöglichen.
Wo werden Rauchwarnmelder installiert und wo nicht?
Vor der Montage des Rauchwarnmelders muss die mitgelieferte Bedienungs– und Montageanleitung studiert werden. Die Montage hat dann nach den Herstellervorgaben gemäß der Anleitung zu erfolgen.
Allgemein gilt, dass Rauchwarnmelder bei waagrechten Decken an der höchsten Stelle des Raumes angebracht werden müssen, da Rauch immer nach oben steigt. Bei nach oben spitz zulaufenden Räumen darf der Rauchwarnmelder nicht an der höchsten Stelle (Im Dachfirst oder Dachspitz) positioniert werden, weil sich unter der Spitze des Raumes durch die aufsteigende warme Luft ein Luftpolster befinden kann, welches das Hochsteigen des Rauches verhindert.
Der Rauchwarnmelder muss immer waagrecht montiert werden, bei schräger Montage könnte der Rauch möglicherweise durch den Rauchwarnmelder hindurch ziehen, die Folge könnte das Ausbleiben eines Alarms sein. Grundsätzlich sollte der Rauchwarnmelder möglichst in Raummitte angebracht werden. Ist die Montage in der Raummitte nicht möglich, sollte zumindest ein Abstand zur Wand von 50 cm eingehalten werden.
Mindestens in jedem Schlafraum bzw. Kinderzimmer und in jedem Flur sollte ein Rauchwarnmelder installiert werden. Alle Räume oder Flure, die zum Verlassen der Wohnung im Notfall begangen werden müssen (also Fluchtwege), sollten ebenfalls mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. In mehrgeschossigen Häusern mit offener Verbindung der einzelnen Geschosse muss mindestens ein Rauchwarnmelder pro Etage installiert werden.
Wer optimale Sicherheit möchte, sollte jeden Raum seiner Wohnung oder seines Hauses mit einem Rauchwarnmelder ausstatten. Da ein Brand überall entstehen kann, ist auch im Keller, im Dachboden und im Treppenhaus ein Rauchwarnmelder sinnvoll.
Nur bedingt sinnvoll sind Rauchwarnmelder in Räumen in denen im Normalfall Rauch oder Dampf entsteht, wie z. B. Küche, Bad, oder Garage, da in diesen Räumen Fehlalarme ausgelöst werden können.
Bei komplizierter Raumgeometrie wie z. B. bei Erkern, L-förmigen Räumen oder bei Räumen mit Unterzügen, sollten Sie vor der Installation der Rauchwarnmelder von fachkundiger Seite Rat einholen. Meist bietet die örtliche Feuerwehr fachkundige Beratung an. Wer lieber selbst nachlesen will, findet ausführliche Informationen zum Einbau und Betrieb von Rauchmeldern in der Deutschen Norm "DIN 14676", die es beim Beuth Verlag in 10772 Berlin zu kaufen gibt.
Was ist beim Kauf zu beachten?
Rauchwarnmelder müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.
- Eine leicht verständliche Bedienungs- oder Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache muss beigefügt sein.
- Auf einem Typenschild müssen der Name und die Adresse des Herstellers sowie eine Typenbezeichnung angegeben sein.
Von Produkten die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, raten wir dringend ab!
Sehr zu empfehlen sind Rauchmelder mit VdS-Zulassung. Diese Zulassung, die erst nach einer umfangreichen Prüfung zuerkannt wird, ist an dem VdS-Symbol auf dem Rauchwarnmelder, dem Typenschild oder der Verpackung zu erkennen. Weiterhin sind VdS-zertifizierte Produkte mit dem Buchstaben "G" sowie einer sechsstelligen Zahl, z.B. G123456, gekennzeichnet. Der VdS veröffentlicht im Internet alle von ihm zertifizierten Produkte, teilweise auch mit Bildern.
"Q" Zeichen
Ferner gibt es auch das "Q“-Zeichen. Es ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebigkeit (eine fest eingebaute 10-Jahresbatterie) und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Dieses Qualitätszeichen setzt das CE-Zeichen voraus und ergänzt die dafür vorgesehenen Anforderungen. Das "Q“ beruht technisch auf der Richtlinie 14/01 der vfdb – Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes.
Die vfdb ist eine unabhängige, gemeinnützige, maßgeblich von den deutschen Feuerwehren und der Versicherungswirtschaft sowie seinen Mitgliedern aber auch anderen Organisationen getragene Fachvereinigung.
Das "Q“-Zeichen wird an Hersteller für Rauchwarnmelder lizensiert, wenn der jeweilige Meldertyp die besonderen Anforderungen erfüllt hat. Dies wird durch ein unabhängiges, für die technische Prüfung von Rauchwarnmeldern akkreditiertes Prüfinstitut festgestellt und durch ein Zertifikat belegt.
Beispiel
Eine Kennzeichnung mit "VDS-Kennzeichnung" bzs. "Q-Zeichen" ist nicht zwingend erforderlich. Das heißt, es dürfen auch Rauchwarnmelder ohne diese Kennzeichnungen verkauft werden.. Wir raten jedoch zu Rauchwarnmeldern mit VdS-Kennzeichnung bzw. "Q"-Zeichen. .
Rückseite eines Rauchwarnmelders, das Gehäuse darf sich
nur verschließen lassen, wenn eine Batterie eingelegt ist
Neben den drei beschriebenen Mindestanforderungen und der VdS-Zulassung bzw. dem "Q"-Zeichen sollten Sie auch noch auf folgende Punkte achten:
- Eine Prüftaste sollte einen Funktionstest ermöglichen.
- Schwächer werdende Batterien sollte der Rauchwarnmelder durch Warntöne akustisch melden.
- Ein Mechanismus sollte dafür sorgen, dass nur bei eingesetzter Batterie ein Verschluss des Gehäuses möglich ist.
In großen Wohnungen oder Häusern ist eventuell ein Alarm in einem weit entfernten Raum nicht überall hörbar. Besonders wenn geschlossene Türen die Schallausbreitung behindern und zusätzlich ein laufender Fernseher oder Straßenlärm den Alarm übertönt. In diesem Fall empfiehlt es sich, miteinander vernetzte Rauchwarnmelder einzusetzen, die überall Alarm schlagen, wenn ein einziger Rauchwarnmelder im Verbund eine gefährliche Rauchkonzentration erkannt hat.
Was ist beim Betrieb zu beachten und müssen Rauchwarnmelder gewartet werden?
Rauchwarnmelder sollten in regelmäßigen Abständen durch Betätigen der Prüftaste getestet werden. Die Prüfintervalle sind in der mitgelieferten Bedienungsanleitung zu finden.
Dazu sollten durchschnittlich groß gewachsene Personen eine standfeste und stabile Leiter benutzen; sich aber nicht durch Hochsteigen auf Stühlen, Getränkekisten und ähnlichem gefährden.
Wer geschickt genug ist, kann auch versuchen, mit einem Besenstiel oder einem anderen langen Gegenstand die Prüftaste zu betätigen, soweit diese entsprechend geformt und günstig angebracht ist.
Vorderseite eines Rauchwarnmelders; der Pfeil zeigt auf
die Prüftaste zur regelmäßigen Funktionsprüfung
In der Bedienungsanleitung empfehlen die Hersteller geeignete Batterientypen für die Rauchwarnmelder.
Meldet die Unterspannungswarnung eine schwach gewordene Batterie, muss diese so bald wie möglich ausgetauscht werden. Anstelle der zur Stromversorgung vorgesehenen Batterie darf keinesfalls ein wieder aufladbarer Akku verwendet werden. Es sei denn in der Bedienungsanleitung des Herstellers wird die Stromversorgung mit Akku ausdrücklich erlaubt.
Sonst könnten etwa Rauchwarnmelder mit älteren Akkus - die schon viele Ladezyklen hinter sich haben - unbemerkt ihren Dienst einstellen, wenn die Spannung sehr schnell abfällt.
Viele Hersteller empfehlen den Rauchwarnmelder in regelmäßigen Abständen trocken abzuwischen und mit einem Staubsauger abzusaugen, damit die Funktion nicht durch Staubablagerungen oder tote Insekten gestört wird. Danach ist zu kontollieren, ob die Raucheindringöffnungen frei sind und ob der Rauchwarnmelder optisch erkennbare Schäden aufweist.
Prüfen Sie auch ob die Umgebung des Rauchwarnmelders (Radius von 0,5 m) von Hindernissen wie Einrichtungsgegenständen frei ist. Diese könnten das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern. Erforderlichenfalls ist der Montageort des Rauchmelders umgehend zu ändern.
Niemals darf ein Rauchwarnmelder beim Streichen der Zimmerdecke mit Farbe überstrichen werden, da die Farbe die Lufteinlassöffnungen verstopft und Rauch im Brandfall nicht mehr eindringen kann.
Wissenswertes zum Schluss
Auch Rauchwarnmelder haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Daher müssen die Melder entsprechend den Herstellervorgaben nach einigen Jahren ausgetauscht werden (in der Regel spätestens nach 10 Jahren). Die eigene Sicherheit gebietet diesen Austausch durchzuführen.
In einigen Ländern der Erde gehören Rauchmelder bei Neubauten bereits zur Pflichtausstattung. In Deutschland ist der Einbau von Rauchwarnmeldern bei Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten jetzt in allen Bundesländern vorgeschrieben.
Die Mehrzahl der Bundesländer fordert nach Ablauf einer Übergangsfrist sogar die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in bereits bestehenden Wohnungen.
In Bayern müssen die Eigentümer vorhandene Wohnungen, Schlafräume, Kinderzimmer und Flure zu Aufenthaltsräumen (Fluchtwege) seit spätestens zum 31.12.2017 mit jeweils mindestens einem Rauchmelder ausstatten.
Auszug aus Artikel 46 Absatz 4 der Bayerischen Bauordnung:
(4) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet unter der Adresse: „www.rauchmelder-lebensretter.de/aus-den-bundeslaendern.html“
Wie bereits eingangs erwähnt, sind Rauchwarnmelder keine Wundermittel die Brände verhindern oder gar löschen können. Auch wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Rauchwarnmeldern ausstatten, ist es das Beste sich immer so zu verhalten, dass ein Feuer gar nicht erst entstehen kann.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Bildnachweis:
(Rauchmelder mit Flammen)
© Eisenhans - Fotolia.com
(restliche Bilder)
© Bayerische Gewerbeaufsicht
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