Gefahren durch Lampenöle
Von: Dipl.-Ing. (FH) Hans Sigl - Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Schwere Vergiftungen
- Aktuelle Warnhinweise
- Verbrauchertipps
- Im Notfall
Schwere Vergiftungen
Öllampen sind ebenso wie Kerzen allgemein beliebt, da sie durch ihr warmes Licht eine angenehme Raumatmosphäre schaffen. Durch einige im Handel erhältlichen Lampenöle hat es in der Vergangenheit schwere Unfälle gegeben, bei denen vor allem Kinder die Leidtragenden waren.
Deutsche Kinderkliniken haben im Rahmen des BfR-Monitorings allein im Jahr 2006 noch etwa 70 zum Teil schwere Vergiftungen von Kleinkindern mit Lampenöl gemeldet. In der Vergangenheit kam es auch immer wieder zu Todesfällen.
Ursache dafür waren dünnflüssige (niedrig viskose) Kohlenwasserstoffe, von denen schon geringe oral aufgenommene Mengen genügen, um durch Aspiration schwere Lungenschäden zu verursachen. Die aufgenommenen Mengen lagen insgesamt bei etwa einem Schluck (ca. 8-15 ml), in einzelnen Fällen reichte bereits das bloße Saugen an einem Docht mit Mengen von weniger als 1 ml Flüssigkeit.
Aktuelle Warnhinweise
Der Gesetzgeber hat daher vorgeschrieben, dass die Flaschen von dünnflüssigen Lampenölen beim Verkauf mit speziellen Warnhinweisen versehen werden müssen, die auf diese Gefährdung aufmerksam machen sollen.
Derartige Lampenöle müssen mit dem Signalwort "Gefahr" und dem neuen Piktogramm GHS08 "Gesundheitsgefahr" versehen sein

sowie mit dem neuen Gefahrenhinweis H304 "Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein".
Bis zum 01.06.2015 waren noch das „alte“ Gefahrensymbol Xn "Gesundheitsschädlich“ und der Gefahrenhinweis R65: "Gesundheitsschädlich, Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen" zulässig.
Ferner sind aktuell noch folgende Warnhinweise vorgeschrieben:
- "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen"
- "Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl - oder auch nur das Saugen am Lampendocht - kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen"
- "Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren" oder
- "Beim Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen"
Je nach Stoffeigenschaften der verwendeten Lampenöle können noch weitere Gefahrensymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge erforderlich sein.

Außerdem dürfen dünnflüssige Lampenöle nicht gefärbt oder mit Duftstoffen versehen sein. Seit dem 01.12.2010 dürfen Sie an den Endverbraucher auch im Einzelhandel nur noch verkauft werden wenn sie in schwarzen, undurchsichtigen Behältern von maximal 1 Liter Inhalt abgefüllt sind. Diese Maßnahmen sollen eine besondere Anziehungskraft auf Kinder sowie Verwechslungen mit Getränken vermeiden.
Selbstverständlich müssen die Flaschen auch mit einem kindersicheren Verschluss und einem fühlbaren Warnzeichen versehen sein.
Die schwarzen Flaschen mit den neuen Symbolen können ein sichtbares Merkmal dafür sein, dass die Sicherheitsbestimmungen wahrscheinlich eingehalten werden.
Verbrauchertipps
Im Handel werden Sie aber auch wohlriechende, bunt gefärbte Lampenöle ohne die genannten Warnhinweise vorfinden. Diese enthalten zähflüssigere Öle, z. B. auf Basis von Rapsöl, bei denen die geschilderte tödliche Gefahr nicht besteht.
In vielen Haushalten finden sich noch alte Flaschen mit Lampenölen, die nicht mehr den heutigen Bestimmungen entsprechen und keine ausreichenden Warnhinweise tragen. Diese gefährlichen Lampenöle sollten als Sondermüll entsorgt werden.
Unabhängig davon, welche Lampenöle Sie im Haus haben: Eine Gefahr für Kinder besteht, auch im Hinblick auf das Brandrisiko, immer.
Unbedingt beachten:
- Verwenden Sie möglichst keine "dünnflüssigen" Lampenöle, wenn Kinder im Haus sind!
- Verwenden Sie nur "zähflüssige" Lampenöle, z. B. solche aus Rapsölmethylester, bei denen keine Aspirationsgefahr besteht.
- Bewahren Sie Lampenöle immer so auf, dass Kinder keinen Zugriff haben.
- Entsorgen sie alte Lampenöle ohne Warnhinweise als Sondermüll.
- Beachten Sie die Warnhinweise auf dem Etikett.
- Verwenden Sie nur Produkte mit kindergesichertem Verschluss und überprüfen Sie dessen Wirksamkeit nach Gebrauch.
- Lassen Sie befüllte Öllampen nie unbeaufsichtigt herumstehen.
- Verwenden Sie möglichst nur Öllampen mit der Aufschrift: "Entspricht DIN EN 14059". Bei Einhaltung dieser europäischen Norm ist ein weitgehender Schutz der Kinder sichergestellt und die Brandgefahr minimiert. Lesen Sie dazu den Artikel "Freud und Leid mit dekorativen Öllampen - neue Sicherheitsvorschrift".
Im Notfall
- Bei Vergiftung auf keinen Fall Erbrechen auslösen.
- Sofort Notarzt rufen und mit Giftinformationszentrum Kontakt aufnehmen - Lebensgefahr.
- Freud und Leid mit dekorativen Öllampen
- Ventilöle für Musikinstrumente
- Kindergesicherte Verschlüsse an Verbraucherchemikalien
- Neue Chemikalienkennzeichnung "GHS" - Global harmonisiertes System
- Broschüre des BfR: Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen - 2011 bis 2013
- BfR 2007: Kindersicher Öllampen sind möglich!
- Bayerische Gewerbeaufsicht
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