Elektrische Haushaltsgeräte: Stromfressern auf der Spur
Von: Kompetenzzentrum Marktüberwachung - Regierung von Schwaben, Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Stand-by-Zustand: Soviel können Sie sparen
- Rechtsgrundlage
- Darauf sollten Sie achten bei Einkauf und Betrieb elektrischer Haushaltsgeräte
Stand-by-Zustand: Soviel können Sie sparen
Eine Leistungsaufnahme von nur einem Watt verursacht über das Jahr gesehen einen Leistungsverbrauch von immerhin 8,76 kWh (1 Watt x 24 Stunden x 365 Tage). Bei einem Strompreis von 0,29 Euro/kWh entstehen damit Kosten in Höhe von 2,54 Euro.
Den meisten Strom können Sie einsparen, wenn Sie den Netzstecker ziehen oder das Gerät durch einen Netzschalter komplett ausschalten (Aus-Zustand). Viele Geräte, wie z.B. Mikrowellen, haben jedoch keinen richtigen „Ausschalter“, sondern werden bei Nichtgebrauch nur in den Bereitschaftszustand (Stand-by) versetzt.
Über das Jahr gerechnet ist die im Stand-by-Zustand benötigte Strommenge erheblich. In Studien der Europäischen Kommission wurde festgestellt, dass 2005 der Strom-Mehrverbrauch des Stand-by-Zustandes im Gegensatz zum Aus-Zustand geschätzte 47 Terawattstunden betrug (hierbei wurden nur elektrische Haushalts- und Bürogeräte betrachtet).
Dies entspricht CO2-Emissionen von 19 Megatonnen.
Damit Sie sich die oben genannten 47 Terawattstunden vorstellen können, hier einige Vergleichszahlen:
- 8 Terawattstunden:
Nettostromerzeugung (gerundet) des Kernkraftwerkes Isar I im Jahr 2008 - 47 Terawattstunden:
mögliche Stromeinsparung in Europa beim Komplett-Ausschalten von elektrischen Haushalts- und Bürogeräten - 80 Terawattstunden:
Nettostromverbrauch des Freistaates Bayern 2009
Oder: Ausgehend von einem Haushalt mit einem Jahresstrombedarf von 3.000 kWh bedeuten 47 Terrawattstunden, dass umgerechnet rund 15,7 Millionen Haushalte hätten versorgt werden können.
Rechtsgrundlage
Um den Stromverbrauch im Bereitschafts- und Aus-Zustand sowie im vernetzten Bereitschaftszustand zu senken, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 vom 17.12.2008 (diese wird ab 9. Mai 2025 von einer neuen Verordnung (EU) 2023/826 ersetzt), kurz „Stand-by-Verordnung“ genannt, erlassen. Diese gilt in allem Mitgliedstaaten der EU unmittelbar. In Bayern ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben für den Vollzug dieser Verordnung zuständig.
In der Verordnung werden z.B. Anforderungen für folgende Produktgruppen gestellt:
- Haushaltsgeräte
- Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmte informationstechnische Geräte
- Unterhaltungselektronik
- Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte
Seit 2013 darf deren Leistungsaufnahme nur noch betragen:
- 0,5 Watt im Aus- und Bereitschaftszustand ohne Statusanzeige
- 1,0 Watt im Bereitschaftszustand mit Statusanzeige
Zusätzlich muss eine sogenannte Verbrauchsminimierung vorhanden sein, die das Gerät automatisch in einen verbrauchsarmen Zustand überführt, wenn die Hauptfunktion nicht durchgeführt wird.
Seit 2015 bestehen auch Anforderungen für vernetzte Geräte, u.a. hinsichtlich der Verbrauchsminimierungsfunktion und dem Stromverbrauch im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs. So dürfen bestimmte vernetzte Geräte ab 01.01.2019 im Zustand des vernetzten Bereitschaftsbetriebs die Leistungsaufnahme von 2,00 Watt nicht überschreiten.
Weitere Vorgaben der Stand-by-Verordnung können Sie dem Verordnungstext entnehmen.
Darauf sollten Sie achten bei Einkauf und Betrieb elektrischer Haushaltsgeräte
Strom sparenbeim Einkauf
Achten Sie beim Kauf von elektrisch betriebenen Produkten auf einen möglichst geringen Verbrauch. Und zwar sowohl im aktiven Betrieb als auch im Aus- bzw. Bereitschaftszustand. Die Geräte sollten sich möglichst vollständig vom Stromnetz trennen lassen. Besonders wichtig ist dies bei Geräten, die ständig im Haushalt verwendet werden, beispielsweise Kaffeemaschinen, Computer, Videogeräte, Fernsehgeräte, Zahnbürsten oder Radiowecker.
Entsprechende Angaben können Sie dem auf dem Produkt angebrachten Energielabel und dem Produktdatenblatt entnehmen. Beides ist auch im Online-Handel für den Kunden bereit zu stellen.
Strom sparen beim Betrieb
Informationen zum Betrieb elektrischer Geräte finden Sie in deren Bedienungsanleitung. Dort schreiben viele Hersteller aus Sicherheitsgründen (z.B. bei Wasserkochern) vor, nach Betrieb des Geräts den Stecker aus der Steckdose zu ziehen. Durch Ziehen des Netzsteckers ist sichergestellt, dass das Gerät keine Leistung mehr aufnimmt. Hilfreich können auch abschaltbare Steckdosenleisten oder Zeitschaltuhren sein.
Ein vollkommendes Abstecken oder Ausschalten ist allerdings nicht in allen Fällen möglich. Ob sich ein Stromfresser in Ihrem Haushalt befindet, können Sie mit Hilfe eines Energiemessgerätes selber prüfen. Achten Sie beim Kauf eines Energiemessgerätes darauf, dass das Messgerät eine Leistungsaufnahme von unter 1 Watt genau erfasst.
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- Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand sowie weitere Rechtsgrundlagen
- Internetseite der Bayerischen Gewerbeaufsicht: Energielabel Ökodesign
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