Mängel bei Lebensmitteln: So reklamieren Sie richtig
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Gründe für eine Beschwerde
- Wie können Sie sich gezielt beschweren?
- Welche Angaben werden für eine Beschwerde von Ihnen benötigt?
- Was passiert nach einer Beschwerde?
- Wo finde ich öffentliche Rückrufe und Warnungen?
Gründe für eine Beschwerde im Lebensmittelbereich
- Mangelnde Hygiene im Geschäft
Z.B.: Hinter der Bedientheke liegen unsaubere Schneidbretter oder Wischtücher herum, das Personal wäscht sich zwischen dem Kassieren und erneuten Bedienen nicht die Hände, die Tiefkühltruhen sind verschmutzt.
- Ihnen werden verdorbene Lebensmittel verkauft
Z.B.: Verpacktes Brot beginnt zu schimmeln, die Nüsse schmecken ranzig oder der Fisch riecht unangenehm „fischig“.
- Nach dem Verzehr erkranken Sie
Z.B.: Nach einem Restaurantbesuch bekommen Sie Durchfall. Sie reagieren allergisch, obwohl es keinen Hinweis auf allergene Zutaten gab.
- Gefälschte Informationen auf dem Etikett
Z.B.: Das Mindesthaltbarkeitsdatum wurde übergeklebt oder die Herkunftsangabe des Obstes ist nicht eindeutig. Auf der Kiste steht „Apfel aus Südtirol“, aber auf dem Preisschild „Herkunft Deutschland“.
- Bedarfsgegenstände schädigen Ihre Gesundheit
Z.B.: Ihre Kosmetika erzeugen schlimme Hautreizungen. Die Dekorfarben auf Trinkbechern für Kinder blättern ab.
- Betrug bei der Verpackungsgröße
Z.B.: Beim Nachwiegen zu Hause stellen Sie fest, dass die Packung zu wenig Inhalt enthält. In der Bedientheke werden für das Abwiegen von Aufschnitt oder Salaten die Becher oder Schalen, das Einwickelpapier oder die Tüten auf der Waage mitgewogen und unerlaubterweise zum Lebensmittelpreis mit verkauft. Auf der Verpackung wird mit einer Extrazugabe geworben. Die nicht beworbene Verpackung enthält aber die gleiche Menge.
- Fehlende Informationen zu Preis oder Inhalt
Z.B.: Die Grundpreisangabe am Regal fehlt. Die Kasse hat einen anderen Preis gespeichert, als das Preisschild auf der Ware bzw. am Regal anzeigt. Nahrungsergänzungsmittel, die auf einer Kaffeefahrt gekauft wurden, weisen keinerlei Inhaltsangaben auf und die Angabe zum Hersteller oder Händler fehlt. Sie bekommen bei lose verkauften Lebensmitteln keine Informationen zu allergenen Zutaten.
Wo und wie können Sie sich gezielt beschweren?
- Erkennen Sie mangelhafte Lebensmittel noch im Geschäft, so reklamieren Sie diese am besten direkt vor Ort.
Sie haben Anspruch auf einwandfreie Ware. Ist ein Umtausch nicht möglich, so können Sie eine Preisminderung oder Ihr Geld zurückverlangen. Werfen Sie den Kassenbeleg nicht vorschnell weg, da dieser als Beweis herangezogen werden kann.
Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel unverzüglich vom Markt zu nehmen und die zuständige Behörde darüber zu informieren. Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich sind und/oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.
- Enthält das offene Erdbeerkörbchen zu wenig Inhalt, sollten Sie es sofort im Laden beanstanden. Ein späterer Nachweis wird schwierig. Nutzen Sie dafür die Kontrollwaagen, die in vielen Läden stehen. Geringe Gewichtsabweichungen sind jedoch erlaubt.
Achten Sie an der Bedientheke beim Kauf von Fisch, Feinkost oder Käse darauf, dass die „Null-Stell-Taste“ beim Abwiegen gedrückt wird.
- Prüfen Sie an der Kasse, ob Sonderpreise angezeigt werden. Manchmal stimmt der Preis am Regal nicht mit dem an der Kasse überein.
Häufig genügt ein Hinweis und der Sonderpreis wird Ihnen berechnet. Falls nicht, können Sie die Ware zurückweisen.
- Werden Ihre Beanstandungen im Geschäft nicht ernst genommen und dauerhaft abgestellt oder bemerken Sie den Mangel erst zu Hause, wenden Sie sich an die zuständige Lebensmittelüberwachung. In Bayern liegt die Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden. Ansprechpartner ist das Amt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Lebensmittel gekauft wurde bzw. sich das Geschäft befindet.
- Vertrauensperson, Hotline und Formular für vertrauliche Hinweise:
Wenn es um Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft geht, können Sie sich an mittels eines elektronischen Formulars, per Hotline oder per App „VerbraucherSchutz“ das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wenden mittels eines elektronischen Formulars oder per Hotline. Persönlich steht Dr. Reiner Faul als "Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit" zur Verfügung. Alle Hinweise können, wenn gewünscht, auch anonym gegeben werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Die Hinweismöglichkeit ist nicht gedacht für den Fall, dass Sie ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht Ihren Erwartungen entspricht. In solchen Fällen wenden Sie sich an die zuständige Lebensmittelüberwachung.
- Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Beschwerde über ein Kontaktformular an die Verbraucherzentrale Bayern zu senden. Von dort wird es an die richtige Stelle weitergeleitet.
- In Notfällen gehen Sie zu einer Polizeidienststelle.
Welche Angaben werden für eine Beschwerde von Ihnen benötigt?
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Um welches Lebensmittel handelt es sich genau? Welche Angaben stehen auf der Verpackung (Mindesthaltbarkeitsdatum, Chargennummer, Füllmenge)?
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Welche Angaben zum Hersteller, Vertreiber oder Importeur sind angegeben?
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Wo und wann haben Sie das Lebensmittel gekauft? Hier hilft der Kassenbeleg!
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Welchen Mangel haben Sie festgestellt (z.B. abweichender Geruch/Geschmack, abweichendes Aussehen)?
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Unter welchen Bedingungen wurde das Produkt in der Verkaufsstätte angeboten?
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Haben Sie die Originalverpackung aufbewahrt, können Sie diese zur Verfügung stellen?
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Wie haben sie das Produkt zu Hause gelagert (z.B. gekühlt)?
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Falls Sie noch Reste des Lebensmittels übrig haben, so bewahren Sie diese bitte zu Untersuchungszwecken gekühlt auf. Über das Wochenende frieren Sie sie am besten ein.
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Bei aufgetretenen Gesundheitsschäden: Wie viel Zeit ist vom Verzehr des Lebensmittels bis zum Auftreten der Beschwerden vergangen? Haben Sie einen Arzt hinzugezogen? Wie lautet seine Diagnose?
Bitte beachten Sie: Wenn Sie nach dem Verzehr eines Lebensmittels erkrankt sind, können ein ärztliches Gutachten und eine Rechtsberatung notwendig sein, um eventuelle Schadensersatzansprüche fristgerecht geltend zu machen.
Was passiert nach einer Beschwerde?
Nachdem Ihre Beschwerde von der zuständigen Stelle aufgenommen wurde, überprüft ein Kontrolleur entweder Ihre Probe und/ oder er sucht das entsprechende Geschäft auf. Dort wird eine Zweitprobe genommen. Bei einem Verstoß leitet die zuständige Stelle Sanktionen gegen den Händler oder Hersteller ein. Droht Gesundheitsgefahr, wird sofort der Hersteller sowie der Handel informiert und detaillierte Informationen werden unter www.lebensmittelwarnung.de eingestellt. Die Untersuchung Ihrer Beschwerdeprobe ist kostenlos.
Bitte beachten Sie: Untersuchungen zu privaten Zwecken, z.B. für selbstangebautes Obst, dürfen staatliche Untersuchungsämter nicht kostenfrei durchführen. Dafür sind private Labore zuständig. Diese finden Sie in den „Gelben Seiten“ unter den Rubriken „Laboratorien“ oder „Chemische Laboratorien“ (Handelschemiker). Aber aufgepasst: Solche Untersuchungen können sehr teuer werden. Die Labore haben unterschiedliche Preise. Führen sie daher vorab Preisvergleiche durch.
Wo finde ich öffentliche Rückrufe und Warnungen?
- www.lebensmittelwarnung.de: Portal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und der Bundesländer mit öffentlichen Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
- www.lebensmittelklarheit.de: Beschwerdeplattform des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zur Meldung von Produkten, bei denen man sich durch die Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlt.
- RASFF: Meldungen aus dem EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (engl.), monatsweise zusammengefasst auf dt. beim BVL.
- Über RASFF - Das Schnellwarnsystem der Europäischen Union
- Lebensmittelüberwachung in Bayern
- Betreibskontrollen der Lebensmittelüberwachung in Bayern
- Aktuelle Lebensmittelwarnungen
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