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EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (RASFF)

Von: Sandra Wolfrum, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed – RASFF) dient dem schnellen Informationsaustausch der Behörden über Risiken für die menschliche Gesundheit, die von Lebens- und Futtermitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen ausgehen.


Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) fungiert als bayerische Kontaktstelle für das RASFF. Es leitet in dieser Funktion Meldungen aus dem RASFF über betroffene Produkte an die zuständigen Behörden in Bayern zur Ergreifung von Maßnahmen wie z. B. der Überwachung einer Rücknahme, der Einleitung eines öffentlichen Rückrufs etc. weiter.

Werden entsprechende Risiken ausgehend von Lebens- und Futtermitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenständen in Bayern festgestellt, wird im LGL die Erstellung von Schnellwarnungen koordiniert, um betroffene EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten über das RASFF zu informieren.


Auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit können Meldungen in anonymisierter Form eingesehen werden:

Meldungen im Schnellwarnsystem aus den Vorjahren
(Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Mehr zum Thema

  • EU-Schnellwarnsystem: Die Rolle des LGL
  • Informationen über RASFF von der EU-Kommission (in Englisch)
  • RASFF Window der Europäischen Kommission
  • Weitere Informationen der EU im Food-Bereich (in Englisch)

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 23.06.2025
Autor: Sandra Wolfrum - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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