Garantien und Gewährleistung beim Kauf: Was ist der Unterschied?
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
- Häufig gestellte Fragen rund um die Garantie
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Bei Garantien handelt es sich stets um eine zusätzliche und freiwillige Leistung. In der Regel gibt die Garantieerklärung der Hersteller einer Sache ab, nur vereinzelt auch der Verkäufer. Die Garantie basiert auf einem Vertrag (sog. Garantiebedingungen) und existiert zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten, die dem Käufer bei Mängeln zustehen. Welche Leistungen von der Garantie umfasst sind, ergibt sich deshalb aus den jeweiligen Garantiebedingungen und nicht aus dem Gesetz.
Die Ansprüche sind - soweit sich aus den Garantiebedingungen nichts anderes ergibt - gegenüber dem Garantiegeber, meist also dem Hersteller, geltend zu machen. Die Garantiebedingungen können höchst unterschiedlich sein. Der Begriff "Garantie" sagt noch nichts darüber aus, wofür genau eine Garantie übernommen wird.
Demgegenüber ist die Gewährleistung (bzw. Haftung für Sachmängel oder "Mängelrechte") im Bürgerlichen Gesetzbuch genau geregelt. Die Ansprüche knüpfen an das Vorliegen eines Sachmangels im Zeitpunkt der Lieferung/Übergabe der Kaufsache an. Die Ansprüche richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller der Sache. Die Gewährleistungsrechte können beim Verbrauchsgüterkauf (wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer kauft) nicht zum Nachteil des Verbrauchers eingeschränkt werden.
Das bedeutet: Eine Garantie besteht immer nur neben den gesetzlichen Ansprüchen. Sie hat keine Auswirkung auf die gesetzlichen Ansprüche aus der Gewährleistung.
Häufig gestellte Fragen rund um die Garantie:
Wie lange hat man Garantie auf eine gekaufte Sache?
Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, bestimmt der Garantiegeber auch die Garantiedauer. Die Dauer ergibt sich alleine aus den Garantiebedingungen. Das Gesetz trifft hierüber keine Regelung.
Woher weiß man, welche Leistungen von der Garantie umfasst sind?
Unternehmer (Händler) müssen Verbraucher ggf. über das Bestehen und die Bedingungen von Garantien informieren. Diese Informationspflicht besteht sowohl vor als auch nach Vertragsschluss.
Die Leistungen, welche von der Garantie umfasst werden, werden in der Garantieerklärung geregelt. Diese müssen dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, also z.B. auch per E-Mail.
Häufig werden die Leistungen beschränkt, beispielsweise auf die Funktionsfähigkeit einzelner Teile des Produktes. Der Garantiegeber kann zudem die Leistung nur auf die Reparatur des Kaufgegenstandes oder nur auf die Erstattung des Kaufpreises begrenzen. Allerdings ist der Verkäufer im Falle einer Haltbarkeitsgarantie (der Käufer garantiert für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Beschaffenheit der Sache) gesetzlich dazu verpflichtet, Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorgaben zu leisten, wenn die Sache nicht die garantierte Beschaffenheit behält.
Müssen bei einer Garantie bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden?
Ja. Die Garantieerklärung unterliegt gewissen Vorgaben, die einer Überprüfung unterliegen. Diese Vorgaben sind in § 479 BGB ausdrücklich gesetzlich geregelt:
Entschließt sich ein Hersteller bzw. ein Verkäufer, eine Garantie zu übernehmen, so muss die Garantieerklärung nach dem Gesetz einfach und verständlich abgefasst sein. In der Garantieerklärung muss ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers enthalten sein. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und dass sie unentgeltlich geltend gemacht werden können. Für den Verbraucher muss also deutlich hervorgehen, dass dieser weiterhin die Möglichkeit hat, seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Auftreten eines Mangels geltend zu machen.
Außerdem muss der genaue Inhalt der Garantie genannt sein sowie alle Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Garantiedauer und der räumliche Geltungsbereich (z. B. deutschlandweit, europaweit, weltweit, etc.). Weiter muss die Information vorliegen, wie der Verbraucher seine Rechte aus dem Garantievertrag geltend machen muss (z.B. in welcher Form und innerhalb welcher Frist nach Eintritt des Garantiefalles der Garantiegeber informiert werden muss.). Letztlich müssen auch die genaue Bezeichnung des Garantiegebers, sowie dessen ladungsfähige Anschrift angegeben sein, damit man die Garantieansprüche notfalls auch klageweise verfolgen kann.
Die Garantieerklärung muss dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Erfüllt die Garantieerklärung eine oder mehrere der genannten Vorgaben nicht, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Garantie.
Wenn man gegenüber dem Verkäufer einen Mangel rügt, darf dieser einen dann auf die Herstellergarantie verweisen?
Dies wird gerade bei Elektronikgeräten gerne gemacht. Man darf sich in solchen Fällen nicht verwirren lassen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen neben den zusätzlichen und freiwilligen Garantieansprüchen des Herstellers.
Meist ist man mit den gesetzlichen Ansprüchen bessergestellt. Deswegen sollte man zuerst den Verkäufer in die Pflicht nehmen, und sich nicht an den Hersteller verweisen lassen.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Alle Artikel zum Thema
Kaufverträge
- Digitale Produkte: Ihre Rechte bei E-Books, Downloads und Co.
- Der Kaufvertrag: Abschluss, Haftung, Pflichten
- Rechte beim Einkaufen: Eine Checkliste
- Der Einkaufsknigge: Darf man im Supermarkt Obst probieren?
- Garantien und Gewährleistung beim Kauf: Die Unterschiede
- Geschenkgutscheine: Einlösung, Befristung und Verjährung
- Kfz-Reimporte: Antworten auf die wichtigsten Fragen
- Neuwagenkauf: Wichtige Rechtsfragen
- Produkthaftung: Wann Verbraucher Anspruch haben
- Mängel bei Lebensmitteln: So reklamieren Sie richtig
- Rückrufaktionen bei Produkten: Was Verbraucher wissen sollten
- Haftung für Sachmängel: Welche Rechte haben Käufer?
- Wann liegt beim Kauf ein Sachmangel vor?
- Der Umtausch von Waren
- Verbrauchsgüterkauf: Regeln zum Schutz von Verbrauchern