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Wichtige Rechtsfragen beim Neuwagenkauf

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Ein neues Auto ist teuer. Daher lohnt es sich, im Autohaus auf einige Details zu achten, die hinterher rechtliche Scherereien vermeiden. Der folgende Artikel klärt wichtige Begriffe und gibt hilfreiche Tipps.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Was bedeutet "Neuwagen"?
  • Was versteht man unter Tageszulassung?
  • Welche Bedeutung hat der Listenpreis?
  • Ist die Vorbestellung eines Neuwagens verbindlich?
  • Gibt es versteckte Kosten beim Neuwagenkauf?

Was bedeutet „Neuwagen“?

Als Neuwagen gilt ein Fahrzeug nur dann, wenn

  • es noch nicht zugelassen war (eine Überführung zum Autohaus bleibt unberücksichtigt),
  • seit der Produktion nicht mehr als 12 Monate vergangen sind,
  • keine Standschäden vorliegen,
  • Technik und Ausrüstung unverändert sind.

Vorsichtig sollte man sein, wenn ein Fahrzeug als „fabrikneu“ angeboten wird. Oft stand es deutlich über ein Jahr beim Autohaus, ohne verkauft zu werden. Im Falle eines Modellwechsels gilt ein Fahrzeug selbst dann nicht mehr als Neuwagen, wenn es noch kein Jahr alt ist. Als Neuwagen gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az: VIII ZR 109/04) übrigens auch Fahrzeuge, die eine so genannte Tageszulassung aufweisen.

Beim Verkaufsgespräch sollte man immer nachfragen, seit wann das Fahrzeug im Autohaus steht.

Was versteht man unter einer Tageszulassung?

Bei einer Tageszulassung handelt es sich um ein Verfahren, bei dem ein zu verkaufendes Fahrzeug von einer/m Händler/-in für einen einzigen Tag zugelassen wird. Dies geschieht mit der Absicht, dieses Fahrzeug danach mit höherem Rabatt an Endkund/-innen verkaufen zu können. Die An- und Abmeldung erfolgt formal auf dem Papier, ohne dass das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird. Bei dem Fahrzeug handelt es sich in der Regel um ein ungenutztes, neuwertiges Lagerfahrzeug, das bei der Händlerin/beim Händler vor Ort verfügbar ist. Für eine/-n Käufer/-in kann es attraktiv sein, ein solches Fahrzeug zu erwerben, weil er einen höheren Rabatt bekommt. Wird das Fahrzeug steuerlich abgesetzt, so entsteht ein weiterer Vorteil für Kund/-innen. Bei einer Absetzung als geldwerter Vorteil über die 1 %-Regel ist der höhere Listenpreis maßgeblich, ohne Tageszulassungsrabatte.

Welche Bedeutung hat der Listenpreis?

Man sollte sich vorab über den Listenpreis des Fahrzeugs informieren und beim Verkaufsgespräch Rabatte aushandeln.

Ist die Vorbestellung eines Neuwagens verbindlich?

Oft ist ein Neuwagen in der gewünschten Ausstattung im Autohaus nicht verfügbar und muss bestellt werden. Diese Vorbestellung, die in der Regel schriftlich fixiert wird, ist für den Kunden rechtlich verbindlich (gemäß § 145 BGB). Es handelt sich dabei aber noch nicht um einen abgeschlossenen Kaufvertrag, sondern um ein Angebot, an das sich der Kunde oder die Kundin für eine mit dem/der Verkäufer/-in vereinbarte Frist bindet. Dieser kommt erst dann zustande, wenn der/die Händler/-in die Bestellung bestätigt oder das Fahrzeug innerhalb der Bindungsfrist liefert. Die Bindung an die Vorbestellung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.

Man sollte die Vorbestellung vor der Unterschrift sorgfältig lesen.

Gibt es versteckte Kosten beim Neuwagenkauf?

Kommt es zum Abschluss eines Kaufvertrags oder zur verbindlichen Vorbestellung eines Fahrzeugs, so sollte man darauf achten, dass als Kaufpreis ein Gesamtpreis ausgewiesen wird. Dieser beinhaltet neben dem eigentlichen Kaufpreis auch Sonderposten für Überführung, Zulassung und ähnliches. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass als Übergabeort die Betriebsstätte des Händlers/der Händlerin oder der Wohnort des Käufers/der Käuferin genannt ist.

Mehr zum Thema

  • Autofinanzierung: Bar, Kredit oder Leasing?
  • Kfz-Reimport: Antworten auf die wichtigsten Fragen
  • Kfz-Leasing: Arten und deren Risiken
  • Informationen zum Neuwagenkauf (ADAC)

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Stand: 31.03.2026
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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