EU-Energielabel: Kühl- und Gefriergeräte
Von: Miriam Bätzing, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)
In diesem Beitrag finden Sie
-
Das neue EU-Energielabel für Kühl- und Gefriergeräte
- Tipps beim Gerätekauf
- Tipps zum Energiesparen
- Das neue EU-Energielabel für Weinlagerschränke
- Tipps beim Gerätekauf
- Tipps zum Energiesparen
- Das neueEU-Energielabel für Raumklimageräte
- Tipps beim Gerätekauf
- Tipps zum Energiesparen
Das neue EU-Energielabel für Kühl- und Gefriergeräte
Seit dem 1. März 2021 gilt für die Produktgruppe der Kühl- und Gefriergeräte das neue EU-Energielabel im stationären wie im Online-Handel.
Es besitzt nun die mit anderen Produktarten einheitliche Energieeffizienzskala von G (höchster Energieverbrauch) bis A (niedrigster Energieverbrauch). Die Klassen A+, A++ und A+++ sind entfallen.
Bis Ende Februar 2021 mussten Neugeräte mit Kompressor noch mindestens der alten Energieeffizienzklasse A+ entsprechen. Mit Einführung des neuen Labels gilt auch eine neue Mindestklasse für Kühl- und Gefriergeräte. Folglich müssen im Handel erhältliche Neugeräte seit dem Stichtag mindestens der Klasse F entsprechen. Die Anforderungen werden kontinuierlich verschärft, so dass Neugeräte ab März 2024 mindestens Klasse E entsprechen werden müssen.
Neben dem neuen Design verfügt das neue Label über veränderte Piktogramme, zusätzliche Effizienzangaben sowie einen QR-Code. Über diesen haben Verbraucherinnen und Verbraucher nun Zugang zu der EPREL-Produktdatenbank der Europäischen Union, in der auch in deutscher Sprache z. B. nach Gerätetypen, Modellkennung und Effizienzklassen gefiltert werden kann.
Abb. rechts: Beispiel für Energielabel für Kühl- und Gefriergeräte nach delegierter Verordnung (EU) 2019/2016.
Tipps beim Gerätekauf
-
Achten Sie beim Gerät auf das EU-Energielabel. Mit einem Gerät der Klasse C sparen Sie im Vergleich zur Klasse E deutlich Energie ein. Vor dem Kauf lohnt zudem ein Check über bewährte Vergleichsportale und Testinstitute wie z. B. Stiftung Warentest.
-
Überdimensionierte Kühlgeräte verbrauchen unnötig Strom. Achten Sie daher beim Kauf Ihres neuen Kühl- oder Gefrierschranks auf die richtige Größe. Als Richtwert für einen Zwei-Personen-Haushalt können ca. 100 bis 140 Liter angenommen werden. Für jede weitere Person mehr im Haushalt rechnet man etwa 50 Liter dazu.
Tipps zum Energiesparen
-
Überlegen Sie, ob Sie Ihr altes Kühlgerät wirklich noch als Zweitgerät verwenden wollen. Daraus wird oft ein teurer Spaß, denn manche alten Geräte verbrauchen dreimal so viel Strom wie neuere Modelle.
-
Viele Geräte sind zu kalt eingestellt. Die optimale Temperatur im Kühlschrank liegt bei 7 °C und im Gefrierschrank bei -18 °C. Geräte, die nur 2 °C kälter eingestellt sind, verbrauchen ca. 10 Prozent mehr Strom.
-
Stellen Sie keine warmen Speisen zum Abkühlen in den Kühlschrank - diese tragen zu einem erhöhten Stromverbrauch bei.
-
Achten Sie darauf, wo Ihre Kühlgeräte stehen. Wärmere Bereiche wie neben dem Herd, einem Heizkörper, Heizrohren oder Sonnenplätze sind tabu. Je kühler der Standort, desto geringer ist der Stromverbrauch.
Das neue EU-Energielabel für Weinlagerschränke
Weinlagerschränke sind spezielle Kühlgeräte, die ausschließlich für die Lagerung und Temperierung (ca. 5° bis 20°C) von Wein- oder anderen Flaschen vorgesehen sind. Für sie gibt es ein eigenes EU-Energielabel, anhand dessen Verbraucher siehinsichtlich ihrer Energieeffizienz besser vergleichen und sich so leichter für ein sparsameres Gerät entscheiden können.
Auch für Weinlagerschränke gilt seit dem 1. März 2021 das neue EU-Energielabel im stationären wie im Online-Handel.
Abb.rechts: Beispiel für Energielabel nach delegierter Verordnung (EU) 2019/2016
Wie bei den gewöhnlichen Kühl- und Gefriergeräten hat es eine einheitliche Energieeffizienzskala, die von G (höchster Energieverbrauch) bis A (niedrigster Energieverbrauch) reicht, die alten Plusklassen sind entfallen.
Auch dieses neue Label verfügt neben dem neuen Design über veränderte Piktogramme, hinzu kommt eine neue Angabe zur Anzahl der Standardflaschen. Es hat ebenfalls einen QR-Code, über den man in die EPREL-Produktdatenbank gelangt.
Tipps beim Gerätekauf
-
Die Anzahl der zu lagernden Flaschen bestimmt die Größe und somit den Stromverbrauch des Geräts. Hier müssen Sie selbst Ihren Bedarf einschätzen.
-
Wer nur einmal im Jahr für seine Gäste eine Flasche Wein kühlstellen möchte, verzichtet besser auf einen eigenen Weinlagerschrank und nutzt dafür den i. d. R. vorhandenen Kühlschrank.
-
Achten Sie beim Gerätekauf auf das EU-Energielabel. Wie bei Kühl- und Gefriergeräten sparen Sie auch hier mit der höchsten Klasse am meisten Energie. Ein C-Gerät verbraucht bereits deutlich weniger Strom als ein E-Gerät.
-
Im Handel werden Weintemperierschränke (für die Zwischenlagerung) und Weinklimaschränke (für die Langzeitlagerung von Wein) unterschieden. Prüfen Sie Ihren Bedarf.
-
Weine benötigen unterschiedliche Temperaturen – viele Geräte haben daher ein bis drei Temperaturzonen.
Tipps zum Energiesparen
-
Achten Sie darauf, wo der Weinlagerschrank steht. Wärmere Bereiche wie neben dem Herd, Heizkörper oder Sonnenplätze sind tabu. Je kühler der Standort, desto geringer ist der Stromverbrauch.
Das EU-Energielabel für Raumklimageräte
Raumklimageräte dienen zum Heizen oder Kühlen von Innenraumluft und werden mobil oder fest installiert angeboten. Verbraucher können mit Hilfe des EU-Energielabels Raumklimageräte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz besser vergleichen und sich so leichter für ein sparsameres Gerät entscheiden.
Das derzeit gültige EU-Energielabel für Raumklimageräte besitzt noch eine Energieeffizienzskala von D (höchster Energieverbrauch) bis A+++ (niedrigster Energieverbrauch).
Die Klasse A+++ kennzeichnet demnach die sparsamsten Geräte im Handel. Seit Januar 2014 müssen neue mobile Raumklimageräte bis 12 kW Kälteleistung beim Heizen mindestens die Klasse B und beim Kühlen die Klasse A erfüllen. Der Einsatz klimaschonender Kühlmittel reduziert die Anforderungen.
In den nächsten Jahren werden auch Raumklimageräte das neue EU-Energielabel erhalten, das seit dem 1. März 2021 schon für eine erste Gruppe von Haushaltsgeräten gilt. Bis 2030 sollen es alle kennzeichnungspflichtigen Produkte erhalten.
Abb.rechts: Beispiel für Energielabel für Raumklimageräte nach delegierter Verordnung (EU) 626/2011
Tipps beim Gerätekauf
-
Die Nutzung von Raumklimageräten kann etwa 100 Euro Stromkosten pro Jahr zusätzlich verursachen. Überlegen Sie sich neben Umweltaspekten auch aus Kostengründen vorher, ob Sie das gerät wirklich benötigen.
-
Achten Sie beim Kauf eines neuen Raumklimageräts auf das EU-Energielabel. Geräte der Klasse A+++ sparen im Vergleich zur Klasse B etwa 40 Prozent Strom (Einschlauchgerät im Kühlbetrieb).
-
Fest installierte Splitgeräte kühlen effizienter, sind aber aufwendiger zu installieren.
Tipps zum Energiesparen
-
Prüfen Sie, ob Alternativen wie z. B. Außenrollladen, verbesserte Wärmedämmung oder ein taktisches Lüften (z. B. in den kühlen Nacht- und Morgenstunden) für Sie in Frage kommen. Ein Ventilator kann zwischendurch ebenfalls für leichte Abkühlung sorgen.
-
Schalten Sie das Gerät nur bei Bedarf ein und lassen Sie es nicht dauerhaft laufen.
-
Damit das Gerät möglichst effizient arbeiten kann, sollte es regelmäßig gewartet und gereinigt werden.
Tipp:
Nutzen Sie beim Gerätekauf die praktische EU-Energielabel-App der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Sie kann für Apple- und Android-Geräte im jeweiligen Store kostenlos heruntergeladen werden.
Fotonachweis: Panthermedia
- Stromsparpotenziale im Haushalt
- Nachhaltige Elektro- und Elektronikgeräte
- Clever Energie sparen mit einfachen Tricks
- Broschüre: Neues EU-Energielabel und Ökodesign-Vorschriften
- Den eigenen Stromverbrauch vergleichen: www.stromspiegel.de
- BAM: App zum neuen Energiesparsiegel
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Alle Artikel zum Thema
Energielabels
- Energiesparsiegel: Stromsparen durch schlauen Gerätekauf
- Energieverbrauchskennzeichung: Das EU-Energielabel
- EU-Energielabel: Wie erhält ein Gerät seine Einstufung?
- EU-Energielabel: Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?
- EU-Energielabel: Fernsehgeräte
- EU-Energielabel: Elektrogeräte in der Küche
- EU-Energielabel: Heizen und Warmwasseraufbereitung
- EU-Energielabel: Lichtquellen
- EU-Energielabel: Kühl- und Gefriergeräte
- EU-Energielabel: Staubsauger
- EU-Energielabel: Waschmaschinen und Trockner
- Verbraucherinformationspflicht zu umweltrelevanten Daten für PKW
- Kennzeichnung von Autoreifen
- CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten
- Unabhängige Energieberatung in Bayern