Energieverbrauchskennzeichung: Das EU-Energielabel
Von: Oliver Casno - Regierung von Schwaben, Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Rechtliche Grundlagen - das neue EU-Energielabel
- EU-Energielabel: Welche Informationen erhalte ich?
- Produktdatenbank EPREL
- Werbung
- Marktüberwachung
Rechtliche Grundlagen - das neue EU-Energielabel
Grundlage der Kennzeichnungspflicht für energieverbrauchsrelevanter Produkte ist die EU-Rahmenverordnung 2017/1369. Die EU-Kommission verabschiedet auf Basis dieser Rahmenverordnung weitere produktspezifische Verordnungen, die die genaue Ausgestaltung des Labels (Etikett) und die Zuordnung der Energieeffizienzklassen für bestimmte Produktgruppen regeln.
Was ändert sich mit der EU-Rahmenverordnung 2017/1369?
Das alte Energielabel mit seinen Effizienzklassen von A+++ bis D war bei zahlreichen Produktgruppen durch technische Innovationen nicht mehr aussagekräftig genug. Aus diesem Grund hat die EU beschlossen, die Effizienzklassen neu zu skalieren. Der Energieverbrauch wird bei den neuen Energielabeln auf Grundlage des aktuellen Standes der Technik jetzt mit den Energieeffizienzklassen A bis G ausgedrückt. Dazu werden die Etiketten der einzelnen Produktgruppen schrittweise angepasst:
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Seit 1. März 2021 wurde das neue EU-Energielabel für fünf Produktgruppen Geschirrspüler, Waschmaschinen/Waschtrockner, Kühlgeräte, elektronische Displays (inkl. Fernseher) und Leuchtmittel im (Online-) Handel bereits verpflichtend eingeführt.
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Das neue Label wird schrittweise auch auf andere Produktgruppen ausgeweitet. Als nächstes sollen z. B. Wäschetrockner, Backöfen, Staubsauger und Dunstabzugshauben folgen.
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Bis August 2030 sollen alle energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen das neue EU-Energielabel erhalten.
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Informationen zum Umstellungsprozess und die wichtigsten Änderungen des Energielabels finden Sie in folgendem Leitfaden.
Im deutschen Recht gibt es daneben noch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV).
EU-Energielabel: Welche Informationen erhalte ich?
Das EU-Energielabel enthält Angaben über
- den Verbrauch an Energie (Energieeffizienzklasse),
- den Verbrauch anderer Ressourcen (z.B. Wasser) sowie
- andere wichtige Kenngrößen (z.B. CO2-Emissionen, Schallleistungspegel, Reinigungsleistung).
Die Anzahl der Produktgruppen, die mit einem Energielabel zu kennzeichnen sind, nimmt stetig zu. Eine Übersicht der Produktgruppen, die mit einer Energieverbrauchskennzeichnung versehen werden müssen, finden Sie z.B. auf den Seiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Wie Sie die neuen EU-Energielabel auf den einzelnen Geräten interpretieren, wird hier erkärt:
- Erklärfilm Energielabel Geschirrspüler
- Erklärfilm Energielabel Kühl- und Gefriergeräte
- Erklärfilm Energielabel Lichtquellen
- Erklärfilm Energielabel Displays und Monitore
- Erklärfilm Energielabel Waschmaschinen und Wäschtrockner
Auch für Personenkraftwagen und Reifen sind energierelevante Angaben erforderlich. Weitere Informationen finden Sie dazu auf den Seiten der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Stellt ein Händler ein Produkt, das der Kennzeichnungspflicht unterliegt, in seinem Ladengeschäft aus oder bietet es zum Kauf an, muss er die für das Produkt vorgeschriebene Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) deutlich sichtbar an der vorgeschriebenen Stelle außen auf dem Produkt anbringen. Bietet ein Händler ein solches Produkt über das Internet an, muss er die für das Produkt vorgeschriebene Energieverbrauchskennzeichnung gut sichtbar und leserlich in der Nähe des Preises darstellen.
Für einige energieverbrauchsrelevante Produkte muss der Hersteller sogenannte „Produktdatenblätter“ unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Händler muss in diesem Fall das für das Produkt vorgeschriebene Datenblatt für den Verbraucher bereithalten, beim Onlinehandel muss er dieses im Internet darstellen. Das Produktdatenblatt beinhaltet bestimmte Informationen zum Produkt zum Beispiel über den Verbrauch an Energie (Energieeffizienzklasse), den Verbrauch anderer Ressourcen (z.B. Wasser) sowie andere wichtige Kenngrößen (z.B. Nutzinhalt, Schallleistungspegel, Schleudereffizienzklasse). Die Inhalte der Produktdatenblätter sind für die verschiedenen Produktgruppen vorgeschrieben.
Produktdatenbank EPREL
Die Hersteller müssen ihre Produkte, die mit einem Energielabel versehen sind, vor dem Verkauf auf dem EU-Markt seit 1. Januar 2019 in der europäischen Produktdatenbank (EPREL-Datenbank) registrieren. Die EPREL-Datenbank enthält für jedes registrierte Produkt das spezifische Produktdatenblatt und das Energielabel, auf die Verbraucher/innen durch Scannen des QR-Codes auf den neuen Energielabels direkt zugreifen können.
Werbung
In visuell wahrnehmbarer Werbung oder technischem Werbematerial sind die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Produkt verfügbaren Effizienzklassen anzugeben (Beispiel Fernsehgerät XY mit Energieeffizienzklasse A, Spektrum A bis G).
Marktüberwachung
Fehlen energierelevante Kennzeichnungen und Angaben, kann dies von der Marktaufsichtsbehörde bei Herstellern/Lieferanten, aber auch bei Händlern, mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro geahndet werden.
Ansprechpartner in Bayern:
Regierung von Schwaben
Gewerbeaufsichtsamt
Morellstraße 30d
86159 Augsburg
Telefon: 0821 327-01
E-Mail: marktueberwachung@reg-schw.bayern.de
Internet:
www.regierung.schwaben.bayern.de
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