EU-Energielabel: Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?
Von: Georg Abel, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)
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- EU-Energielabel: Was ist die Energiekennzeichnungspflicht?
- Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?
EU-Energielabel: Was ist die Energiekennzeichnungspflicht?
Rechtsgrundlage für die vorgeschriebene Verbraucherinformation energieverbrauchsrelevanter Geräte ist seit 2017 die Verordnung (EU) 2017/1369. Für jede Produktgruppe werden die gerätespezifischen Anforderungen in eigenen EU-Verordnungen geregelt.
Seit Anfang 2015 gilt darüber hinaus eine produktübergreifende Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung im Internet, die ein elektronisches Label und Produktdatenblatt für viele kennzeichnungspflichtige Produktgruppen vorschreibt. Verbraucher können sich daher beim Einkauf im Internet genauso gut wie im Geschäft über die Energieeffizienz von Produkten informieren.
Bis 28. Februar 2021 unterteilte das EU-Energielabel Geräte generell in Effizienzklassen von G (hoher Energieverbrauch) bis A (niedriger Energieverbrauch) sowie die drei Zusatzklassen A+, A++ und A+++.Die energieeffizienteste Klasse war A+++. Je nach Produktgruppe konnten die Skalen bislang jedoch variieren, z. B. wie beim Beispiel Geschirrspüler nur von D bis A+++. Zusätzlich sind die Klassen farblich hinterlegt – die sparsamste Klasse wird immer dunkelgrün und die ineffizienteste Klasse rot dargestellt. Zusätzlich zur Effizienzklasse wird in der Regel der Jahresenergieverbrauch in kWh und abhängig vom Gerät weitere Verbräuche wie z. B. der Wasserverbrauch in Form von Piktogrammen dargestellt.
Seit Einführung der Plusklassen wurden immer wieder abnehmende Aussagekraft und zunehmende Unübersichtlichkeit des Labels für Verbraucher kritisiert, weswegen eine Überarbeitung beschlossen wurde.
Ab dem 1. März 2021 ersetzt das neue Label das alte im (Online-)Handel. Es besitzt eine für alle Produktgruppen einheitliche Skala von G bis A, wobei die höchste Klasse A und teilweise B in Hinblick auf technischen Fortschritt zunächst unbesetzt bleiben. Die Plus-Klassen entfallen.
Ebenfalls neu sind bestimmte Piktogramme, der Wegfall von bzw. neue Produktinformationen sowie ein QR-Code, der zur einer Produktdatenbank weiterleitet. Das neue Label gilt zunächst für Geschirrspüler, Waschmaschinen/Waschtrockner, Kühlgeräte, elektronische Displays (inkl. Fernseher) und Leuchtmittel. Für alle übrigen Produktgruppen bleibt zunächst das alte Label bestehen.
Es besitzt eine nun für alle Produktgruppen einheitliche Skala von G bis A, wobei die höchste Klasse A und teilweise B in Hinblick auf technischen Fortschritt zunächst unbesetzt bleiben. Die Plus-Klassen entfallen komplett.
Ausführlichere Informationen zum rechtlichen Hintergrund der Energieverbrauchskennzeichnung finden Sie im Artikel Energieverbrauchskennzeichnung.
Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?
Die Anzahl energiekennzeichnungspflichtiger Produktgruppen wächst kontinuierlich und umfasst heute Heiz-, Lüftungs- und Kühlgeräte, Fernseher, Weiße Ware wie Kühlschränke und Geschirrspüler, Backöfen, Staubsauger und Beleuchtung.
In der nachstehenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über alle Produktgruppen, die eine Verbrauchskennzeichnung tragen - einschließlich der entsprechenden Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Stand Oktober 2020). Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Ökodesignanforderungen an verschiedene Produkte, die hier nicht aufgelistet werden, da sie für Verbraucher zum einen nicht sichtbar sind und zum anderen von jedem Gerät im Handel erfüllt werden müssen.
Produkte | Verordnung | Losnummer | Kennzeichnungspflicht |
---|---|---|---|
Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch) | (EU) 811/2013 | ENER 1 | seit 26.09.2015 |
Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch) | (EU) 812/2013 | ENER 2 | seit 26.09.2015 |
Klimageräte und Komfortventilatoren | (EU) 626/2011 | ENER 10 | seit 01.01.2013 |
Festbrennstoffkessel | (EU) 2015/1187 | ENER 15 | (bis 70 KW) seit 1.04.2017 (bis 500 KW) seit 1.01.2020 |
Einzelraumheizgeräte | (EU) 2015/1186 | ENER 20 | seit 01.01.2018 |
Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte | (EU) 2015/1186 | ENER 20 | ab 01.01.2022 |
Klimatechnik (Wohnungslüftungsgeräte/ Lüftungsanlagen) |
(EU) 1254/2014 | ENTR 6 | seit 01.01.2016 |
Elektronische Displays inkl. Fernsehgeräte | (EU) 2019/2013 (seit 01.03.2021) |
ENER 5 | seit 30.11.2011 |
Kühl- und Tiefkühlgeräte im Haushalt inkl. Weinlagerschränke | (EU) 2019/2016 (seit 01.03.2021) |
ENER 13 | seit 30.11.2011 |
Waschmaschinen im Haushalt inkl. Waschtrockner | (EU) 2019/2014 |
ENER 14 | seit 20.12.2011 |
Geschirrspüler im Haushalt | (EU) 2019/2017 (seit 01.03.2021) |
ENER 14 | seit 20.12.2011 |
Wäschetrockner im Haushalt | (EU) 392/2012 | ENER 16 | seit 29.05.2013 |
Staubsauger | (EU) 665/2013 | ENER 17 | seit 01.09.2014 |
Kochgeräte (Haushalts- und Gewerbeöfen, Mikrowellengeräte, Dunstabzugshauben) | (EU) 65/2014 | ENER 22 | seit 01.01.2015 |
Professionelle Kühlung (gewerbliche Kühllagerschränke) | (EU) 2015/1094 | ENTR 1 | seit 01.07.2016 |
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion | (EU) 2019/2018 |
||
Bürobeleuchtung und Straßenbeleuchtung | (EU) 2019/2015 |
ENER 8 / 9 | seit 01.09.2013 |
Haushaltsbeleuchtung, Allgemeine Beleuchtung | (EU) 2019/2015 (seit 01.03.2021) |
ENER 19 | seit 01.09.2013 |
Das neue Label wird schrittweise auch auf andere Produktgruppen ausgeweitet. Bis August 2030 sollen alle energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen das neue EU-Energielabel erhalten.
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