EU-Energielabel: Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?
Von: Georg Abel, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)

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- EU-Energielabel: Was ist die Energiekennzeichnungspflicht?
- Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?
EU-Energielabel: Was ist die Energiekennzeichnungspflicht?
Rechtsgrundlage für die vorgeschriebene Verbraucherinformation energieverbrauchsrelevanter Geräte ist seit 2017 die Verordnung (EU) 2017/1369. Für jede Produktgruppe werden die gerätespezifischen Anforderungen zudem in jeweils eigenen EU-Verordnungen geregelt.
Seit Anfang 2015 gilt darüber hinaus eine produktübergreifende Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung im Internet, die ein elektronisches Label und Produktdatenblatt für viele kennzeichnungspflichtige Produktgruppen vorschreibt. Verbraucher/-innen können sich daher beim Einkauf im Internet genauso gut wie im Geschäft über die Energieeffizienz von Produkten informieren.
Bis 28.2.2021 unterteilte das alte EU-Energielabel Geräte der Produktgruppen Haushaltsgeschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Haushaltskühl- und Gefriergeräte, elektronische Displays und Monitore sowie Lichtquellen in Effizienzklassen von G (hoher Energieverbrauch) bis A (niedriger Energieverbrauch) sowie die drei Zusatzklassen A+, A++ und A+++. Die energieeffizienteste Klasse war A+++. Je nach Produktgruppe konnten die Skalen bislang jedoch variieren, z. B. wie beim Beispiel Geschirrspüler nur von D bis A+++. Zusätzlich sind die Klassen farblich hinterlegt – die sparsamste Klasse wird immer dunkelgrün und die ineffizienteste Klasse rot dargestellt. Zusätzlich zur Effizienzklasse wird in der Regel der Jahresenergieverbrauch in kWh und abhängig vom Gerät weitere Verbräuche wie z. B. der Wasserverbrauch in Form von Piktogrammen dargestellt.
Seit Einführung der Plusklassen wurden immer wieder abnehmende Aussagekraft und zunehmende Unübersichtlichkeit des Labels für Verbraucher kritisiert, weswegen eine Überarbeitung beschlossen wurde.
Seit dem 1.3.2021 gilt für die oben genannten fünf Produktgruppen ein neues EU-Energielabel im (Online-)Handel. Es besitzt eine zunächst einheitliche Skala von G bis A, wobei die höchste Klasse A in Hinblick auf erwartbaren technischen Fortschritt zunächst unbesetzt blieb. Die Plus-Klassen sind komplett entfallen. Ebenfalls neu sind bestimmte Piktogramme, der Wegfall von bzw. neue Produktinformationen sowie ein QR-Code, der zur einer Produktdatenbank weiterleitet.
Für alle übrigen Produktgruppen blieb zunächst das alte Label bestehen, wird jedoch schrittweise ausgeweitet. Als nächstes sollen u.a. Wäschetrockner, Backöfen, Dunstabzugshauben und Klimaanlagen das neue EU-Energielabel erhalten. Außerdem wurde die Einführung des Labels für Smartphones und Tablets ab 2025 von der Europäischen Kommission beschlossen. Bis August 2030 sollen alle energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen das neue EU-Energielabel erhalten.
Ausführlichere Informationen zum rechtlichen Hintergrund der Energieverbrauchskennzeichnung finden Sie im Artikel Energieverbrauchskennzeichnung.
Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?
Die Anzahl energiekennzeichnungspflichtiger Produktgruppen wächst kontinuierlich und umfasst heute Heiz-, Lüftungs- und Kühlgeräte, elektronische Displays (auch Fernseher), Weiße Ware wie Kühlschränke und Geschirrspüler, Backöfen, Staubsauger und Beleuchtung.
In der nachstehenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über alle Produktgruppen, die eine Verbrauchskennzeichnung tragen - einschließlich der entsprechenden Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Stand Oktober 2020). Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Ökodesign-Anforderungen an verschiedene Produkte, die hier nicht aufgelistet werden, da sie zum einen nicht sichtbar sind und zum anderen von jedem Gerät im Handel erfüllt werden müssen.
Produkte | Verordnung | Losnummer | Kennzeichnungspflicht |
---|---|---|---|
Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch) | (EU) 811/2013 | ENER 1 | seit 26.09.2015 |
Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch) | (EU) 812/2013 | ENER 2 | seit 26.09.2015 |
Klimageräte und Komfortventilatoren | (EU) 626/2011 | ENER 10 | seit 01.01.2013 |
Festbrennstoffkessel | (EU) 2015/1187 | ENER 15 | (bis 70 KW) seit 1.04.2017 (bis 500 KW) seit 1.01.2020 |
Einzelraumheizgeräte | (EU) 2015/1186 | ENER 20 | seit 01.01.2018 |
Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte | (EU) 2015/1186 | ENER 20 | ab 01.01.2022 |
Klimatechnik (Wohnungslüftungsgeräte/ Lüftungsanlagen) |
(EU) 1254/2014 | ENTR 6 | seit 01.01.2016 |
Elektronische Displays inkl. Fernsehgeräte | (EU) 2019/2013 (seit 01.03.2021) |
ENER 5 | seit 30.11.2011 |
Kühl- und Tiefkühlgeräte im Haushalt inkl. Weinlagerschränke | (EU) 2019/2016 (seit 01.03.2021) |
ENER 13 | seit 30.11.2011 |
Waschmaschinen im Haushalt inkl. Waschtrockner | (EU) 2019/2014 |
ENER 14 | seit 20.12.2011 |
Geschirrspüler im Haushalt | (EU) 2019/2017 (seit 01.03.2021) |
ENER 14 | seit 20.12.2011 |
Wäschetrockner im Haushalt | (EU) 392/2012 | ENER 16 | seit 29.05.2013 |
Staubsauger | (EU) 665/2013 | ENER 17 | seit 01.09.2014 |
Kochgeräte (Haushalts- und Gewerbeöfen, Mikrowellengeräte, Dunstabzugshauben) | (EU) 65/2014 | ENER 22 | seit 01.01.2015 |
Professionelle Kühlung (gewerbliche Kühllagerschränke) | (EU) 2015/1094 | ENTR 1 | seit 01.07.2016 |
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion | (EU) 2019/2018 |
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Bürobeleuchtung und Straßenbeleuchtung | (EU) 2019/2015 |
ENER 8 / 9 | seit 01.09.2013 |
Haushaltsbeleuchtung, Allgemeine Beleuchtung | (EU) 2019/2015 (seit 01.03.2021) |
ENER 19 | seit 01.09.2013 |
- Stromsparpotenziale im Haushalt
- Der Rebound-Effekt. Wenn Energiesparen zu mehr Verbrauch führt
- Den eigenen Stromverbrauch vergleichen: www.stromspiegel.de
- Broschüre: Neues EU-Energielabel und Ökodesign-Vorschriften
- Merkblatt "EU-Energielabel: Nutzen für den Verbraucher"
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Das EU-Energielabel
- BAM: App zum neuen Energiesparsiegel