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EU-Energielabel: Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?

Von: Georg Abel, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)

Energieverbrauchsrelevante Produkte wie z.B. Haushaltsgeräte werden seit 1998 europaweit mit dem einheitlichen und sprachneutralen EU-Energielabel gekennzeichnet. Mit Hilfe des EU-Energielabels können Verbraucher Produkte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz vergleichen, aber z. B. auch Merkmale wie Wasserverbrauch oder die Geräuschentwicklung. Die Kaufentscheidung für ein sparsames Gerät mit geringen Betriebskosten wird dadurch erleichtert.

Haushaltsgeräte mit EU Energielabel

In diesem Beitrag finden Sie

  • EU-Energielabel: Was ist die Energiekennzeichnungspflicht?
  • Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?

EU-Energielabel: Was ist die Energiekennzeichnungspflicht?

Rechtsgrundlage für die vorgeschriebene Verbraucherinformation energieverbrauchsrelevanter Geräte ist seit 2017 die Verordnung (EU) 2017/1369. Für jede Produktgruppe werden die gerätespezifischen Anforderungen zudem in jeweils eigenen EU-Verordnungen geregelt.

Seit Anfang 2015 gilt darüber hinaus eine produktübergreifende Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung im Internet, die ein elektronisches Label und Produktdatenblatt für viele kennzeichnungspflichtige Produktgruppen vorschreibt. Verbraucher/-innen können sich daher beim Einkauf im Internet genauso gut wie im Geschäft über die Energieeffizienz von Produkten informieren.

Bis 28.2.2021 unterteilte das alte EU-Energielabel Geräte der Produktgruppen Haushaltsgeschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Haushaltskühl- und Gefriergeräte, elektronische Displays und Monitore sowie Lichtquellen in Effizienzklassen von G (hoher Energieverbrauch) bis A (niedriger Energieverbrauch) sowie die drei Zusatzklassen A+, A++ und A+++. Die energieeffizienteste Klasse war A+++. Je nach Produktgruppe konnten die Skalen bislang jedoch variieren, z. B. wie beim Beispiel Geschirrspüler nur von D bis A+++. Zusätzlich sind die Klassen farblich hinterlegt – die sparsamste Klasse wird immer dunkelgrün und die ineffizienteste Klasse rot dargestellt. Zusätzlich zur Effizienzklasse wird in der Regel der Jahresenergieverbrauch in kWh und abhängig vom Gerät weitere Verbräuche wie z. B. der Wasserverbrauch in Form von Piktogrammen dargestellt.

Seit Einführung der Plusklassen wurden immer wieder abnehmende Aussagekraft und zunehmende Unübersichtlichkeit des Labels für Verbraucher kritisiert, weswegen eine Überarbeitung beschlossen wurde.

Seit dem 1.3.2021 gilt für die oben genannten fünf Produktgruppen ein neues EU-Energielabel im (Online-)Handel. Es besitzt eine zunächst einheitliche Skala von G bis A, wobei die höchste Klasse A in Hinblick auf erwartbaren technischen Fortschritt zunächst unbesetzt blieb. Die Plus-Klassen sind komplett entfallen. Ebenfalls neu sind bestimmte Piktogramme, der Wegfall von bzw. neue Produktinformationen sowie ein QR-Code, der zur einer Produktdatenbank weiterleitet.

Für alle übrigen Produktgruppen blieb zunächst das alte Label bestehen, wird jedoch schrittweise ausgeweitet. Als nächstes sollen u.a. Wäschetrockner, Backöfen, Dunstabzugshauben und Klimaanlagen das neue EU-Energielabel erhalten. Außerdem wurde die Einführung des Labels für Smartphones und Tablets ab 2025 von der Europäischen Kommission beschlossen. Bis August 2030 sollen alle energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen das neue EU-Energielabel erhalten.

Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?

Die Anzahl energiekennzeichnungspflichtiger Produktgruppen wächst kontinuierlich und umfasst heute Heiz-, Lüftungs- und Kühlgeräte, elektronische Displays (auch Fernseher), Weiße Ware wie Kühlschränke und Geschirrspüler, Backöfen, Staubsauger und Beleuchtung.

In der nachstehenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über alle Produktgruppen, die eine Verbrauchskennzeichnung tragen - einschließlich der entsprechenden Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Stand Oktober 2020). Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Ökodesign-Anforderungen an verschiedene Produkte, die hier nicht aufgelistet werden, da sie zum einen nicht sichtbar sind und zum anderen von jedem Gerät im Handel erfüllt werden müssen.

Produkte Verordnung Losnummer Kennzeichnungspflicht
Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch) (EU) 811/2013 ENER 1
seit 26.09.2015
Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch) (EU) 812/2013 ENER 2
seit 26.09.2015
Klimageräte und Komfortventilatoren (EU) 626/2011 ENER 10
seit 01.01.2013
Festbrennstoffkessel (EU) 2015/1187 ENER 15
(bis 70 KW) seit 1.04.2017
(bis 500 KW) seit 1.01.2020
Einzelraumheizgeräte (EU) 2015/1186 ENER 20
seit 01.01.2018
Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte (EU) 2015/1186 ENER 20
ab 01.01.2022
Klimatechnik (Wohnungslüftungsgeräte/
Lüftungsanlagen)
(EU) 1254/2014 ENTR 6
seit 01.01.2016
Elektronische Displays inkl. Fernsehgeräte (EU) 2019/2013
(seit 01.03.2021)
ENER 5
seit 30.11.2011
Kühl- und Tiefkühlgeräte im Haushalt inkl. Weinlagerschränke (EU) 2019/2016
(seit 01.03.2021)
ENER 13
seit 30.11.2011
Waschmaschinen im Haushalt inkl. Waschtrockner

(EU) 2019/2014
(seit 01.03.2021)

ENER 14
seit 20.12.2011
Geschirrspüler im Haushalt (EU) 2019/2017
(seit 01.03.2021)
ENER 14
seit 20.12.2011
Wäschetrockner im Haushalt (EU) 392/2012 ENER 16
seit 29.05.2013
Staubsauger (EU) 665/2013 ENER 17
seit 01.09.2014
Kochgeräte (Haushalts- und Gewerbeöfen, Mikrowellengeräte, Dunstabzugshauben) (EU) 65/2014 ENER 22
seit 01.01.2015
Professionelle Kühlung (gewerbliche Kühllagerschränke) (EU) 2015/1094 ENTR 1
seit 01.07.2016
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion

(EU) 2019/2018
(seit 01.03.2021)

Bürobeleuchtung und Straßenbeleuchtung

(EU) 2019/2015
(seit 01.03.2021)

ENER 8 / 9
seit 01.09.2013
Haushaltsbeleuchtung, Allgemeine Beleuchtung (EU) 2019/2015
(seit 01.03.2021)
ENER 19
seit 01.09.2013

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  • Der Rebound-Effekt. Wenn Energiesparen zu mehr Verbrauch führt
  • Den eigenen Stromverbrauch vergleichen: www.stromspiegel.de
  • Broschüre: Neues EU-Energielabel und Ökodesign-Vorschriften
  • Merkblatt "EU-Energielabel: Nutzen für den Verbraucher"
  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Das EU-Energielabel
  • BAM: App zum neuen Energiesparsiegel

Stand: 30.09.2024
Autor: Redaktion - Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
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