EU-Energielabel: Wie erhält ein Gerät seine Einstufung?
Von: Georg Abel, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)
In diesem Beitrag finden Sie
- Die Energieverbrauchskennzeichnung: Das neue EU-Energielabel
- Einstufung in eine Energieeffizienzklasse am Beispiel Geschirrspüler
Die Energieverbrauchskennzeichnung: Das neue EU-Energielabel
Neben dem Preis sind beim Gerätekauf auch die Energieverbrauchswerte und somit die Stromkosten während der Nutzung wichtige Kaufkriterien. Das europaweit einheitliche EU-Energielabel ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation für energieverbrauchsrelevante Geräte, z. B. Fernseher, Kühlschränke und Geschirrspüler. Die Energieverbrauchskennzeichnung unterstützt Verbraucher dabei, energieeffiziente Geräte zu erkennen und sich so für ein sparsameres oder beispielsweise auch leiseres Gerät zu entscheiden.
Noch bis 28.02.2021 unterteilte das bisherige EU-Energielabel Geräte generell in Effizienzklassen von G (hoher Energieverbrauch) bis A (niedriger Energieverbrauch) sowie die drei Zusatzklassen A+, A++ und A+++ (der bislang energieeffizientesten Klasse). Je nach Produktgruppe konnten die Skalen bislang jedoch variieren, z.B. wie beim Beispiel Geschirrspüler nur von D bis A+++. Zusätzlich sind die Klassen farblich hinterlegt – die sparsamste Klasse wird immer dunkelgrün und die ineffizienteste Klasse rot dargestellt.
Seit Einführung der Plusklassen wurden immer wieder abnehmende Aussagekraft und zunehmende Unübersichtlichkeit des Labels für Verbraucher kritisiert, weswegen eine Überarbeitung beschlossen wurde. Ab dem 1. März 2021 gilt zunächst für die fünf Produktgruppen Geschirrspüler, Waschmaschinen/Waschtrockner, Kühlgeräte, elektronische Displays (inkl. Fernseher) und Leuchtmittel ein neues EU-Energielabel im (Online-)Handel. Es besitzt eine nun für alle Produktgruppen einheitliche Skala von G bis A, wobei die höchste Klasse A und teilweise B in Hinblick auf technischen Fortschritt zunächst unbesetzt bleiben. Die Plus-Klassen entfallen komplett.
Das neue Label wird schrittweise auch auf andere Produktgruppen ausgeweitet. Bis August 2030 sollen alle energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen das neue EU-Energielabel erhalten.
Einstufung in eine Energieeffizienzklasse am Beispiel Geschirrspüler
Für die Einstufung eines Gerätes in eine Energieeffizienzklasse, z. B. Klasse A, ist grundsätzlich der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI) entscheidend. Dieser Index basiert auf einer komplexen Berechnungsmethodik und berücksichtigt verschiedene Variablen.
Grundsätzlich gilt: Je kleiner der Index ist, desto größer ist die Effizienz eines Geräts.
Für jede Produktgruppe gelten dabei unterschiedliche Regelungen und Berechnungen, ab welchem Energieeffizienzindex ein Gerät die höchste Effizienz aufweist: Damit beispielsweise ein Fernseher in die Energieeffizienzklasse A+++ eingestuft wird, benötiget er bis Februar 2021 einen Energieeffizienzindex von unter 0,10. Ein Geschirrspüler benötigt bislang hingegen für die Einstufung in die Klasse A+++ einen Index von unter 50.
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Energielabel-Verordnungen ab dem 1. März 2021 ändern sich auch die Berechnungsmethoden für die Energieeffizienzindices der betreffenden Produktgruppen. Damit verschärfen sich die Anforderungen an die Energieeffizienz.
Aus Verbrauchersicht ist der Energieeffizienzindex allein und ohne entsprechende Fachkenntnisse kaum nachvollziehbar. Daher wird zum besseren Verständnis der Energieeffizienzindex in die bekannten Energieeffizienzklassen übersetzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie die Einstufung eines Haushaltsgeschirrspülers in bestimmte Energieeffizienzklassen auf Grundlage des Energieeffizienzindex bislang ermittelt wird.
Energieeffizienzklassen und Energieeffizienzindex (EEI) von Geschirrspülern im Privathaushalt (bis 28.02.2021)
Energieeffizienzklasse |
Energieeffizienzindex (EEI) |
---|---|
A+++ (höchste Effizienz) |
EEI > 50 |
A++ |
50 ≤ EEI < 56 |
A+ |
56 ≤ EEI < 63 |
A |
63 ≤ EEI < 71 |
B |
71 ≤ EEI < 80 |
C |
80 ≤ EEI < 90 |
D |
EEI ≥ 90 |
Rechtsgrundlage: Verordnung VO (EU) 1059/2010 (Verbrauchskennzeichnung Geschirrspüler)
Für die Berechnung des Energieeffizienzindex (EEI) eines Haushaltsgeschirrspülers wird der jährliche Energieverbrauch des Geschirrspülers mit seinem standardmäßigen jährlichen Energieverbrauch ins Verhältnis gesetzt.
In der bisherigen gerätespezifischen Verordnung zur Verbrauchskennzeichnung von Geschirrspülern (seit 01.03.2021: VO (EU) 2019/2017) wird dabei die exakte Berechnungsmethodik festgelegt und definiert, auf welche Variablen es ankommt.
Beispielsweise werden zur Ermittlung des Energieeffizienzindex (EEI) der
- Energieverbrauch für den Standard-Spülgang,
- die Programmdauer sowie
- die Leistungsaufnahme im ausgeschalteten und „nicht-ausgeschalteten“ Betriebszustand in die Berechnung mit einbezogen. Aber auch
- die Breite des Geschirrspülers sowie
- die Anzahl von „Gedecken“ fließt in die Berechnung mit ein. Unter einem Gedeck ist eine festgelegte Menge an Geschirr für eine Person zu verstehen. Viele Geschirrspüler haben elf oder mehr Gedecke.
Über die Verbrauchskennzeichnung hinaus werden in der Ökodesign-Verordnung (EU) 1016/2010 Zielstellungen und Schritte zur umweltgerechten Gestaltung von Geschirrspülern formuliert, so z. B. die stufenweise Erhöhung von Mindestanforderungen. So müssen seit dem 01.12.2016 neu in den Handel gebrachte Haushaltsgeschirrspüler mindestens der Energieeffizienzlasse A+ entsprechen.
Für andere Produkte werden jeweils eigene produktspezifische Kriterien in der Bewertungsmethodik berücksichtigt.
Ab 1. März 2021 wurden auch die bestehenden Ökodesign-Verordnungen für die fünf genannten Produktgruppen abgelöst. Ziel ist die weitere Verbesserung von Energieeffizienz und Reparierbarkeit im Sinne der Ressourcenschonung. Neugeräte müssen nun über ein „eco“-Programm verfügen. Hinsichtlich der Energieeffizienz müssen die Geräte über einen Aus-Zustand, Stand-by oder beides verfügen und dabei max. 0,5 Watt verbrauchen und nach max. 15 Minuten automatisch in Aus-Zustand oder Stand-by schalten.
Maßnahmen zur Resourceneffizienz betreffen die Ersatzteile. Diese müssen u.a. binnen 15 Arbeitstagen lieferbar und mit Standard-Werkzeugen austauschbar sein.
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