Laserpointer
Von: Prüfstelle Produktsicherheit - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In diesem Beitrag finden Sie
- Was sind Laserpointer?
- Wie funktionieren Laserpointer?
- Gefahren, insbesondere durch ausgehtende Strahlung
- Kennzeichnung
- Vorsichtsmaßnahmen
- Gesetzliche Grundlagen
Was sind Laserpointer?
Laserpointer sind optische Zeigestäbe, deren projizierte Lichtpunkte gerne und häufig bei jeder Art von Präsentationen verwendet werden. Da diese Geräte mittlerweile sehr preiswert geworden sind, werden sie auch von Kindern gekauft und benutzt, zumal zum Teil durch auswechselbare Vorsatzteile unterschiedlichste Zeichen und Figuren projiziert werden können.
Wie funktionieren Laserpointer?
Die Laserstrahlung wird in einer Laserdiode erzeugt, die zugehörige Ansteuerelektronik meist mit Batterien (z.B. Knopfzellen) versorgt.
2) Ein- / Aus-Schalter
3) Laserdiode
4) Laserstrahl
Laserpointer erzeugen einen sehr intensiven monochromatischen sichtbaren Lichtstrahl, meistens in den Farben Rot, Grün oder Blau. Dieses Laserlicht unterscheidet sich in seinen Eigenschaften deutlich von normalem Licht, z.B. dem Licht aus einer gewöhnlichen Taschenlampe.
Auf ein Objekt gerichtet, trifft der vom Laserpointer erzeugte Lichtstrahl mit hoher Intensität auf eine sehr kleine Fläche. Mit zunehmender Stärke des Strahles (Ausgangsleistung) können Schäden an der Netzhaut entstehen, falls der Strahl ins Auge fällt. Im ungünstigsten Fall droht Erblindung.
Gefahren, insbesondere durch ausgehende Strahlung
Laser - zu denen auch die Laserpointer zählen - werden nach der europäischen Norm DIN EN 60825-1 (VDE 0837-1):2022-07 nach der abgegebenen Strahlungsleistung in verschiedene Klassen eingeteilt. Je höher die Klasse, desto höher ist auch die vom Laser ausgehende Gefährdung.
Die Einteilung in Laserklassen wurde mit Veröffentlichung der Lasernorm DIN EN 60825-1:2001-11 neu geordnet. Neben den früher gängigen Laserklassen 1, 2, 3B und 4 wurden die vier Laserklassen 1M, 1C, 2M und 3R neu eingeführt. Die bisherige Klasse 3A wurde aus der Norm entfernt.
In folgender Tabelle sind die Laserklassen nach der DIN EN 60825-1 (VDE 0837-1):2022-07 aufgelistet, wobei die Werte für die zugängliche Strahlungsleistung in Milliwatt (mW) und die Wellenlänge des Laserlichts in Nanometer (nm) angegeben werden:
Laserklasse | maximal zugängliche Laserstrahlung / Strahlungsleistung | Beschreibung der Laserklasse |
---|---|---|
Klasse 1 | Wellenlänge- und Emmissiondauerabhängig. | Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich und verursacht auch bei längerer Bestrahlung keine Schäden am Auge. Selbst dann nicht, wenn optische Mittel wie Lupe, Linse, Teleskop verwendet werden. Beispiele: Laserdrucker, CD-Player, Scanner |
Klasse 1M | Wellenlänge- und Emmissiondauerabhängig. | Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich 302,5 nm bis 4000 nm. Der vom Laser ausgehende Strahl verläuft divergent oder ist aufgeweitet (d.h. nicht "punktförmig"). Die zugängliche Strahlung ist für das Auge ungefährlich, solange der Strahlquerschnitt nicht durch optische Instrumente verkleinert (gebündelt, fokussiert) wird. Beispiele: Barcode- / Strichcodeleser an Supermarktkassen |
Klasse 1C | Die emittierte Strahlung unterliegt grundsätzlich keiner Beschränkung, technische Maßnahmen gewährleisten die Sicherheit. | Ausschließlich für medizinische Laser (kosmetische Anwendungen). Keine zusätzliche Schutzausrüstung notwendig.
Technische Maßnahmen stellen sicher, dass der Laser nur Strahlung abgeben kann, wenn Kontakt zu Haut oder Gewebe besteht und die zugängliche Strahlung auf Klasse 1 reduziert wird. Beispiel: Haarentfernungslaser |
Klasse 2 | maximal 1 Milliwatt ( 1 mW) für Dauerstrichlaser | Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichtes (400 nm – 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkdauer (bis max. 0,25 sec) ungefährlich für das Auge. Beispiele: Laserpointer, Laserwasserwaagen, Lichtschranken |
Klasse 2M | wie Klasse 2 | Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichtes (400 nm – 700 nm). Der vom Laser ausgehende Strahl verläuft divergent oder ist aufgeweitet (d.h. nicht "punktförmig"). Es besteht eine der Laserklasse 2 vergleichbare Gefährdung, solange der Strahlquerschnitt nicht durch optische Instrumente verkleinert (gebündelt, fokussiert) wird. Der Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten führt zu vergleichbaren Gefährdungen wie bei Laserklasse 3R oder 3B. Beispiel: Gartenlaser oder sogenannte "Motivlaser", z.B. zur Projektion von Figuren auf eine Projektionsfläche |
Klasse 3R | Maximal 5 mW für Dauerstrichlaser im sichtbaren Bereich | Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 1000000 nm und ist gefährlich für das Auge. Lasereinrichtungen der Klasse 3R sind potentiell gefährlich - wie auch solche der Klasse 3B. Das Risiko eines Augenschadens wird durch Begrenzung der maximal zugänglichen Laserleistung verringert. Beispiel: Nivellierlaser, Ziellaser (z.B. militärische Zwecke) |
Klasse 3B | Maximal 500 mW,
typischerweise Dauerstrichlaser im sichtbaren Bereich |
Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut. Beispiele: Show- und Disco-Laser, Laser für kosmetische Anwendungen |
Klasse 4 | mehr als 500 mW im sichtbaren Bereich;
Hochleistungslaser |
Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffuse Reflexionen des Strahles können bereits gefährlich sein. Der direkte oder reflektierte Strahl führt sofort zu Schädigungen. Die Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen. Beispiele: Laserschneide- oder schweißanlagen, Forschungslaser, Laser für medizinische Anwendungen |
Soweit Laserpointer von Privatpersonen verwendet werden, sollten diese nur den Klassen 1 oder 2 zugeordnet sein, d.h. die Ausgangsleistung eines Laserpointers darf maximal 1 mW betragen. Nur so kann davon ausgegangen werden, dass im privaten Umfeld keine unnötigen und meist unerkannten gefährlichen Situationen bei der Anwendung von Laserpointern entstehen.
Der sogenannte. Lidschlussreflex von etwa 0,25 Sekunden bietet normalerweise ausreichenden Schutz, falls ein Laserstrahl auf das Auge trifft. Allerdings darf in der Regel nicht vom Vorhandensein eines Lidschlussreflexes ausgegangen werden.
Wird zudem bewusst längere Zeit (= länger als 0,25 Sekunden) in den Laserstrahl geblickt, kann das Auge trotzdem geschädigt werden.
Kennzeichnung
Laserpointer müssen mindestens mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- Laserwarnsymbol (alternativ eine Aufschrift bei Lasern Klasse 1)
- Warnhinweis "Laserstrahlung - Nicht in den Strahl blicken" (alternativ als Symbol)
- Laser Klasse 2
- Laser Klasse 2 nach DIN EN 60825-1: Jahreszahl-Monat
- Leistung (P) und Wellenlänge (λ) des Laserlichtes; z.B.: P ≤ 1 mW, λ = 650 nm
Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Laserpointern:
- Laserpointer sind kein Spielzeug und gehören daher nicht in Kinderhände!
- Laserstrahl niemals auf andere Personen oder auf Tiere richten!
- Laserstrahl nicht auf reflektierende Oberflächen richten!
- Niemals direkt in den Strahl oder in den reflektierenden Strahl schauen!
- Falls Laserstrahlung ins Auge trifft:
Augen sofort bewusst schließen und den Kopf sofort aus dem Strahl wenden! - Keinesfalls optische Instrumente wie Lupe o.ä. zur Betrachtung der Strahlungsquelle verwenden.
- Nur Laserpointer verwenden, die ordnungsgemäß gekennzeichnet sind!
- Nur Laserpointer kaufen, bei denen Bedienungsanleitung und die Warnhinweise in deutscher Sprache beigefügt sind!
- Falls ein CE - Zeichen bzw. evtl. ein GS - Zeichen angebracht sind:
Dies bedeutet nicht, dass die Laserstrahlung oder der (sorglose) Umgang deswegen ungefährlich wären! - Immer Bedienungsanleitung und Warnhinweise beachten!
- Eigenverantwortung ist sehr wichtig:
Eltern sollten Laserpointer nicht für Kinder zugänglich aufbewahren oder, sofern sie ihren Kindern den Umgang mit einem Laserpointer gestatten, diesen Umgang sorgfältig überwachen.
Die Kinder müssen dann aber vorher über die möglichen Gefahren informiert werden!
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
DIN EN 60825 - 1 (VDE 0837-1):2022-07: "Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen"
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