Rechtsgrundlagen in der Produkt- und Chemikaliensicherheit
- Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (MüG)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
- Chemikaliengesetz (ChemG)
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
RoHS-Richtlinie
2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
- Medizinprodukterecht
Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte
- Strahlenschutz
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG)
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV)
- Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
RoHS bedeutet „Restriction of Certain Hazardous Substances“ also auf Deutsch „Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe“ in Elektro- und Elektronikgeräten.
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - ElektroStoffV
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.