Gasdruckfanfaren (Druckluftfanfaren): Ein bedenklicher Fan-Artikel
Von: Prüfstelle Produktsicherheit - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In diesem Beitrag finden Sie
- Funktionsweise
-
Gefährdungspotential
- Gehörschäden
- Brandgefahr
- Rechtslage
- Ergebnisse der Untersuchung
- Was wurde veranlasst, um das Risiko zu minimieren?
Gefährdungspotenzial
Funktionsweise
Bei Gasdruck-Fanfaren wird ein speziell geformter Dosenkopf auf eine Gasdruckflasche aufgesetzt. Mit dem freiwerdenden Gasstrom werden sehr laute Töne erzeugt.
Gehörschäden:
Die Lautstärke (oder der Schalldruckpegel) erreicht dabei Werte erreichen, die einem startenden Düsenjet gleichkommen. Mit ca. 120 dB(A) in 1 m Entfernung wird bereits die Schmerzgrenze erreicht - dieser Wert liegt in der Größenordnung eines Düsenflugzeuges in ca. 100 m Entfernung.
Der Schall darf deshalb niemals auf andere Personen gerichtet werden !!!
Brandgefahr:
Ein zusätzliches Gefährdungspotential ergibt sich, wenn als Druckgas sehr leicht entzündliche Gase verwendet werden, die sich zum Beispiel an einer brennenden Zigarette entzünden können.
Achtung - Brandgefahr !!!
Zur Rechtslage
Nach den Regelungen des Anhangs XVII der EU-weit geltenden REACH-Verordnung (VO (EG) 1907/2006) - zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2020/2096 - dürfen Gasdruckfanfarendosen, die zu Vergnügungszwecken Horntöne erzeugen, keine Bestandteile enthalten, die entzündlich, leicht- oder hochentzündlich sind, wenn sie an private Endverbraucher abgegeben werden.
Solche Dosen erkennen Sie seit Ende 2015 daran, dass es mit folgendem Symbol gekennzeichtet ist. Zusätzlich finden Sie in dem ergänzenden Text folgende Hinweise:
Gefahr! Extrem entzündbares Aerosol
Oder
Achtung! Entzündbares Aerosol
Entzündliche Stoffe dürfen nur dann in Gasdruckfanfaren verwendet werden, wenn der Hersteller oder Händler nachweist, dass die betreffenden Produkte zwar entzündliche Bestandteile enthalten; diese aber unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Entzündungsrisiko darstellen.
Auch wenn kein Entzündungsrisiko besteht, müssen die entzündlichen Anteile auf dem Produkt mit folgendem Hinweis angegeben werden:
"Enthält X Massenprozent entzündliche Bestandteile"
Ergebnisse der Untersuchung
Die Gewerbeaufsichtsämter in Bayern haben bereits im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2006 den Markt hinsichtlich dieser Produkte beobachtet. Am LGL wurden insgesamt 20 Gasdruckfanfaren auf die Verwendung von entzündlichen Stoffen, auf ihre Kennzeichnung und auf ihre Lautstärke überprüft. Hinzu kamen drei Ersatzkartuschen, bei denen die Kennzeichnung und der vorgesehene Verwendungszweck beurteilt wurden. 20 von den 23 Proben entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben.
Teilweise wurde gegen die geltenden Verbotsregelungen verstoßen. Zum Teil wegen falscher oder mangelhafter Kennzeichnung; zum Teil ließen sich die freiwerdenden Gase spontan und wiederholt an einer Flamme entzünden.
Ein großer Teil der Fanfaren war auf Grund der Aufmachung mit Flaggen und Morsezeichen eindeutig für andere Zwecke, zum Beispiel für die Schifffahrt bestimmt.
Auf diesen Dosen war auch in allen Fällen ein Flammensymbol angebracht. Bei diesen Produkten sollte schon beim Verkauf darauf geachtet werden, dass ein Einsatz bei Sportveranstaltungen nicht geplant ist.
Was wurde veranlasst, um das Risiko zu minimieren?
Für die Sicherheit der Besucher von Veranstaltungen haben die Gewerbeaufsichtsämter und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) den Verkauf von Gasdruckfanfaren kontrolliert
Betreiber von Fanshops wurden über deren Risiken aufgeklärt.
Die Gewerbeaufsichtsämter in Bayern haben in mehreren Fällen das Inverkehrbringen von verbotenen Gasdruckfanfaren untersagt.
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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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