Soziale Netzwerke: Hilfreiche Links
Von: Referat 36, Bayerisches Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Wie funktionieren Soziale Netzwerke?
- Privates wird öffentlich: Wer hat Zugriff auf meine Daten?
- Privatsphäre-Einstellungen bei einzelnen Netzwerken
- Datenschutz: Wie schütze ich mich in Sozialen Netzwerken?
- Musik, Videos, Bilder: Urheberrechte in Sozialen Netzwerken
- Was tun bei Cybermobbing & Co.?
- Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken
Wie funktionieren Soziale Netzwerke?
Nutzer/-innen erstellen in sozialen Netzwerken ein persönliches Profil, das neben grundlegenden Angaben zur Person auch Informationen über Hobbys, Familienverhältnisse oder den beruflichen Werdegang enthalten kann.
Die eigene Persönlichkeit wird über das Profil anhand von Meldungen (Posts, Tweets), Zustimmungen zu anderen Meldungen („Likes“) oder eingestellten Fotos und Videos dargestellt. Die Kommunikation mit anderen läuft über das Versenden von Privatnachrichten, Bildern und Kurz-Videos, in Chats oder über Einträge an Pinnwände andere Nutzer/-innen. Soziale Netzwerke funktionieren über die Selbstdarstellung und die Vernetzung ihrer Nutzer/-innen.
Privates wird öffentlich: Wer hat Zugriff auf meine Daten?
In sozialen Netzwerken können Nutzer/-innen personenbezogene Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und weitere persönliche Informationen wie Hobbys, Interessen und Vorlieben angeben. Die unbedachte Veröffentlichung privater Informationen im Internet kann zu persönlichen Nachteilen führen. Die Daten können je nach Einstellungen von Fremden eingesehen werden. So kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber und Personalagenturen die einschlägigen Portale nach Bewerber/-innen durchkämmen. Was dort gefunden wird, gereicht nicht immer zum eigenen Vorteil. Daher ist auch Vorsicht geboten bei der Veröffentlichung von Informationen über andere. Auch für personenbezogene Werbung werden die Daten aus Sozialen Medien herangezogen. Man muss sich bewusst darüber sein, dass das Unternehmen (z.B. Facebook), welches das Netzwerk unterhält, Zugriff auf die Daten hat, die man preisgibt.
Privatsphäre-Einstellungen bei einzelnen Netzwerken
Die einzelnen Sozialen Netzwerke unterschieden sich hinsichtlich der Ausgestaltung durch den jeweiligen Anbieter und die angebotenen Funktionalitäten. Deshalb gibt es für jedes Netzwerk unterschiedliche Hinweise und Empfehlungen für Nutzer/-innen zum Schutz der Privatsphäre.
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- Leitfaden Privatsphäre (Safer Internet): WhatsApp, Instagram, Snapchat, Facebook, Facebook Messenger, TikTok, Google, You Tube (kids), Pinterest
- Klicksafe für TikTok
- Klicksafe für Facebook
- Klicksafe für Instagram
- Klicksafe für WhatsApp
- Wissenswertes für Eltern zu Snapchat
Datenschutz: Wie schütze ich mich in Sozialen Netzwerken?
Aufgrund der Vielzahl von Informationen in sozialen Netzwerken lässt sich viel über die Nutzer/-innen erfahren und Werbung zielgerichteter schalten. Die meisten Anbieter wollen über die Sozialen Netzwerke Geld mit Werbung verdienen. Für die Nutzung sozialer Netzwerke muss zwar auf den ersten Blick meist nichts bezahlt werden, doch sie ist keineswegs kostenlos: Die Benutzer bezahlen mit ihren privaten Daten. Facebook, XING, X und Co. leben davon, dass Nutzende möglichst viele Informationen preisgeben.
Doch was dürfen soziale Netzwerke mit den Daten machen? Worauf sollten Nutzer/-innen achten? Wie können sie ihre Daten am besten vor Missbrauch schützen?
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Musik, Videos, Bilder: Urheberrechte in Sozialen Netzwerken
In sozialen Netzwerken werden häufig Dokumente hochgeladen und mit anderen Nutzer/-innen geteilt. Besonders der Austausch von Bildern, Grafiken und Videos machen das Erlebnis Sozialer Netzwerke aus.
Doch wenn es darum geht, fremde Werke wie z. B. Musik, Videos, Bilder, Texte oder Computerprogramme zu kopieren und zu nutzen, gilt: Nicht alles, was technisch machbar ist, ist erlaubt! Für digitale Inhalte gelten sogar strengere urheberrechtliche Vorschriften als für nicht-digitale Werke.
Wie im analogen Leben, so gibt es auch im Internet Rechte an Bildern. Die Nutzung von Bildern und Fotos lässt sich dabei in zwei grundlegende Arten einteilen: das Recht am Bild und das Recht am Motiv.
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Schutz durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sowie Telemediengesetz
Auf sozialen Netzwerken werden zunehmend strafbare oder anderweitig rechtswidrige Inhalte veröffentlicht. Dazu gehören insbesondere die Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung von Nutzerinnen und Nutzern, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten sowie Formen der Volksverhetzung und Gewaltdarstellung.
Daher wurden mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) umfassende Maßnahmen zur Eindämmung von Hasskriminalität sowie sonstigen Straftaten im Netz eingeführt. So enthält das NetzDG insbesondere eine gesetzliche Berichtspflicht für Anbieter von sozialen Netzwerken über den Umgang mit strafbaren Inhalten sowie Vorgaben zum Vorhalten eines wirksamen Beschwerdemanagementsystems, mit dem veröffentlichte Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden können. Der Anbieter muss dem Beschwerdeführer sowie den betroffenen Nutzer/-innen unverzüglich das Ergebnis seiner Prüfung mitteilen und dieses auch begründen. Zudem ist der/die Anbieter/-in verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder zu sperren.
Daneben gewährt § 14 Abs. 3 des Telemediengesetzes (TMG) Nutzerinnen und Nutzern einen Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten, soweit dies zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten erforderlich ist.
Was tun bei Cybermobbing & Co.?
Soziale Netzwerke bieten vielfältige Möglichkeit Kontakte zu knüpfen, Informationen auszutauschen und vieles mehr. Dabei sollte man mögliche Gefahren in den Netzwerken wie Cybermobbing, Identitätsdiebstahl, Phishing oder die Verbreitung von Schadsoftware nicht unterschätzen und wissen, wie man sich davor schützt.
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Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken
Kinder möchten oft auch in sozialen Netzwerken Mitglied sein. Ab wann sollten sie das dürfen? Welche Gefahren bestehen gerade für Kinder und Jugendliche? Und welche Sicherheitseinstellungen sollten vorgenommen werden?
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