Gaming: Gefahren und Risiken für Kinder
Von: Andrea Estermeier, VerbraucherService Bayern im KDFB e. V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Wie kann man beurteilen, welche Spiele geeignet sind?
- Welche Arten an Games gibt es und welche Gefahren bergen sie?
- Worauf sollten Sie als Erwachsener achten?
- Wie sind Kinder und Jugendliche beim Gaming geschützt?
Wie kann man beurteilen, welche Spiele geeignet sind?
Computer- und Videospiele können Kindern und Jugendlichen schaden. Gewaltverherrlichung, z.B. durch sogenannte „Ego-Shooter“ und das nicht unerhebliche Suchtpotential der Games sind ernst zu nehmende Risiken. Auf der anderen Seite kann Gaming aus pädagogischer Sicht zu empfehlen sein. Einige Spiele vermitteln Grundlagen für technische und kommunikative Fähigkeiten oder eignen sich zum Spracherwerb.
Welche Arten an Games gibt es und welche Gefahren bergen sie?
Zu den klassischen Gaming Genres gehören Jump & Run Games. Hier muss die Spielfigur durch Lauf- und Sprungbewegungen durch den jeweiligen Spielabschnitt gesteuert werden. Ähnlich wie (Auto-) Rennspiele sind sie in der Regel unbedenklich.
Kampfspiele oder Beat ’em ups sind meist brutal und nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. Absolut tabu sollten Shooter/ Ego-Shooter sein. Hier muss der Spieler ein bestimmtes Ziel erreichen und sich den Weg dahin mit Schusswaffen freikämpfen. Die dabei gezeigten Bilder sind mitunter sehr detailgetreu und können gerade jüngere Kinder verstören.
Vorsichtig sollten Eltern und andere Betreuungspersonen auch mit Abenteuerspielen (die Spielfigur muss unter Lösung von Rätseln und Aufgaben durch eine Spielgeschichte gesteuert werden) und Rollenspielen (hier schlüpft der Spieler in eine selbst gewählte Rolle, in der er phantastische Welten erobert) sein. Gerade diese Games bergen Suchtpotential. Und allzu oft wird die virtuelle Welt zur Flucht vor Alltagsproblemen genutzt.
Bei Kindern und Jugendlichen ist deshalb unbedingt darauf zu achten, dass die Spielzeiten nicht überhandnehmen. Je nach Alter wird eine Spieldauer von 20 bis 120 Minuten pro Tag als Maximalwert empfohlen.
Anders zu bewerten sind die sogenannten Serious Games. Hier sehen Pädagogen großes Lernpotential, denn Kern dieser Spiele ist die spielerische Vermittlung ernster (englisch „serious“) Themen. Sie kommen deshalb zunehmend auch im Schulunterricht zum Einsatz, um zum Beispiel komplexe Zusammenhänge aus der Biologie oder die Entstehung eines politischen Konflikts anschaulich zu vermitteln.
Worauf sollten Sie als Erwachsener achten?
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Vergewissern Sie sich, ob der Anbieter alle rechtlich relevanten Informationen bereithält. Sind die AGBs verständlich? Gibt es ein vollständiges Impressum und eine Altersempfehlung der USK?
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Browser Games erfordern oft eine Registrierung. Geben Sie in Registrierungsformularen so wenige Daten wie möglich ein. Prüfen Sie die Datenschutzerklärung. Verwenden Sie sichere Passwörter (Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) und geben Sie diese nicht an Dritte weiter. Bei Browser-Games gelten die Sicherheitsanforderungen, die bei der Internetnutzung immer zu beachten sind, also ein aktuelles Virenschutzprogramm und eine aktivierte Firewall.
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Überprüfen Sie bei Game-Abonnements die Nutzungsbedingungen und achten Sie auf versteckte Zusatzkosten.
Auch Angebote, bei denen Spieler sich durch vermeintlich kleine Beträge eine bessere Ausstattung zusammenstellen können, sind oft Kostenfallen, in die Kinder unbedarft tappen. Um den Überblick über die Kosten zu behalten, empfiehlt sich bei Kindern und Jugendlichen prinzipiell die Verwendung von Prepaid-Kreditkarten.
Wie sind Kinder und Jugendliche beim Gaming geschützt?
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Computer- und Videospiele finden sich im Jugendschutzgesetz (JuSchG): Demnach dürfen Computer- und Videospiele nur dann an Kinder und Jugendliche im Laden vertrieben werden, wenn sie einer Prüfung durch die sogenannte Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK unterzogen wurden. Die Freigabe erfolgt in Altersstufen (zum Beispiel “ab 6 Jahre“). Den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Online-Games kann die USK jedoch nicht überwachen.
Der zwischen den Ländern geschlossene Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt auch die im Internet abrufbaren Online-Angebote. Er sieht jedoch keine Alterseinstufungen vor und gibt eher grundsätzliche Vorgaben, wonach sichergestellt werden muss, dass „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote durch Kinder üblicherweise nicht wahrgenommen werden können“.
Games können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wegen unsittlicher, verrohend wirkender oder wegen zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizender Inhalte indiziert werden. Befinden sich Spiele auf dem Index, so dürfen sie Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.
Bei der Bundesprüfstelle kann eine Anfrage gestellt werden, ob ein bestimmtes Spiel auf dem Index steht:
www.bundespruefstelle.de
Servicetelefon 0228-376631
Fotonachweis: © Initiative D21 e.V.
- www.usk.de: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) überprüft Spiele unter Jugendschutzgesichtspunkten und vergibt Alterskennzeichen. Träger der USK sind die Spitzenverbände der Spiele-Wirtschaft.
- www.bsi-fuer-buerger.de: Informationsseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie über die Gefahren des Internets und wie man ihnen am besten begegnet. Eine Rubrik befasst sich auch mit Computerspielen.
- www.klicksafe.de: Eine Initiative der EU für mehr Sicherheit im Netz mit vielen Informationen zum Thema Computerspiele.
- www.deutscher-computerspielpreis.de: Der Deutsche Computerspielpreis wird getragen von der Politik und der Spielewirtschaft. Im Vordergrund steht die Förderung innovativer, kulturell und pädagogisch wertvoller Computerspiele.
- www.bundespruefstelle.de: Webseite der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Hinweisen zum Jugendmedienschutz.
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