Bildrechte in sozialen Medien: Das müssen Sie beachten
Von: Andrea Estermeier, VerbraucherService Bayern im KDFB e. V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Das Recht am Bild
- Das Recht am Motiv
- Wie darf ich Bilder nutzen, wenn ich kein Urheber bin?
- Welche Nutzungsrechte gibt es?
- Was passiert mit meinen Bildern in sozialen Netzwerken?
- Was ist zu beachten bei der Nutzung von Bildern in sozialen Netzwerken?
Das Recht am Bild
Das Recht am Bild hat zunächst der Urheber. Ein Urheber ist die Person, die ein Bild, eine Grafik oder ein anderes Werk erstellt hat. Dafür bedarf es einer eigenen kreativen Leistung. Für diese Leistung wird der Urheber in der Form honoriert, dass er entscheiden kann, was mit seinem Bild passieren darf, wer es sehen, bearbeiten und wer damit Geld verdienen darf. Im Urheberrechtsgesetz sind u.a. diese und andere Regeln festgelegt.
Mit dem Recht am Bild kann der Urheber entscheiden, wer sein Bild oder sein Foto nutzen und wer es veröffentlichen darf.
In der Rechtsprechung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist und somit vor einer Nutzung, insbesondere durch das Hochladen ins Internet, der Urheber einwilligen muss.
Das Recht am Motiv
Auch wenn ein Foto oder ein Bild dem Urheber gehört, darf er damit noch nicht nach Belieben verfahren. Es kommt ebenfalls darauf an, welches Motiv auf dem Bild oder Foto zu erkennen ist.
Nehmen Sie zum Beispiel ein Foto von einer Person auf der Straße auf, gehört Ihnen als Urheber zwar das Foto, aber Sie haben nicht das Recht, das Foto auch zu veröffentlichen. Denn die fotografierte Person kann der Nutzung oder der Veröffentlichung des Fotos widersprechen.
Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, jeder darf entscheiden, ob er überhaupt fotografiert werden möchte und ob sein Bild z.B. bei Facebook oder Twitter veröffentlicht werden soll. Fehlt diese Einwilligung der abgebildeten Personen, darf der Urheber das Foto nicht benutzen und veröffentlichen oder muss es gegebenenfalls wieder aus dem Internet löschen. Für eine unerlaubte Veröffentlichung kann ein Nutzer abgemahnt werden.
Neben Personen können auch andere Motive geschützt sein, z.B. Fotos von Kunstwerken in Museen, von Gebäuden oder auch Fotos und Bilder von Produkten.
Wie darf ich Bilder nutzen, wenn ich kein Urheber bin?
Im Urheberrechtsgesetz wird von sogenannten Nutzungsrechten gesprochen. Ein sehr bekanntes Nutzungsrecht ist das Vervielfältigungsrecht, über das der Urheber verfügt:
- Ohne Erlaubnis des Urhebers dürfen Bilder und andere Werke nicht vervielfältigt bzw. kopiert werden.
- Dieses Nutzungsverbot ist insbesondere bei Musik- und Filmwerken im Allgemeinen bekannt.
- Auch der unerlaubte Download von Musik- oder Filmdateien sowie von Bildern und Fotos im Internet ist verboten.
Ein weiteres wichtiges Nutzungsrecht ist das Verbreitungsrecht:
Damit soll allein dem Urheber die Möglichkeit gegeben werden zu entscheiden, wann und an wen seine Werke bekannt gemacht oder verbreitet werden sollen.
Das Posting eines Bildes in den sozialen Medien kann schon eine unerlaubte Verbreitung sein, wenn der Nutzer nicht selbst der Urheber des Bildes ist oder nicht über das Recht am Motiv verfügt.
Welche Nutzungsrechte gibt es?
Der Gesetzgeber hat zwei grundlegende Arten von Nutzungsrechten geschaffen.
- Mit dem einfachen Nutzungsrecht erlaubt der Urheber dem Nutzer eine bestimmte Verwendung eines Bildes oder Werks, bspw. nur die Nutzung eines Bildes im Internet und nicht in Printzeitungen.
- Beim ausschließlichen Nutzungsrecht erlaubt der Urheber ausschließlich einem bestimmten Nutzer das Bild oder das Werk zu nutzen. Der Nutzer hat damit eine gewisse Exklusivität in der Nutzung des Bildes.
Was passiert mit meinen Bildern in sozialen Medien?
Ein wichtiger Aspekt, der jedem Nutzer von sozialen Netzwerken bewusst sein sollte:
Die meisten Anbieter sozialer Netzwerke räumen sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Nutzungsbedingungen ein einfaches Nutzungsrecht auf alle Bilder ein, die vom Nutzer hochgeladen werden.
Lädt der Nutzer ein eigenes Bild auf Facebook, Twitter oder anderen sozialen Netzwerken hoch, so erlaubt der Nutzer demnach den Anbietern wie Facebook und Twitter, dass sie die hochgeladenen Bilder innerhalb des Netzwerks ebenfalls für sich nutzen dürfen.
Einige soziale Netzwerke räumen sich sogar weitergehende Nutzungsrechte in der Form ein, dass die Bilder von den Anbietern auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden dürfen.
Was ist zu beachten bei der Nutzung von Bildern in sozialen Netzwerken?
Anderer Urheber
Sofern Sie nicht selbst Urheber eines Bildes sind, dürfen Sie die Bilder nicht ohne Erlaubnis oder einer entsprechenden Bild-Lizenz in soziale Netzwerke stellen.
Das trifft auch auf Bilder zu, die Sie im Internet finden. Nur weil Bilder und Fotos im Internet heutzutage leicht zugänglich sind, können sie trotzdem urheberrechtlich geschützt sein und dürfen nicht ohne Einwilligung des Urhebers genutzt werden.
Bilder, die als „gemeinfrei“ gekennzeichnet sind oder deren Urheber seit 70 Jahre verstorben sind, können mitunter ohne Einwilligung genutzt und in Sozialen Netzwerken hochgeladen werden.
Einige Bilder und Fotos unterliegen einer sogenannten Creative Commons Lizenz (http://de.creativecommons.org). Das sind anerkannte internationale Lizenzstandards, die eine Nutzung von Bildern und Fotos unter bestimmten Bedingungen im Internet einfacher ermöglichen.
Selbst Urheber
Wenn Sie Urheber eines Bildes sind, ist es wichtig, dass Sie auch über die Rechte am Motiv verfügen.
Bilder oder Fotos von Personen dürfen Sie nicht veröffentlichen, wenn die abgebildeten Personen damit nicht einverstanden sind.
Seien Sie sich zudem bewusst, dass Sie bestimmte Nutzungsrechte an die Anbieter sozialer Netzwerke abgeben.
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