Streamen und Filesharing im Internet: Was Nutzende beachten müssen
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Welche Arten des Streaming gibt es?
- Das Wichtigste zusammengefasst
- Account-Sharing: Beliebt, aber problematisch
- Wie erkenne ich illegale Streaming-Diensten und was passiert, wenn ich sie nutze?
- Was passiert in Tauschbörsen?
- Was ist erlaubt?
- Was ist verboten?
- Haftung für Verstöße und Abmahnungen
- Weitere Gefahren
Welche Arten des Streaming gibt es?
Kostenpflichtiges Streaming per Abonnement
Das Abo-Modell (Flatrate-Modell, Anbieter sind zB Netflix oder Disney+) bietet dem Nutzer einen uneingeschränkten Zugriff auf das Angebot zu einem monatlichen Festpreis.
Legales kostenloses Streaming (Mediatheken):
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und kommerzielle Fernsehsender bieten in auf ihren Online-Plattformen (z.B. ARD-Mediathek, ZDF-Mediathek, Joyn, TVNow/RTL+) beitrags- bzw. werbefinanziertes Programm an.
Illegales kostenloses Streaming:
Kinofilme und Serien können jedoch auch aus illegalen Quellen stammen und ohne technische Vorkenntnisse über den Browser angesehen werden. Hier gibt es einiges zu beachten, dazu weiter unten.
Tauschbörsen
Sie werden häufig auch als Filesharing betitelt. Mit Filesharing (engl. Dateien teilen) bezeichnet man das direkte Weitergeben von Dateien zwischen den Benutzern des Internets. Dabei befinden sich die Dateien nicht auf einem Server, sondern auf den Computern der Teilnehmer und werden von dort aus verteilt (peer to peer).
Das Wichtigste zum Streamen zusammengefasst
- Abo-Anbieter wie z.B. Netflix oder Amazon Prime Video bieten zu einem monatlichen Festpreis freien Filmgenuss. Das Teilen eines Nutzerkontos mit mehreren Personen, ist zwar weit verbreitet, wird aber von den Anbietern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Hierzu unten mehr.
- Manchmal können Verbraucher nur schwer zwischen legalen und illegalen Streaming-Angeboten unterscheiden. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Bereits das bloße Anschauen von illegalem Streaming kann rechtswidrig sein.
- Filesharing-Software wird überwiegend zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke missbraucht.
- Wer diese Dateien bereit stellt oder herunterlädt, handelt illegal.
- Die Haftung des Anschlussinhabers wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.
Grundsätzlich gilt jedoch die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für diejenigen Rechtsverletzungen haften muss, die über seinen Anschluss begangen worden sind. - Daher sollten Anschlussinhaber vorsichtig sein, wenn sie ihren Internetzugang Dritten zur Verfügung stellen. Möchte ein Anschlussinhaber sich entlasten, so muss er im Rahmen des ihm Möglichen Nachforschungen anstellen, welche Person technisch und zeitlich in der Lage gewesen ist, über den Anschluss die Rechtsverletzung zu begehen.
- Eltern haften in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht für die Rechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder, sofern die Eltern die Kinder zuvor über das Verbot der rechtswidrigen Teilnahme an einer Tauschbörse belehrt haben. Eltern sollten aber die Internetnutzung ihrer Kinder regelmäßig prüfen und diese über Urheberrechte im Internet aufklären. Zudem muss den Eltern bewusst sein, dass die Kinder in diesem Fall eine eigene Haftung treffen kann, je nachdem wie einsichtsfähig diese bereits sind.
- Eltern haften auch nicht für die illegalen Aktivitäten ihrer volljährigen Familienangehörigen. Auch diese trifft dann wiederum jedoch eine eigene Haftung, sofern diese als Verursacher bekannt gegeben werden.
- Neben einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen besteht auch die Gefahr, sich Schadprogramme auf den eigenen Rechner zu laden.
Account-Sharing: Beliebt, aber problematisch
Abo-Anbieter wie Netflix oder Amazon Prime bieten Tarife mit der Möglichkeit an, über mehrere Geräte gleichzeitig Videos anzuschauen, so dass mehrere Nutzer dasselbe Abo nutzen können. Die Anbieter begrenzen die Möglichkeit in ihren AGBs jedoch auf Personen, die demselben Haushalt angehören. Sonstige Bekannte, Freunde und Verwandte außerhalb des eigenen Haushalts sollen hingegen nach dem Willen der Anbieter nicht umfasst sein.
Auch wenn es für Netflix, Amazon usw. technisch schwierig sein wird zu kontrollieren, von wem der Zugriff erfolgt oder ob ein Login von einem „zum Haushalt gehörenden“ Mitglied erfolgt, so ist davon abzuraten, seine Zugangsdaten unbekümmert an Freunde und Bekannte weiterzugeben. Letztendlich verstößt der Abonnent gegen den Nutzungsvertrag und rein rechtlich könnte der Anbieter solche Kunden von der Nutzung ausschließen und gegebenenfalls sogar Schadenersatz einfordern.
Wie erkenne ich illegale Streaming-Diensten und was passiert, wenn ich sie nutze?
Filme und Serien werden leider auch häufig von dubiosen Quellen im world wide web zum Ansehen bereitgestellt. Bekannte Webseiten waren in der Vergangenheit z.B. kino.to, kinox.to movie2k, stream800 und andere.
Illegale Anbieter erkennt man meistens daran, dass ihre Angebote nicht nur kostenlos sind, sondern auch daran, dass aktuelle Filme, die gerade erst im Kino gelaufen sind, und neue Serien auf der Seite angeboten werden. Auch sollte es einem verdächtig vorkommen, wenn immer wieder um eine Registrierung gebeten wird und der Nutzer aufgefordert wird, für etwaige Zusatz-Features, wie z.B. eine Übertragung in besserer Qualität, Geld verlangt wird.
Was viele nicht wissen: Auch das reine Ansehen über den Browser ist urheberrechtswidrig. Nutzer verhalten sich immer dann illegal, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen. Bislang fehlte den abmahnenden Kanzleien zur Verfolgung zwar die richtige Software, um die IP-Adressen festzustellen und dann die Anschlussinhaber zu ermitteln, aber dennoch wird davor gewarnt, auf diesen Seiten Filme anzuschauen!
Zumal es auf dem Markt ausreichend Anbieter gibt, die mit einem großen Repertoire das Streamen von Filmen und Serien relativ preisgünstig legal ermöglichen.
Was passiert in Tauschbörsen?
Vereinfacht gesagt kopiert man Daten von fremden Rechnern (Download), während man gleichzeitig seine eigenen Daten zur Verfügung stellt, diese also versendet (Upload).
Um auf solche Netzwerke zugreifen zu können, braucht man eine spezielle Software, die jeder Teilnehmer auf seinem Rechner installiert haben muss. Die Programme heißen zum Beispiel KaZaa, eDonkey, eMule, Gnutella2 oder BitTorrent. Mittlerweile gibt es an die hundert unterschiedliche Versionen, die sich zum Teil unterschiedlicher Techniken bedienen.
Eigentlich wäre die Bezeichnung Kopierbörse treffender, weil die Daten von Computer zu Computer kopiert werden, ohne dass das Original selbst den Besitzer wechselt.
Beim Filesharing kann jeder Teilnehmer Dateien auf seinem Rechner freigeben und anderen zum Kopieren zur Verfügung stellen, vergleichbar mit der Dateifreigabe-Funktion innerhalb eines lokalen Netzwerks.
"Getauscht" werden meist Filme, Serien, Musik, Computerprogramme oder Computerspiele.
Die Datenfreigabe erfolgt in vielen Fällen bei Installation der Software, ohne dass der Nutzer hierauf besonders hingewiesen wird. Frei gegeben werden in der Regel nicht die gesamte Festplatte, sondern ein Dateiordner und sämtliche dort befindlichen Unterordner.
Was ist erlaubt?
Große Peer-to-Peer Netzwerke haben mehrere Millionen Teilnehmer und bieten eine riesige Vielfalt an Dateien.
Man findet dort zum Beispiel Filme, die in Deutschland nicht in Kinos oder Videotheken verfügbar sind. Andere bieten Mitschnitte von Fernsehsendungen an, die vor Jahrzehnten ausgestrahlt wurden.
Legal können Informationen und Daten zum Beispiel weitergegeben werden, wenn diese in einer freien Lizenz veröffentlicht wurden oder eine Weitergabe ausdrücklich erwünscht ist.
Beispiele:
Freie Programme, freie Software, frei verwendbares Gemeingut. Zum letzteren zählen auch die so genannten public domain, also Bilder, die im Gemeineigentum stehen.
Kein Problem stellen hier oft Aufnahmen von Nachwuchsbands dar. Viele unbekannte Musiker bieten ihre Musik über Tauschbörsen an, um keine teuren Downloadserver bezahlen zu müssen.
Auch wenn für das Werk die Schutzfrist abgelaufen ist, kann es frei verwendet werden. Die Regelschutzfrist beträgt in der Europäischen Union und in der Schweiz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es handelt sich hier also meist um „alte“ Werke.
Die Verwendung einer Filsharing-Software und die Teilnahme an einem entsprechenden Netzwerk sind also grundsätzlich legal.
Was ist verboten?
Das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Dateien wirft erhebliche Probleme auf, die von den Gerichten bis heute nicht abschließend geklärt sind.
Grundsätzlich gilt: die Urheber haben ein berechtigtes Interesse ihre Werke selbst zu vertreiben und zu verwerten.
Daher ist verständlich, dass vielen Unternehmen der Unterhaltungsindustrie, insbesondere Musik- und Filmkonzernen, jede Form von unentgeltlicher Weitergabe von geschützten Werken ein Dorn im Auge ist.
Wer urheberrechtlich geschützte Werke auf seinem Rechner für andere Nutzer zur Verfügung stellt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und handelt somit illegal.
Zwar gibt es Mechanismen, mit denen man den Upload in einer Tauschbörse unterbinden kann. Diese werden in der Regel aber schnell erkannt und deaktiviert.
Wer solche Dateien von Rechnern anderer Nutzer herunterlädt, handelt dann illegal, wenn die Datei aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt.
Bei aktuellen Filmen, Musik und Spielen, die über Filesharing-Software zum Download angeboten werden, muss man nach dem Willen des Gesetzgebers davon ausgehen, dass dies über eine offensichtlich rechtswidrige Quelle geschieht.
Haftung für Verstöße und Abmahnungen
s. dazu Artikel Haftung in Tauschbörsen
Weitere Gefahren
In Filesharing-Netzwerken werden sehr große Mengen an Daten ohne Kontrolle angeboten und kopiert. Viren, Trojaner, Computerwürmer und andere Schadprogramme werden oft in Dateien versteckt und ungewollt kopiert. Diese Schadprogramme werden oft in den verschiedensten Dateien versteckt, um nach erfolgreichem Herunterladen Schaden auf fremden Computern anzurichten. Dagegen helfen Antivirenprogramme nur bedingt, da neu programmierte Schadprogramme auch in aktuellen Virenlisten noch nicht erfasst sein können.
Man sollte deswegen ausführbare Dateien aus nicht vertrauenswürdigen Quellen möglichst meiden.
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