Die Strom- und Gasrechnung verstehen und prüfen
Von: Peter Pospischil, überarbeitet von Jochen Klonner - VerbraucherService Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Checkliste: Was prüfe ich auf der Rechnung?
- Was bedeutet was? - Die Begriffe auf der Verbrauchsabrechnung
- Gas - so schätzen und bewerten Sie Ihren Verbrauch
- Strom - so schätzen und bewerten Sie Ihren Verbrauch
- Was Sie tun können, wenn der Energieverbrauch sehr hoch ist
- Rechtsgrundlagen
Checkliste: Was prüfe ich auf der Rechnung?
Aufgrund technisierter Abrechnungsabläufe bei den Versorgern kann es vorkommen, dass sich in der Abrechnung Ungereimtheiten einschleichen. Regelmäßig sollten Sie daher die Plausibilität der Kosten und folgende Abrechnungsdaten überprüfen:
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Ihre Kundennummer. Ihre Kundennummer haben Sie mit Ihrem Versorgungsvertrag erhalten.
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Die Zählernummer. Diese ist auf dem Zähler angebracht.
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Den Zählerstand. Eine Prüfung des der Abrechnung zugrunde gelegten Zählerstands ist dann möglich, wenn Sie selbst den Zählerstand abgelesen, gemeldet und diesen für sich notiert haben. Ansonsten gehen die Versorgungsunternehmen von Schätzwerten aus. Haben Sie einen so genannten "intelligenten Zähler", gehen die genauen Verbrauchsdaten quasi von selbst zum Versorger. Allerdings ist auch hier ab und an eine "Mitschrift" der Verbrauchsdaten ratsam.
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Den Abrechnungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum umfasst in der Regel ein Jahr - es sein denn, Sie haben eine andere Vereinbarung mit ihrem Versorgungsunternehmen getroffen. Allerdings finden sich auf der Rechnung jedoch trotzdem vielfach Abrechnungsperioden. Grund dafür sind Preisänderungen während der Rechnungsperiode.
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Den Rechnungsbetrag. Der Brutto-Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe des tatsächlichen Verbrauchs (Strom, Gas, Heizung) sowie Bereitstellungsgebühren, Steuern und Umlagen für den entsprechenden Abrechnungszeitraum. Davon abgezogen werden die Abschlagszahlungen, die Sie bereits geleistet haben, meist elf Zahlungen. Es bleibt der dort angegebene Zahlbetrag, der von Ihnen überwiesen werden muss oder per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen wird. Mitunter kann es auch zu Rückzahlungen kommen.
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Die neuen Abschlagszahlungen. Die Abschläge für den folgenden Verbrauchszeitraum ergaben sich bisher zu einem Zwölftel des aktuellen Bruttorechnungsbetrags. Da die Energiepreise extrem gestiegen sind, stützt sich nun der Versorger auf den im letzten Jahr ermittelten Energieverbrauch und errechnet daraus mit dem derzeitigen hohen Energiepreis den zu erwartenden Jahresverbrauch. Dieser wird dann zuzüglich der Grundgebühr, Abgaben und Steuern zu einer Gesamtsumme hochgerechnet und durch 12 Monate geteilt. Dieses Ergebnis ist dann der zukünftige, monatliche Abschlag.
Beispiel: In Deutschland benötigt eine Wohnung mit 100 m² Wohnfläche für Heizung und Warmwasser durchschnittlich 16.000 kWh Gas im Jahr. Grundpreis ca.: 120.- € im Jahr.
Die Rechnung setzte sich 2021 wie folgt zusammen:
16.000 kWh x Gaspreis von 5,8 ct. = 928.-€ + 120.- € Grundpreis = 1048.- €.
Der monatliche Abschlag betrug 1048.- € geteilt durch 12 Monate = 87.- €
Ist Ihre Preisbindung gerade ausgelaufen, so wird Ihnen Ihr Gasversorger einen neuen Gaspreis anbieten. Heute (11.09.2022) liegt der Gaspreis für Neukunden bei durchschnittlich 37,8 ct. pro kWh. Es ist zu vermuten, dass Ihr bisheriger Gasversorger Ihnen einen Preis etwas darunter anbietet. Optimistisch geschätzt könnte dieser bei 30 ct. pro kWh liegen.
Die Rechnung setzt sich damit dann wie folgt zusammen:
16.000 kWh x Gaspreis von 30 ct. = 4800.- € + 120.- € Grundpreis = 4920.- €
Der monatliche Abschlag beträgt zukünftig 4920.- € geteilt durch 12 Monate = 410.- €
Der Preis wird jedoch noch steigen, wenn ab Oktober die Gasumlage erhoben wird von 2,419 ct. pro kWh. Dazu kommt zeitgleich die Gasspeicherumlage von 0,059 ct. pro kWh, die Bilanzierungsumlage von 0,57 ct. pro kWh und die Konvertierungsumlage von 0,038 ct. pro kWh. Zusammen also 3,086 ct + MwSt. = 3,672 ct.
Dadurch erhöht sich die Jahresrechnung um 587,57 € auf 5507,57 € oder monatlich auf
458,96 €.
Nun soll die Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für den gesamten Gasverbrauch gesenkt werden, wodurch der Jahresrechnungsbetrag wieder auf 4952,18 sinken wird und bei den hohen Preisen die zusätzlichen Abgaben wieder fast kompensiert werden, zumindest für Privatverbraucher, jedoch nicht für Firmen.
Was bedeutet was? - Die Begriffe auf der Verbrauchsabrechnung
Strom und Gas sind unsichtbar. Gemessen und berechnet wird ihr Energieinhalt und zwar in Kilowattstunden, geschrieben als kWh. Preise für den Kubikmeter (m³) Gas geben zusammen mit der Angabe kWh/m³ - also Energieinhalt in kWh je Kubikmeter Gas - Sinn. Denn der Energieinhalt oder auch Heizwert, also wie viel Sie mit einer bestimmten Menge Gas heizen können, variiert je nach dessen Zusammensetzung.
Der Gaspreis und der Strompreis setzen sich aus verschiedenen Anteilen zusammen:
Grundpreis
Der Grundpreis deckt z.B. den Aufwand für das Leitungsnetz und die Lieferung der Energie ab. Erfolgt die Lieferung über einen Zeitraum von weniger als einem Jahr wird diese Pauschale entsprechend dem tatsächlichen Zeitraum gemindert angerechnet.
Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis wird für den Messstellenbetrieb, also den oder die geliehenen Zähler und deren Ablesung, ebenfalls pauschal berechnet. Der Grundpreis und der Verrechnungspreis sind allein vom Lieferzeitraum, also vom Abrechnungszeitraum, abhängig.
Arbeitspreis Gas
Die verbrauchte Gasmenge wird von Gaszählern in Kubikmeter (m³) gezählt. Der Heizwert des Gases kann schwanken, muss jedoch jeweils auf den entsprechenden Zeitraum bezogen in kWh/m³ (Kilowattstunden je Kubikmeter) von Ihrem Versorger angegeben sein. Zur Umrechnung sind 2 Werte wichtig, der Brennwert und die Zustandszahl.
Der Brennwert gibt an, wie viel Brennenergie in einem m³ Gas enthalten ist, ist also ein Qualitätsmerkmal. Je mehr Methan und auch Wasserstoff (Power to Gas) im Gas enthalten ist, desto größer ist der Brennwert. Erdgas hat einen Brennwert zwischen etwa 8 und 14 kWh pro m³ Gas bei 0°C und einem Druck von einem Bar. Da das Gas bei Ihrem Zähler nicht mit einer Temperatur von 0°C ankommt und auch nicht unbedingt den Druck von einem Bar aufweist, gibt es die Zustandszahl, welche diese Abweichung kompensiert. Die Anzahl der m³ x Brennwert x Zustandszahl ergibt die kWh-Anzahl, die Sie erhalten haben. Etwas ungenau aber zumindest überschlagsmäßig entspricht ein m³ Gas etwa 10 kWh und damit etwa einem Liter Heizöl.
Arbeitspreis Strom
Der Arbeitspreis wird entsprechend der gelieferten Energiemenge erhoben. Erfasst werden die verbrauchten Strommengen gewöhnlich über einen Eintarifzähler, den Sie anhand der angegebenen Zählernummer, zuordnen können.
Lastenabhängige Tarife
Wenn auf Ihrer Rechnung Arbeitspreis HT und Arbeitspreis NT aufgeführt werden, ist bei Ihnen ein Hochtarif-Niedertarif-Zähler installiert. Der Strom kostet nachts, am Wochenende und an Feiertagen weniger. Diese Zähler werden meist für Wärmepumpen in Verbindung mit einem Wärmepumpensondertarif oder für Nachtspeicheröfen in Verbindung mit einem Tarifmodell zum Wärmestrom eingesetzt. Mit zunehmender Reduzierung der Kernkraftwerke gibt es immer weniger Überschuss an Nachtstrom, da am Tag auch der PV-Strom den höheren Tagesbedarf teilweise liefert. Daher wird der Preisunterschied zwischen Tag- und Nachtstrom auch immer geringer. Als Wärmepumpen werden meist Luft-Wasser-Wärmepumpen eingesetzt, welche die Energie der Außenluft entnehmen. Dabei sinkt der Wirkungsgrad bei kälterer Außenluft. Da in der Nacht die Außentemperaturen niedriger sind, als am Tag, benötigt die Luft-Wärmepumpe auch mehr Strom in der Nacht, um die gleiche Wärmemenge zu erzeugen. Der schlechtere Wirkungsgrad übersteigt üblicherweise den geringen Preisvorteil. Normalerweise ist der Eintarifzähler für den Luft-Wärmepumpenbetrieb günstiger, da die Zählergebühr auch beim Eintarifzähler günstiger ist und die Eigenversorgung mit selbst erzeugtem PV-Strom dann auch die Wärmepumpe unterstützen kann.
Ein-Preis-Tarife
Seit einiger Zeit bieten Versorgungsunternehmen auch Stromtarife, sogenannte Ein-Preis-Tarife, an. Diese sind quasi eine Mischkalkulation aus Grund-, Verrechnungs- und Arbeitspreis - abgerechnet wird nach verbrauchten Kilowattstunden. Da die Mindest- bzw. Höchstabnahmegrenzen hier meist festgelegt sind, sollte man genau prüfen, ob ein solcher Tarif wirklich ein Tarif der Wahl ist. Idealerweise sollten Sie den Jahresstrombedarf dann in der Nähe, aber nicht oberhalb der Höchstmenge haben. Dies in der Praxis zu erreichen, dürfte schwierig sein.
Vermerk Ablesung
Der Vermerk Ablesung bedeutet, dass dieser Zählerstand abgelesen wurde. Wurde nicht abgelesen, erfolgt eine computergestützte Hochrechnung der Verbrauchsanteile für die verschiedenen Zeiträume.
Die Stromrechnungsbestandteile
Die tatsächlichen Kosten der Stromerzeugung oder Stromgestehungskosten betrugen früher zwischen einem Viertel und einem Drittel Ihres Stromrechnung. Das Netznutzungsentgelt machte früher etwa ein Viertel Ihres Stromrechnung aus. Das wird auf der Stromrechnung meist nicht separat ausgewiesen. Die Netznutzungsentgelte werden von den Betreibern angesetzt und von der Bundesnetzagentur geprüft. Eigentlich sollten die Strompreise nach dem Wegfall der EEG-Umlage am 1. Juli 2022 um 4,43 ct. pro kWh sinken. Tatsächlich ist aber der Herstellungspreis, bzw. der gehandelte Preis für die kWh Strom extrem angestiegen. Durch die Stromangebotsverknappung kombiniert mit dem Merit-Order Prinzip, das bewirkt, dass immer die am teuersten gehandelte kWh den Preis für alle Erzeuger festlegt, entsteht diese Strompreisexplosion. Im Moment ist die Stromerzeugung aus Gas am teuersten. Wenn letztes Jahr Stromgestehungspreise von etwa 2,3 bis 6 ct pro kWh üblich waren, werden heute im tagesaktuellen Handel bereits Gestehungskosten teilweise über 70 ct. pro kWh gehandelt. Die Aussage, dass wir kein Strom-, sondern ein Wärmeproblem haben, ist definitiv falsch, da mangels Alternativen (zu wenig Stromerzeugung aus anderen Quellen) immer mehr teures Gas zur Stromerzeugung eingesetzt werden muss.
Steuern und Umlagen
Die Stromsteuer wird derzeit mit 2,05 ct/kWh zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Sie wurde als "Ökosteuer" wegen ihres Lenkungseffekts, der zu sparsamem Umgang mit Energie bewegen soll, 1999 eingeführt (StromStG). Die Erdgassteuer ist eine Mineralölsteuer. Sie wird in Höhe von 0,55 ct/kWh zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Die Umsatzsteuer wird auf Gas- und Stromkosten mit 19% erhoben (UStG). Im Strompreis enthalten sind weitere Umlagen. Die Art und Höhe ab 201820 (Stand September 2022) ist nachfolgend jeweils zzgl. Umsatzsteuer angegeben:
- EEG-Umlage gibt es nicht mehr, über sie wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt.
- KWK-Umlage (0,378 ct/kWh) zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
- §19 StromNEV-Umlage (0,437 ct/kWh)
- Offshore-Netzumlage (0,42 ct/kWh)
- Umlage für abschaltbare Lasten (0,003 ct/kWh)
Gas - so schätzen und bewerten Sie Ihren Verbrauch
Vergleichen Sie den aktuellen Verbrauch mit dem der letzten Abrechnung
Wenn der Verbrauch stark schwankt, kann dies an veränderten Heiz- und Lüftungsgewohnheiten, am technischen Zustand der Heizungsanlage, aber auch am Wetter liegen! Beim Deutschen Wetterdienst finden Sie für Ihren Wohnort den Klimafaktor für die Verbrauchsperiode. Werte größer als eins bedeuten, dass es verhältnismäßig warm war.
Vergleichen Sie Ihren Verbrauch mit anderen Haushalten
In vielen größeren Städten und Gemeinden liegt ein Heizspiegel auf. Er gibt Aufschluss, welcher Heiz-Energieverbrauch an Ihrem Wohnort, abhängig von der Gebäudegröße als niedrig, durchschnittlich oder erhöht eingestuft werden kann. Sie erhalten den Heizspiegel in der Regel bei Ihrem Umweltamt.
Bewerten Sie den Gebäudezustand
Teilen Sie die Werte für den Gasverbrauch durch Ihre (beheizte) Wohnfläche (diese finden Sie in den Baugenehmigungsunterlagen bzw. in Ihrem Miet- oder Kaufvertrag). Die Kennzahl, die sich ergibt, zeigt sehr klar den energetischen Zustand Ihres Hauses. Werte über 160 kWh/m² bedeuten, dass Dämmmaßnahmen rentabel durchgeführt werden können. In Neubauten können Sie ohne weiteres Werte unter 50 kWh realisieren, sehr energiesparende Neubauten liegen unter 30 Kilowattstunden je Quadratmeter jährlich.
Strom - so schätzen und bewerten Sie Ihren Verbrauch
Vergleichen Sie den aktuellen Verbrauch mit dem der letzten Abrechnung
Unterscheidet sich der Verbrauch bei gleichbleibenden Verbrauchsgewohnheiten eklatant, so ist hier möglicherweise etwas faul. Vielleicht hat sich ein Zahlenfehler beim Versorgungsunternehmen oder bei der Stromablesung eingeschlichen. Ein Hinterfragen macht auf alle Fälle Sinn.
Vergleichen Sie Ihren Verbrauch mit anderen Haushalten
Der Stromverbrauch in Haushalten hängt von deren Größe, also von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Ausstattung mit elektrisch betriebenen Geräten und Maschinen und von den persönlichen Verbrauchsgewohnheiten ab. Eine detaillierte Aufstellung dazu bietet der Stromspiegel Deutschland. Nachstehende Tabelle gibt einen groben Überblick der gängigen Vergleichsdaten ausgehend von der Anzahl der Personen im Haushalt:
Anzahl Personen im Haushalt |
"sparsam" | "durchschnittlich" | "verschwenderisch" |
---|---|---|---|
1 | bis 800 | 800 bis 1.640 | über 1.640 |
2 | bis 1.500 | 1.500 bis 2.920 | über 2.920 |
3 | bis 1.900 | 1.900 bis 3.840 | über 3.840 |
4 | bis 2.200 | 2.200 bis 4.470 | über 4.470 |
Wenn Ihr Warmwasser elektrisch erwärmt wird, rechnen Sie je Person 350 Kilowattstunden dazu. Wenn Sie mit Gas kochen, ziehen Sie 200 Kilowattstunden je Person bei drei und mehr Personen 150 kWh je Person) ab.
Was Sie tun können, wenn der Energieverbrauch sehr hoch ist
Zählerstände nicht aus den Augen verlieren, also notieren und melden
Damit die Abrechnungen genau mit Ihrem Verbrauch übereinstimmen, notieren Sie sich in festen Abständen den angezeigten Zählerstand und geben Sie diesen auf einer Postkarte, telefonisch oder online an Ihren Energieversorger durch. Die Werte werden dann bei der nächsten Hochrechnung berücksichtigt.
Werden die Zählerstände nicht gemeldet, so werden diese zum Stichtag aus den historischen Verbrauchsdaten berechnet. Meist wird dabei ein nicht unerheblicher Mehrverbrauch eingerechnet. Wird die Meldung der Zählerstände über mehrere Abrechnungsperioden versäumt, so kann sich ein erheblicher Unterschied zwischen Verbrauch und den Abrechnungen ergeben. Somit können hohe Beträge für Nachzahlung oder Rückerstattung entstehen. Melden Sie deshalb die Zählerstände immer pünktlich zum Stichtag.
Smart Meter installieren - schnelles Feedback zum Stromverbrauch
Sie erhalten die Stromrechnung in der Regel jährlich. Über Ihren täglichen Verbrauch und die Auswirkung Ihres Verhaltens, z.B. bei der Neuanschaffung eines Elektrogerätes, erhalten Sie auf diese Weise keine direkte Rückmeldung. Von verschiedenen Messstellenbetreibern und Stromversorgern werden auf Wunsch und gegen entsprechendes Entgelt "Smart Meter" („intelligente Stromzähler“) installiert.
Je nach Programm und Modellwahl ist es damit möglich, den aktuellen Stromverbrauch fast zeitgleich und an beliebiger Stelle im Internet zu verfolgen (außer bei Geräten mit Starkstromverbrauch). Eine nachträgliche Analyse der erfassten Daten ist vom Jahresverbrauch bis auf eine Zeiteinheit von 10 Minuten genau jederzeit möglich. Diese Smart Meter kosten jedoch eine höhere Zählergebühr, deren Höchstgrenze von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie folgende Tabelle zeigt:
Jährliche Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme
Stromkunde/in mit | Preisobergrenze (brutto) |
---|---|
Stromverbrauch bis einschließlich 2.000 kWh/Jahr | 23 €/Jahr |
Stromverbrauch über 2.000 bis einschließlich 3.000 kWh/Jahr | 30 €/Jahr |
Stromverbrauch über 3.000 bis einschließlich 4.000 kWh/Jahr | 40 €/Jahr |
Stromverbrauch über 4.000 bis einschließlich 6.000 kWh/Jahr | 60 €/Jahr |
Stromverbrauch über 6.000 bis einschließlich 10.000 kWh/Jahr | 100 €/Jahr |
Stromverbrauch über 10.000 bis einschließlich 20.000 kWh/Jahr | 130 €/Jahr |
PV-Neuanlage oder andere Strom erzeugende Neuanlage, Nennleistung über 1 bis einschließlich 7 kW | 60 €/Jahr |
PV-Anlage oder andere Strom erzeugende Anlage, Nennleistung über 7 bis einschließlich 15 kW | 100 €/jahr |
Wärmepumpe, Nachtspeicher o.a. steuerbare Verbrauchseinrichtung | 100 €/Jahr |
Alternativ bietet sich hierzu die Messung mit Strom-Zwischenstecker-Messgeräten an. Diese werden zwischen Steckdose und dem zu prüfenden Gerät gesteckt und zeigen den Stromverbrauch an. Einige Modelle rechnen diesen nach Tagen zuverlässig auf den Jahresstromverbrauch hoch und geben damit eine gute Entscheidungshilfe für den Neukauf eines besonders energiesparenden Geräts.
Messstellenbetreiber wechseln (Stromzähler)
Es ist noch weitgehend unbekannt, dass der Energieversorger nicht gleichzeitig der Messstellenbetreiber sein muss. Nach technischer Prüfung und Einwilligung Ihres Versorgers dürfen Sie den Zähler auch von einem anderen Betreiber installieren, warten und betreiben lassen oder - bei einem Versorgerwechsel - den Zählerbetrieb beim vorherigen Versorger belassen.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden wie bisher über den Energieversorger abgerechnet.
Strom-/Gasanbieter wechseln
Erscheint Ihnen Ihre Abrechnung zu hoch, scheuen Sie sich nicht, den Anbieter zu wechseln. Durch die Liberalisierung des Strommarktes ist dies in der Regel problemlos und kostenfrei möglich. Verschiedene Preisvergleichsrechner im Internet ermöglichen Ihnen einen günstigen Tarif ausfindig zu machen.
Bevor Sie wechseln, ist es allerdings ratsam, sich nicht ausschließlich auf den Tarifrechner zu verlassen, sondern die Vertragsbedingungen genau zu studieren. Achtung: Wärmepumpensondertarife werden oft nur vom örtlichen Versorger bedient. Für HT/NT- Zähler ist bei manchen Versorgern eine Stromlieferung möglich, allerdings zum Normaltarif. Genauere Informationen in dem Artikel "Wechsel des Strom- oder Gasanbieters".
Haben Sie sich für einen Wechsel entschieden, erledigt in der Regel das neue Versorgungsunternehmen die Formalitäten für Sie. Beachten Sie eine eventuelle Vertragsbindung an Ihren Versorger. Eine Preiserhöhung berechtigt zur Sonderkündigung.
Da die Strom- und Gaspreise extrem steigen, sollte man es sich genau überlegen, ob man seinen bisherigen Vertrag vorschnell kündigt. Gasversorger müssen Sie bis zum 30.09.2022 über Ihre bisherige Verbrauch und die bisherigen Kosten sowie über die zukünftigen Verbrauchskosten informieren. Als Berechnungsgrundlage wird der in Ihrem Netzgebiet am 01.09.2022 geltende Grundversorgungstarif und der Verbrauch Ihrer letzten Abrechnungsperiode verwendet. Wenn Sie die Gasabrechnung vom Vermieter bekommen, bekommen Sie diese Informationen auch von ihm.
Die Strom- und besonders die Gaspreise steigen derzeit so stark, dass sie immer mehr das Potential haben, viele Bürger aber auch viele Firmen in Deutschland zu ruinieren. Wir haben derzeit die teuersten Energiepreise auf der ganzen Welt. Bitte sparen Sie so viel Energie wie irgend möglich ein. Wenn Sie eine Gas-Heizung haben, versuchen Sie alsbald die Energieart zu wechseln, oder zumindest zu ergänzen durch Biobrennstoffe oder Wärmepumpentechnik. Bedenken Sie bitte, dass das Heizen mit Heizlüftern, elektrischen Heizstrahlern und elektrischen Radiatoren zu einem Zusammenbrechen der Stromversorgung im Winter führen kann. Die katastrophalen Folgen eines längerdauernden Blackouts sind kaum vorstellbar.
Wer umweltfreundlich erzeugten Strom beziehen möchte, dem geben verschiedene Gütesiegel wie das ok power Orientierung bei der Auswahl eines Anbieters.
Rechtsgrundlagen
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Versorgung mit leitungsgebundenen Energien. Mehrere Durchführungsverordnungen konkretisieren es. Einige wichtige Regelungen seien an dieser Stelle genannt:
- Die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) regelt die Grund- und Ersatzversorgung für den Endverbraucher.
- Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt die Ermittlung der Netznutzungsentgelte im liberalisierten Strommarkt.
- Unabhängige Energieberatung in Bayern
- Clever Energie sparen mit einfachen Tricks
- Smart Grids - Lösung der Energieprobleme auf Kosten des Datenschutzes?
- Stromverbrauch vergleichen auf dem Portal "Stromsparinitiative"
- Einige Versorgungsunternehmen wie z.B. die Stadtwerke München oder Nürnberg halten auf ihren Websites Musterrechnungen mit entsprechenden Erläuterungen bereit.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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