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Missbrauchsaufsicht bei Strom- und Gaspreisen

Von: Anja Wartenberg - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Im liberalisierten Energiemarkt unterliegen die Preise für Strom und Gas keiner staatlichen Genehmigungspflicht. Eine behördliche Überprüfung der Preise ist lediglich bei marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht möglich. Bei überregional tätigen Strom- bzw. Gasunternehmen liegt die Zuständigkeit beim Bundeskartellamt. Sofern ein Energieversorger ausschließlich in einem Bundesland tätig ist, sind die Landeskartellbehörden zuständig.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Die Rolle der Kartellbehörden bei Strom- und Gaspreisen
  • Staatliche Regulierung bei Netzentgelten

Die Rolle der Kartellbehörden bei Strom- und Gaspreisen

Bei der Festsetzung der Preise unterliegen marktbeherrschende Energieversorger der Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden. Im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht können lediglich überzogen erscheinende Preise marktbeherrschender Unternehmen überprüft werden, z. B. im Bereich Fernwärme.

Von einer marktbeherrschenden Stellung der Energieversorger kann heute dort nicht mehr ausgegangen werden, wo Kundinnen und Kunden über zahlreiche Wechselmöglichkeiten ver-fügen, wie etwa bei Strom und Gas für Haushaltskundinnen und -kunden. Verbraucherinnen und Verbrauchern steht es in diesen Fällen frei, auf dem Zivilrechtsweg gegen die Preiserhö-hung ihres Energieversorgers vorzugehen oder den Versorger zu wechseln. Bei Streitigkeiten zwischen Strom- bzw. Gasversorgern und Vebraucherinnen bzw. Verbrauchern können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch an die bundesweit zuständige Schlichtungsstelle Energie wenden.

Während für die Überprüfung überregional tätiger Strom- bzw. Gasunternehmen das Bundeskartellamt zuständig ist, überprüfen die Landeskartellbehörden Energieversorger, die ausschließlich in einem Bundesland tätig sind. Die Bayerische Landeskartellbehörde ist Teil des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Ihre Aufgaben werden von einem Referat wahrgenommen, das auch für die allgemeine Wettbewerbspolitik zuständig ist und bei der Gestaltung des Wettbewerbsrechts mitwirkt.

Weitere Informationen zum Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landeskartellbehörde.

Staatliche Regulierung bei Netzentgelten

Die Preise, die Verbraucherinnen und Verbrauchern in Rechnung gestellt werden, setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Hierzu zählen Beschaffungs- und Vertriebskosten, Steuern und staatlichen Abgaben sowie Netzentgelte. Für den Bereich der Netzentgelte existiert eine staatliche Regulierung, zu der Sie weiterführende Informationen auf der Homepage der Regulierungskammer des Freistaates Bayern finden.

Mehr zum Thema

  • Unabhängige Energieberatung in Bayern
  • zur Seite der Bayerische Landeskartellbehörde
  • zur Seite der Regulierungskammer des Freistaates Bayern
  • zur Seite der Schlichtungsstelle Energie
  • Energie-Atlas Bayern:Stromsparen im Haushalt

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Stand: 21.10.2025
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