Missbrauchsaufsicht bei Strom- und Gaspreisen
Von: Anja Wartenberg - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die Rolle der Kartellbehörden
Bei der Festsetzung der Preise unterliegen die Energieversorger der Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden. Im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht können lediglich überzogen erscheinende Preise marktbeherrschender Unternehmen überprüft werden, z. B. im Bereich Fernwärme.
Von einer marktbeherrschenden Stellung der Energieversorger kann heute dort nicht mehr ausgegangen werden, wo der Kunde über zahlreiche Wechselmöglichkeiten verfügt und diese tatsächlich nutzt, wie etwa bei Strom und Gas für Haushaltskunden. Den Verbrauchern steht es in diesen Fällen frei, auf dem Zivilrechtsweg gegen die Preiserhöhung ihres Energieversorgers vorzugehen oder den Versorger zu wechseln. Bei Streitigkeiten zwischen Strom- bzw. Gasversorgern und Verbrauchern können sich die Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch an die bundesweit zuständige Schlichtungsstelle Energie wenden.
Während für die Überprüfung überregional tätiger Strom- bzw. Gasunternehmen (z. B. E.ON und deren regionale Vertriebstöchter) das Bundeskartellamtes zuständig ist, überprüfen die Landeskartellbehörden Energieversorger, die ausschließlich in einem Bundesland tätig sind. Die Bayerische Landeskartellbehörde ist Teil des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Ihre Aufgaben werden von einem Referat wahrgenommen, das auch für die allgemeine Wettbewerbspolitik zuständig ist und bei der Gestaltung des Wettbewerbsrechts mitwirkt.
Weitere Informationen zum Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landeskartellbehörde.
Staatliche Regulierung bei Netzentgelten
Die Preise, die den Verbrauchern in Rechnung gestellt werden, setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Hierzu zählen Beschaffungs- und Vertriebskosten, Steuern und staatlichen Abgaben sowie Netzentgelte. Für den Bereich der Netzentgelte existiert eine staatliche Regulierung, zu der Sie weiterführende Informationen auf der Homepage der Regulierungskammer des Freistaates Bayern finden.
- Unabhängige Energieberatung in Bayern
- zur Seite der Bayerische Landeskartellbehörde
- zur Seite der Regulierungskammer des Freistaates Bayern
- zur Seite der Schlichtungsstelle Energie
- Energie-Atlas Bayern:Stromsparen im Haushalt
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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