Der Strompreis für Endkunden: Warum kostet was wieviel?
Von: Referat 37 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

In diesem Beitrag finden Sie
- Wie setzt sich der Strompreis für Haushaltskundinnen und -kunden zusammen?
- Die Preiskategorien im Einzelnen
- Warum Strompreise von Anbieter zu Anbieter und von Ort zu Ort unterschiedlich sein können
- Wie sich laufende Stromkosten reduzieren lassen
- Wertvolle Adressen rund um elektrischen Strom für Endkunden
Wie setzt sich der Strompreis für Haushaltskundinnen und -kunden zusammen?
Der Preis für Strom setzt sich aus vielen Einzelbausteinen zusammen. Die nachfolgende Grafik der Bundesnetzagentur, die auf Daten aus dem Monitoringbericht 2024 von Bundesnetzagentur BNetzA und Bundeskartellamt beruht, veranschaulicht beispielhaft und etwas vereinfacht, wie sich der Strompreis für einen Privathaushalt zum Stichtag 1. April durchschnittlich errechnet hat.

Quelle:www.bundesnetzagentur.de
Die Preiskategorien im Einzelnen
Energiebeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge
Stromanbieter sind entweder Eigenerzeuger, oder sie kaufen den von ihnen vertriebenen Strom über Großhandelsmärkte wie die Strombörse EEX in Leipzig, über Broker (also Vermittlerinnen und Vermittler) oder direkt beim Erzeuger. Dem Einkauf liegen unternehmensspezifische Beschaffungsstrategien zugrunde. Die Preise am Großhandelsmarkt bilden sich im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Wesentliche Einflussfaktoren sind u. a. die Brennstoffpreise, verfügbare Kraftwerkskapazitäten, die Witterung, das Preisniveau im Emissionshandel sowie die Erwartungen über die zukünftigen Entwicklungen. Die Vertriebskosten umfassen jene Kosten, die bei dem Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Belieferung mit Strom anfallen; also für Kundenservice und Werbung, Verwaltung oder Rechnungswesen. Die Gewinnmarge nutzt z.B. der Unternehmensentwicklung.
Nettonetzentgelt
Im Entgelt für die Netznutzung sind die Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit der Leitung von Strom vom Erzeuger bis zum Endverbraucher bzw. zur Endverbraucherin entstehen. Durchleitungsentgelte finanzieren den Ausbau, Unterhalt und laufenden Betrieb durch den Netzbetreiber.
Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung
Der Versorger ist gesetzlich verpflichtet, die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung, also für die Bereitstellung des Stromzählers, gesondert auf der Stromrechnung auszuweisen. Die Höhe der Entgelte wird durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen reguliert.
Konzessionsabgabe
Als Gegenleistung für die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege für die Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zahlen die Stromnetzbetreiber an die Kommunen ein Nutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe. Zulässigkeit und Bemessung regelt die Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
Umlage nach KWKG
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) werden Anlagen gefördert, die die Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung nutzen. Die Förderung wird durch eine Umlage auf den Strompreis finanziert.
Umlage nach § 19 StromNEV
Die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen regelt unter anderem die Vereinbarung vergünstigter Netzentgelte für Großverbraucherinnen und Großverbraucher. Die entgangenen Einnahmen werden durch eine Umlage auf den Strompreis finanziert.
Umlage Offshore Netz
Der an Letztverbraucherinnen und -verbraucher auf den Strompreis (eigentlich auf das im Endpreis enthaltene Netzentgelt) weitergegebene Aufschlag „Umlage Offshore Netz“ steht für gesetzlich geregelte Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks beispielsweise für einen verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder auch für lang andauernde Netzunterbrechungen sowie für die Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen.
Steuern: Strom- und Umsatzsteuer
Die Stromsteuer wird als Mengensteuer auf den Energieverbrauch erhoben, aktuell 2,05 Cent je Kilowattstunde. Unabhängig von der Stromsteuer werden auf Umsätze aus der Lieferung von Strom 19 % Umsatzsteuer erhoben.
Warum Strompreise von Anbieter zu Anbieter und von Ort zu Ort unterschiedlich sein können
Preisunterschiede zwischen den Anbietern am gleichen Ort kommen vor allem dadurch zustande, dass sich die Anteile der Kosten für Beschaffung, Marge und Vertrieb voneinander unterscheiden. Hier spielt insbesondere die Unternehmenspolitik eine bedeutende Rolle. Es gibt aber nicht nur Unterschiede zwischen den Anbietern, sondern auch von Ort zu Ort und das bei gleichem Anbieter. Hauptursache dafür sind lokale Unterschiede bei Nettonetzentgelten oder Konzessionsabgaben. So kostet auf dem Land der Strom oft mehr als in der Stadt.
Wie sich laufende Stromkosten reduzieren lassen
Stromkosten lassen sich mit praktischen Energieeinsparmaßnahmen also geringerem Strombedarf, mit der Integration von Eigenstromerzeugung zum Bespiel mittels Balkonkraftwerk/Steckersolaranlage oder auch mit der Wahl eines passenden oder auch preislich günstigeren Liefervertrags reduzieren.
Aufgrund der Liberalisierung der Strommärkte können die Haushaltskundinnen und -kunden unter einer Vielzahl von Anbietern auswählen, vergleichbar mit der Auswahl der Tankstelle oder des Flüssiggas- oder Heizölhändlers. Unterschiedlichste Vertrags- und Tarifmodelle bieten Endkundinnen und Endkunden mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten. Wegweiser im Tariflabyrinth können dabei Vergleichsportale oder Wechselservices sein. Ein Stromanbieterwechsel ist dank der MaLo-ID, der elfstelligen Marktlokationsnummer auf der Stromrechnung relativ einfach.
Gem. § 40 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat grundsätzlich jede Lieferantin und jeder Lieferant einen lastvariablen oder tageszeitabhängigen Tarif anzubieten. Derzeit mangelt es jedoch oft noch an den eigenen technischen Voraussetzungen im Haushalt. Notwendig dafür ist nämlich ein Doppeltarifzähler beziehungsweise eine moderne Messeinrichtung, d.h. ein digitaler Stromzähler. Eine Pflicht des Messstellenbetreibers zum Einbau einer modernen Messeinrichtung besteht derzeit bei Haushalten, die einen Stromverbrauch von unter 6.000 kWh haben, noch nicht. Erst ab dem Jahr 2032 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher gem. § 29 Abs. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) damit ausgestattet sein. Freiwillig ist der Einbau intelligenter Messsysteme (intelligenter Stromzähler) grundsätzlich immer möglich. Allerdings müssen Verbraucherinnen und Verbraucher dann den Preis für Einbau und Betrieb direkt mit dem Messstellenbetreiber oder der Messstellenbetreiberin verhandeln. Denn im Fall des freiwilligen Einbaus gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen anders als bei einem Pflichteinbau nicht.
Wertvolle Adressen rund um elektrischen Strom
- Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher mit umfangreichen Informationen bei allen Fragen zu Kundenrechten und Unternehmenspflichten der Energielieferantinnen und -lieferanten, Netz- und Messstellenbetreiberinnen und -betreibern, dem Schlichtungsverfahren und zu allgemeinen Entwicklungen auf dem Energiemarkt und bietet online und telefonisch persönliche Beratung und Unterstützung an.
- Persönliche Beratung zu allen Themen rund um Energie z.B. auch zu Ihrer Stromrechnung erhalten Sie bei den unabhängigen bayerischen Verbraucherverbänden, dem VerbraucherService Bayern und der Verbraucherzentrale Bayern.
- Die Stiftung Warentest nimmt immer wieder den Strommarkt unter die Lupe. Ein Blick dorthin kann sich lohnen.
- Auch eine Kontaktaufnahme mit dem Stromanbieter kann nützlich sein.
- Energiesparsiegel: Strom sparen durch schlauen Gerätekauf
- Energie-Atlas Bayern: Stromsparen im Haushalt
- Stromverbrauch vergleichen auf dem Portal "Stromsparinitiative"
- Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur
- Infos der Verbraucherzentralen zu Stromtarifen und Preisen
- Informationen rund um das Thema Energie des VerbraucherService Bayern
- Infos der Bundesnetzagentur zum Energiemarkt https://www.smard.de/home
- BDEW Dossier Strompreise https://www.bdew.de/energie/strompreise-dossier/
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