Wechsel des Strom- oder Gasanbieters: Das ist zu beachten
Von: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Was passiert, wenn mein Energieversorger die Lieferung einstellt?
- Wer kann den Strom- oder Gasanbieter wechseln?
- Schritt 1: Angebote vergleichen
- Schritt 2: Einen neuen Vertrag abschließen
- Schritt 3: Den alten Vertrag kündigen
- Nach dem Anbieterwechsel
Was passiert, wenn mein Energieversorger die Lieferung einstellt?
Wenn Energieversorgungsunternehmen, wie im Herbst und Winter 2021 vereinzelt geschehen, in finanzielle Schieflage geraten und die Belieferung von Haushaltskunden einstellen, übernimmt der örtliche Energieversorger (Grundversorger) die Energielieferung. Die betroffenen Haushalte fallen dabei zunächst für die Dauer von bis zu drei Monaten in die sog. Ersatzversorgung, wo höhere Preise gelten können und auch kurzfristige Preiserhöhungen möglich sind.
Als Verbraucherin oder Verbraucher sollten Sie daher Folgendes beachten: Energieversorger müssen die Beendigung der Belieferung von Haushaltskundinnen und -kunden mindestens drei Monate im Voraus ankündigen. Sollten Sie eine derartige Mitteilung erhalten, lohnt es sich, schnell zu reagieren und möglichst zügig den Anbieter zu wechseln. Andernfalls kann es sein, dass Sie in die Ersatzversorgung wechseln müssen.
Da Grundversorger das Recht haben, die Preise in der Ersatzversorgung kurzfristig anzupassen, besteht hier die Gefahr finanzieller Nachteile. Zwar ist ein Wechsel aus der Ersatzversorgung in einen Sondervertrag jederzeit möglich, im Falle eines angespannten Energiemarktes möglicherweise jedoch schwierig. Ein Wechsel in die preisstabilere Grundversorgung ist erst drei Monate nach Eintritt in die Ersatzversorgung möglich.
Wer kann den Strom- oder Gasanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Kunde und jede Kundin eines Strom- bzw. Gasversorgers den Anbieter wechseln. Im Bereich der Stromversorgung gibt es bereits eine Vielzahl von Anbietern. Nur wenn die Stromversorgung über spezielle Verbrauchseinrichtungen (beispielsweise Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen) erfolgt, kann die Auswahl auf wenige Anbieter beschränkt sein. Die Zahl der Anbieter im Gasbereich ist nicht ganz so hoch wie in der Stromversorgung. Aber auch hier gibt es mittlerweile eine Reihe von Anbietern, die Kundinnen und Kunden bundesweit mit Gas beliefern.
Schritt 1: Angebote vergleichen
Zunächst sollten Sie die am Markt verfügbaren Angebote sorgfältig miteinander vergleichen. Um das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden, ist der eigene Strom- bzw. Gasverbrauch eine wichtige Bezugsgröße. Diesen können Sie der letzten Jahresrechnung entnehmen.
Bevor Sie einen Wechsel in Betracht ziehen, fragen Sie bei Ihrem derzeitigen Anbieter nach einem günstigeren Tarif. Hier gilt zu beachten, dass sich bei einem Wechsel von der Grundversorgung in einen günstigeren Sondervertrag desselben Anbieters in der Regel nicht nur der Preis, sondern auch weitere Vertragsbedingungen ändern (z.B. die Vertragslaufzeit).
Auch wenn Ihnen ein günstigeres Angebot Ihres Anbieters vorliegt, sollten Sie weitere Angebote einholen. Online-Tarifrechner ermöglichen einen schnellen Preisvergleich. Hier ist jedoch zu beachten, dass die angegebenen Einsparungen oftmals den Neukundenpreis Ihres aktuellen Anbieters zugrunde legen. Die tatsächlichen Preise, d.h. die Bestandskundenpreise, können davon abweichen. Achten Sie bei der Tarifabfrage außerdem genau auf die Sucheinstellungen. So ist bei einigen Tarifrechnern voreingestellt, dass auch Tarife mit Vorkasse oder Kautionszahlung angezeigt werden, nicht aber Tarife mit Preisgarantie oder Preisfixierung:
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Bei Tarifen mit Vorkasse werden Strom bzw. Gas bis zu einem Jahr im Voraus bezahlt.
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Bei Tarifen mit Kautionszahlung ist eine zusätzliche Zahlung vor Lieferbeginn fällig. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kommt es zur Verrechnung mit offenen Zahlungen oder zur Rückerstattung. Die Kaution wird nicht verzinst.
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Tarife mit Preisgarantie schreiben den Preis für eine bestimmte Laufzeit oder bis zu einem bestimmten Datum fest. Die Preisgarantie erfasst in der Regel alle Preiskomponenten.
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Tarife mit Preisfixierung ähneln Tarifen mit Preisgarantie. Bei Tarifen mit Preisfixierung sind aber von vornherein die Steuern und Abgaben ausgenommen. Erhöhen sich also die Steuern und Abgaben, kann dies an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.
Achten Sie beim Vergleich verschiedener Angebote aber nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die sonstigen Vertragsbedingungen:
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Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von höchstens einem Jahr. So können Sie relativ schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und gegebenenfalls zu einem neuen Anbieter wechseln.
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Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass der Preis steigt, muss der neue Anbieter ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
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Angebote, die einen Bonus oder Rabatt versprechen, wenn sie dorthin wechseln (Wechselbonus) sollten Sie besonders kritisch prüfen, da die Ersparnis im ersten Jahr häufig mit längeren Laufzeiten und höheren Kosten in den Folgejahren einhergeht.
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Dasselbe gilt für die oben schon erwähnten Vorkasse- oder Kautionsangebote. Denn: Wird der Anbieter insolvent, erhält man die im Voraus geleisteten Zahlungen meistens nicht wieder.
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Auch sollte man versuchen, sich allgemein über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Anbieters und seine Geschäftspolitik zu informieren, um Insolvenzrisiken und das Risiko von Liefereinstellungen aus sonstigen Gründen zu minimieren.
Schritt 2: Einen neuen Gas- oder Stromvertrag abschließen
Ist ein neuer Anbieter gefunden, so muss mit diesem ein Vertrag über die künftige Belieferung mit Strom bzw. Gas abgeschlossen werden. Die Vertragsunterlagen können Sie beim neuen Anbieter anfordern - in der Regel unkompliziert über das Internet oder telefonisch. In das Vertragsformular müssen üblicherweise neben den persönlichen Daten auch die Nummer des Strom- bzw. Gaszählers, der Name des bisherigen Anbieters und die Kundennummer eingetragen werden. Diese Angaben finden sich auf der letzten Abrechnung. Zwischen Vertragsschluss und Lieferbeginn können mehr als drei Wochen liegen.
Beachten Sie, dass es für Abschluss und Kündigung von Energielieferverträgen Formvorschriften gibt, die Sie vor einem aufgedrängten Wechsel bzw. untergeschobenen Verträgen schützen sollen: Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung müssen in Textform, z.B. in Form einer E-Mail, abgeschlossen werden. Verträge in der Grundversorgung können auch auf andere Weise zustande kommen, in diesem Fall muss der Grundversorger den Kunden den Vertragsschluss allerdings unverzüglich in Textform bestätigen.
Schritt 3: Den alten Gas- oder Stromvertrag kündigen
Haushaltskundinnen und -kunden in der Grundversorgung können gem. § 20 StromGVV bzw. § 20 GasGVV ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Der Grundversorger muss die Kündigung unverzüglich nach Eingang und unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen. Außerhalb der Grundversorgung erfolgt die Kündigung ebenfalls in Textform, der Energielieferant muss die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen. Für die ordentliche Kündigung gelten die Fristen, die der Energieversorger in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt hat. Haben Sie nach dem 28. Februar 2022 einen Vertrag mit einer bindenden Laufzeit und automatischer Verlängerung abgeschlossen, darf die Kündigungsfrist nicht länger als einen Monat betragen.
Üblicherweise müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sich nicht selbst um die Kündigung kümmern. Vielmehr übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen. Dafür benötigt er eine entsprechende Vollmacht der Kundin oder des Kunden in Textform, die zusammen mit dem ausgefüllten Vertragsformular an den neuen Anbieter übermittelt wird. Mit der Kündigungsbestätigung erhält die Kundin oder der Kunde vom bisherigen Anbieter eine Schlussrechnung.
Formalitäten nach dem Anbieterwechsel
Der neue Anbieter übernimmt in aller Regel nicht nur die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter, sondern erledigt auch alle weiteren Formalitäten. So organisiert er insbesondere den notwendigen Datenaustausch mit dem bisherigen Anbieter und gegebenenfalls die Zählerablesung.
Im Falle eines Anbieterwechsels ist kein Austausch von Zählern oder Leitungen erforderlich. Der örtliche Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung des Strom- bzw. Gasversorgungsnetzes. Er bleibt damit auch ansprechbar, wenn es zu Störungen im Versorgungsnetz kommen sollte.
Und: Niemand muss befürchten, im Dunkeln zu sitzen und zu frieren. Dies gilt selbst dann, wenn es zu zeitlicher Verzögerung bei der Belieferung durch den neuen Anbieter kommt oder der neue Anbieter sogar ganz ausfällt. Die ununterbrochene Versorgung mit Strom und/oder Gas ist über die Ersatzversorgung sichergestellt. Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom und Gas ist der Grundversorger verantwortlich. Der Grundversorger ist jeweils der Anbieter, der die meisten Kunden vor Ort mit Strom bzw. Gas beliefert.
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