Welcher Tarif für Strom, Gas und Fernwärme passt zu mir?
Von: Peter Pospischil, überarbeitet von Jochen Klonner - VerbraucherService Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Typische Bestandteile und allgemeine Hinweise zu Tarifverträgen
- Stromtarife
- Gastarife
-
Fernwärmetarife
Typische Bestandteile und allgemeine Hinweise zu Tarifverträgen
Wer einen Tarifvertrag abschließen will, muss sich zuerst mit neuen Begriffen und ihrer Bedeutung auseinandersetzen. Dazu zählen die Grundgebühr und der Arbeitspreis. Die Grundgebühr deckt in der Regel den Bereitstellungsaufwand ab. Hierzu gehört neben dem Verwaltungsaufwand z.B. die Gebühr für den Zähler zur Abrechnung der verbrauchten Energiemenge. Die Grundgebühr ist im gewählten Tarif in der Regel unabhängig von Verbrauch. Der Arbeitspreis [€ pro verbrauchter kWh] bezieht sich auf den Energieverbrauch. Dieser Anteil steigt mit dem eigenen Verbrauch, sinkt entsprechend, wenn Energie eingespart wird.
Generell sollten keine Tarife mit Vorauszahlungen gewählt werden, sondern mit Abschlagszahlungen. Bei Vorauszahlungen bestehen im Falle der Insolvenz des Anbieters nur sehr geringe Aussichten, verbleibende Ansprüche geltend zu machen. Natürlich sind generell neben den tariflichen Besonderheiten allgemeine vertragliche Bestimmungen, wie Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen oder Zahlungsmodalitäten zu beachten. Der Energiepreis ändert sich zurzeit extrem, daher ist es sehr wahrscheinlich, dass einige Stromanbieter, welche die Entwicklung falsch einschätzen, in Insolvenz gehen werden.
Stromtarife
Beim Strombezug werden unterschiedliche Tarife angeboten: Beim Eintarif gilt unabhängig vom Wochentag oder der Tageszeit immer ein einheitlicher Arbeitspreis für den Strombezug. Beim Doppeltarif bzw. Hoch- und Niedertarif gelten dagegen unterschiedliche Arbeitspreise, abhängig von der Tageszeit und dem Wochentag bzw. Feiertag. Der Arbeitspreis im Hochtarif liegt in der Regel über dem Arbeitspreis im vergleichbaren Eintarif. Vorteilhaft ist diese Tarifform, wenn zu Niedertarifzeiten ein möglichst hoher Anteil des Stromverbrauchs stattfindet. Die Niedertarifzeiten liegen in den Nachtstunden, an den Wochenenden und an Feiertagen. Sie sind abhängig vom Netzbetreiber, der die Umschaltzeitpunkte von Hochtarif zum Niedertarif und umgekehrt festlegt und aus der Ferne steuert. Die Grundgebühr liegt bei diesem Tarif in der Regel höher als beim Eintarif, da hier ein Doppeltarifzähler eingesetzt werden muss.
Beispiel: Ein Haushalt verbraucht 4.500 kWh Strom jährlich (kWh/a).
Im Eintarif beträgt der Arbeitspreis 0,45 €/kWh, die Grundgebühr 120 € jährlich.
Stromkosten: 4.500 kWh/a * 0,45 €/kWh + 120,00 €/a = 2.145,00 €/a
Beim Doppeltarif hängen die Stromkosten davon ab, welcher Verbrauchsanteil zu Zeiten des Hoch- bzw. des Niedertarifs anfällt. In diesem Beispiel wäre der Doppeltarif in Fall 1 teurer und nur in Fall 2 geringfügig günstiger:
Im Doppeltarif beträgt in diesem Beispiel der Arbeitspreis im Hochtarif 0,50 €/kWh und im Niedertarif 0,40 €/kWh. Die Grundgebühr beträgt hier 180 € jährlich.
Im Fall 1 fallen 3.000 kWh in den Hochtarif, 1.500 kWh in den Niedertarif.
Stromkosten: 3.000 kWh/a * 0,50 €/kWh + 1.500 kWh/a * 0,40 €/kWh + 180,00 €/a = 2.280,00 €/a
Im Fall 2 fallen 1.500 kWh in den Hochtarif, 3.000 kWh in den Niedertarif.
Stromkosten: 1.500 kWh/a * 0,50 €/kWh + 3.000 kWh/a * 0,40 €/kWh + 180,00 €/a = 2.130,00 €/a
TIPP: Um abschätzen zu können, ob sich eine Nutzung von Hoch-/Niedertarif lohnt, sollte über mindestens eine Woche täglich zu den Umschaltzeiten des Hoch- und Niedertarif der Stromzähler abgelesen werden. Aus diesen Daten kann dann ermittelt werden, zu welchen Zeiten welcher Anteil am Stromverbrauch entsteht. Hieraus kann abgeschätzt werden, in wie weit Vorteile durch den Hoch-/Niedertarif entstehen.
Achtung: Im Moment weiß niemand, wie hoch die Strompreise in den nächsten Monaten werden. Einige Stromanbieter verlangen deshalb für ihre Tarife mit 12 Monaten Preisgarantie überhöhte Preise in Vergleichsportalen, welche teilweise etwa 3-mal so hoch sind, wie die bisherigen Strompreise. Diese Unternehmen spekulieren, dass ihr Einkaufspreis vom Strom binnen 12 Monaten nicht über diesen sehr hohen Wert steigen wird. Besonders kleinere Stromversorger versuchen es zurzeit auch, ihre Kunden aus bestehende Lieferverträgen zu drängen und wollen auf sie die gestiegenen Strombeschaffungskosten abzuwälzen. Die Verbraucherzentrale NRW ist vor wenigen Tagen dagegen gerichtlich vorgegangen und hat vor dem Landgericht Düsseldorf durchsetzen können, dass Stromversorger sich an vereinbarte Strompreisgarantien bis zu deren Ablauf halten müssen.
Es ist ratsam, derartige Preismitteilungen von Stromversorgern mit Hinweis auf dieses Gerichtsurteil schriftlich zu widersprechen, wenn noch eine Preisgarantie besteht.
Festpreiskontingente
Hierbei wird ein maximaler Jahresstromverbrauch zum Festpreis bezogen. Wird die georderte Strommenge unterschritten, werden keine Kosten gespart. Der Preis je kWh Strom ergibt sich hier somit nachträglich aus der bezogenen Strommenge und dem vereinbarten Kontingentpreis.
Grundlage für die Wahl des Anbieters und den Tarif ist immer (sofern vorhanden) der bisherige Stromverbrauch. Schwankt dieser nur in einem engen Rahmen, so liegt eine gute Entscheidungsgrundlage zur Tarifwahl vor. Schwankt der Stromverbrauch jedoch von Jahr zu Jahr, so sollten die Ursachen hierfür analysiert werden und in die Prognose des künftigen Verbrauchs einfließen. Besonders bei der Wahl eines Festpreiskontingents ist eine realistische Vorhersage des Stromverbrauchs wichtig, um das bestellte Kontingent nicht zu überschreiten und nicht zu stark zu unterschreiten. Letzteres hätte einen unnötig hohen Bezugspreis je kWh Strom zur Folge.
Beispiel:
Zu Grunde gelegt werden aus dem obigen Beispiel der Verbrauch von 4.500 kWh/a mit einem Arbeitspreis von 0,45 kWh/a = 2.025 € im Jahr plus Grundpreis.
Bei einem Wechsel zu einem Festpreiskontingent werden bis zu einem Strombezug von 5.000 kWh/a beispielsweise 2.000 € berechnet. Bleibt der Stromverbrauch in diesem Beispiel bei 4.445 bis 5.000 kWh/a, so ist der Bezug über diesen Tarif günstiger.
Bei der Reduzierung des Stromverbrauchs entstehen jedoch hier keine Kostenvorteile. Wird der Verbrauch beispielsweise auf 3.800 kWh gesenkt, wäre der bisherige Tarif günstiger, weil man dann auch die vollen 2.000 € bezahlen muss für die verbrauchten 3.800 kWh, was dann einem Strompreis von 52,6 ct pro kWh entspräche.
Weil der Strommarkt im Moment sehr volatil ist, gibt es derzeit praktisch keine Angebote für ein Festpreiskontingent.
Heizstromtarife
Diese Tarife gelten für den Betrieb von Wärmepumpen, Elektrodirektheizgeräten und Elektrospeicherheizungen. Hierbei werden die Wärmeerzeuger mit einem extra Stromzähler und einem eigenem Stromtarif parallel zum normalen Haushaltstrom abgerechnet. Für Heizstromtarife gibt es nur noch wenige Anbieter. Sie stammen aus der Zeit mit einem hohen Atomstromanteil. Kernkraftwerke erzeugen gleichmäßig Strom, unabhängig von der Tageszeit. Wenn früher in der Nacht weniger Strom verbraucht wurde und somit dann mehr Strom im Netz zur Verfügung war, haben Nachtspeicheröfen diesen Nachtstrom abgenommen und in Wärme gespeichert, die dann auch am Tag im Haus genutzt werden konnte
Bei Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Eigenstromnutzung verhindert ein Heizstromtarif, dass man den selbst erzeugten Solarstrom außer als Haushaltsstrom auch zum Betrieb der elektrischen Wärmeerzeuger nutzen kann. Ob dies im Einzelfall ein Nachteil ist hängt davon ab, ob eine relevante Solarstrommenge zur Verfügung steht, wenn die Wärmeerzeuger diesen benötigen. PV-Anlagen erzeugen im Winter deutlich weniger Strom, als im Sommer.
Ökostromtarife
Wer ausschließlich Ökostrom beziehen möchte, findet eine Vielzahl von Anbietern am Markt. Im Idealfall stellen die Ökostromanbieter nicht nur den Bezug von zertifizierten Ökostrommengen sicher, sondern fördern den Ausbau der Anlagen zur Erzeugung von regenerativem Strom. Einige Anbieter verkaufen jedoch aus ihrem Erzeugermix den Ökostrom mit einem eigenen Tarif, ohne dabei zusätzliche Mengen an Ökostrom zu erzeugen oder einzukaufen. Hier wird bei Bezug des Ökostroms der Ökostromanteil der übrigen Kunden des Anbieters reduziert. Diese Tarifmodelle dienen somit vorrangig der Ertragssteigerung des Anbietersund nicht der Umwelt.
Gastarife
Bei den Gastarifen finden sich die oben beschriebenen Tarifanteile Arbeitspreis und Grundpreis wieder. Bei einigen Anbietern hängen beide Tarifkomponenten vom jährlichen Gasverbrauch ab.
Zum Beispiel beträgt bei einem Anbieter bis zu einem jährlichen Gasverbrauch von 6.000 kWh der Grundpreis 101 € pro Jahr und der Arbeitspreis 28 ct/kWh, bei einem jährlichen Verbrauch über 6.000 kWh beträgt der Grundpreis 154 €/a und der Arbeitspreis 25 ct/kWh.
In den vergangenen 20 Monaten hat sich der gehandelte Gaspreis durch die Verknappung vom Angebot in etwa verzehnfacht. Das wirkt sich natürlich massiv auf den Gastarif von Verbrauchern, aber auch von Firmen aus. Wer noch eine Preisgarantie in seinem Versorgungsvertrag hat, ist normalerweise so lange geschützt vor extrem hohen Gaspreissteigerungen. Sollte die Preisgarantie auslaufen oder Ihr Gasversorger insolvent werden, fallen sie automatisch für 3 Monate in die Ersatzversorgung, wenn Sie keinen neuen Vertrag mit einem anderen Gasversorger abschließen. Der Ersatztarif ist sehr teuer. Grundversorger können zum 1. Und zum 15. eines jeden Monats den Tarif in der Ersatzversorgung an dem aktuellen Börsenpreis ausrichten. Nach 3 Monaten werden Sie dann in den Grundversorgertarif aufgenommen. Besonders in den wärmeren Jahreszeiten sollten Sie Ihre Gaszählerstände zu den Wechselzeitpunkten notieren und Ihrem Gasversorger mitteilen. Mit einem neuen Versorgungsvertrag können Sie jederzeit die Ersatzversorgung verlassen. Die Kosten eines neuen Vertrags sind aber auch extrem hoch. Sie sollten deshalb die angebotenen Tarife genau vergleichen und auch den Grundversorgertarif erfragen.
CO2-neutrales Erdgas
Bei Bezug von CO2-neutralem Erdgas kompensiert der Anbieter über einen Zertifikathandel die CO2-Emissionen. Diese Kompensation kann dabei in Projekten weltweit erfolgen
Bioerdgas
Bei Bezug von Bioerdgas wird auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas in das Erdgasnetz eingespeist. Dies kann, wie beim Ökostrom an anderer Stelle erfolgen. Es wird jedoch gewährleistet, dass die abgenommene Erdgasmenge als Bioerdgas dem Leitungsnetz zugeführt wird.
Fernwärmetarife
Auch bei den Fernwärmetarifen finden sich die oben beschriebenen Tarifanteile Arbeitspreis und Grundpreis wieder. Der Grundpreis richtet sich meist nach der benötigten Heizleistung, da diese vom Betreiber vorgehalten werden muss. Je nach Anbieter können die Kosten stark auf eine der beiden Tarifkomponenten verschoben sein. Ein relativ hoher Grundpreis in Verbindung mit einem relativ niedrigen Arbeitspreis führt dazu, dass Einsparungen in der Wärmeabnahme sich eher gering auf die Kosten auswirken, ebenso wie eine erhöhte Wärmeabnahme. Im umgekehrten Fall können mit Einsparungen in der Wärmeabnahme auch die Kosten für den Abnehmer stärker reduziert werden
Bei der Bewertung von Fernwärmtarifen ist darauf zu achten, dass oft ein höherer Arbeits- und Grundpreis als bei der Gasversorgung üblich ist. Bei Bezug von Fernwärme entstehen dem Abnehmer keine Wärmeerzeugungsverluste wie beim Betrieb einer eigenen Heizanlage. Die Verluste entstehen beim Betreiber und schlagen sich in der Regel im höheren Arbeitspreis nieder. Außerdem entfällt für den Abnehmer die regelmäßige Neuinvestition in einen neuen Heizkessel. Diese Kosten entstehen ebenso beim Betreiber und werden über den Grundpreis auf die Abnehmer umgelegt. Vergleicht man also die Kosten einer Fernwärmeversorgung mit den Kosten einer eigenen Heizungsanlage, so müssen hier die Vollkosten einschließlich der Investitions- und Nebenkosten vergleichen werden.
Die Wärmelieferverträge enthalten in der Regel Formeln zur Preisanpassung. Hier können verschiedene Komponenten, wie der Heizölpreis, der Gaspreis, ein Holzpreisindex oder die statistische Steigerung der Lebenshaltungskosten enthalten sein. Die enthaltenen Komponenten und deren Gewichtung ist entscheidend für die künftige Kostenentwicklung der Wärmeversorgung.
Tritt der Anbieter als Wärmeversorger auf, so hat er auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese Verträge können Nutzungsverbote eigener Wärmeerzeugung (eigener Kaminofen, thermische Solaranlage, o.ä.) beinhalten, um die kalkulierten Abnahmemengen nicht zu gefährden. In manchen Fällen übernimmt der Anbieter diese Versorgungssicherheit nicht, sondern liefert nur Wärme, soweit sie, meist als Abwärme, zur Verfügung steht. In diesem Fall wird weiter ein eigenes Heizsystem für Ausfallzeiten der externen Wärmeversorgung benötigt. Die Wärmeversorgung muss hier also deutliche Kostenvorteile im Betrieb aufweisen, um für den Abnehmer interessant zu sein. Dies ist meist der Fall bei Nutzung von Abwärme aus Produktionsbetrieben oder auch Biogasanlagen.
Auch der Preis für die Fernwärme explodiert. Abhängig vom verwendeten Brennstoff gibt es derzeit die größten Preissprünge, wenn der Fernwärmebetreiber Gas einsetzt. Holz Pellets haben sich im Preis etwas vervierfacht, Heizöl in etwa nur verdoppelt. Bei regional erzeugten Hackschnitzel, Scheitholz und Biogas kann der Preisanstieg geringer ausfallen, muss er aber mangels Alternativen nicht.
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