Was Sie schon immer über Lebensmittel wissen wollten
In diesem Beitrag finden Sie
- Wie lange ist das Lebensmittel haltbar? (Mindesthaltbarkeits-, Verbrauchsdatum)
- Wie muss ich das Lebensmittel behandeln und aufbewahren?
- Was sagt mir das Zutatenverzeichnis?
- Was sagt mir die Nährwerttabelle?
- Zucker und Fette - was verrät das Etikett?
Wie lange ist das Lebensmittel haltbar?
(Mindesthaltbarkeits-, Verbrauchsdatum)
Grundsätzlich sollte man beim Einkauf von Lebensmitteln auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) achten.
Es gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller die produkttypischen Eigenschaften garantiert, also Geruch, Geschmack, Farbe, Konsistenz und Nährstoffgehalte usw. Das MHD ist kein Verfallsdatum. Auch nach Ablauf des MHD darf die Ware noch verkauft werden, wenn der Händler überprüft hat, dass die Lebensmittel einwandfrei sind. Bei besonders leicht verderblichen Lebensmitteln, wie z.B. Hackfleisch, muss ein Verbrauchsdatum angegeben sein. Nach dessen Ablauf darf es nicht mehr verkauft werden. Der Verbraucher sollte solch ein Lebensmittel zum Schutz vor Lebensmittel-Infektionen auch zu Hause nicht mehr verwenden.
Wie muss ich das Lebensmittel behandeln und aufbewahren?
Lebensmittel aus dem Kühl- oder Gefrierregal sollte man erst am Schluss in den Einkaufswagen legen und sie auf dem Weg nach Hause in geeigneten Transport-Taschen kühl halten.
Der Hersteller muss auf die Lagerbedingungen hinweisen, z.B. die Kühltemperatur, die erforderlich ist, damit sich ein Lebensmittel bis zum MHD hält. Sind 2 - 4 Grad Celsius nötig, so lässt sich dies im Haushalt, besonders in älteren Kühlschränken, oft nicht so einfach erreichen. Dann empfiehlt es sich, diese Lebensmittel an der kältesten Stelle im Kühlschrank (meist hinten über dem Gemüsefach) zu lagern und deutlich vor Ablauf des MHDs zu verbrauchen. Eventuell hilft die Kontrolle mit einem Thermometer.
Auch die Hinweise darauf, Lebensmittel kühl, dunkel und/oder trocken zu lagern, sollte man befolgen, um sicher sein zu können, dass sie beim Öffnen der Packung noch schmecken.
Was sagt mir das Zutatenverzeichnis?
Das Zutatenverzeichnis informiert über die Rezeptur eines Lebensmittels, also darüber, welche einzelnen Zutaten enthalten sind.
Die an erster Stelle stehende Zutat hat dabei den größten Gewichtsanteil, die weiteren Zutaten werden in absteigender Reihenfolge aufgelistet.
Wird eine Zutat besonders hervorgehoben, etwa mit einer Abbildung z.B. von Früchten oder dem Namen, z.B. "Früchte"- Müsli, muss deren Anteil genau angegeben werden. Beispiel:
Früchte-Müsli mit 40 % Früchten
Zutaten: Sultaninen, Hafervollkornflocken, Weizenvollkornflocken, Bananenchips (Bananen, Öl pflanzlich, Zucker, Honig) Aprikosenstücke, Vollkorn-Cornflakes, Apfelstücke, Haselnüsse gehackt, Erdbeerstücke, Himbeerstücke.
Ist eine zusammengesetzte Zutat enthalten, wie im Beispiel die Bananenchips, dann müssen auch deren Bestandteile aufgeführt werden.
Macht eine zusammengesetzte Zutat weniger als 2% aus, braucht sie allerdings in vielen Fällen nicht einzeln aufgeschlüsselt zu werden (Beispiel: Kräuter oder Gewürzmischungen).
Im obigen Beispiel erfährt man aus der Zutatenliste
- alle Zutaten,
- dass insgesamt 40 % Trockenfrüchte enthalten sind und
- dass z.B. mehr Sultaninen als Haferflocken oder andere Früchte enthalten sind.
Der genaue Anteil der einzelnen Zutaten bleibt allerdings nur ungefähr abschätzbar.
Der Blick auf die Zutatenliste kann auch bei der Kaufentscheidung helfen, wenn man bestimmte Inhaltsstoffe vermeiden will, z.B.
- weil man allergisch reagiert
- weil man - besonders für Kinder und Jugendliche - bestimmte umstrittene Zusatzstoffe minimieren will:
Grundsätzlich gilt, je stärker verarbeitet ein Lebensmittel ist, desto mehr Zusatzstoffe werden eingesetzt. Für Bio-Produkte sind weniger Zusatzstoffe zugelassen.
- weil man gentechnische Herstellungsverfahren für Lebensmittel ablehnt.
- weil man aufgrund bestimmter Krankheiten spezielle Stoffe vermeiden muss/will
- weil man sich an bestimmte Ernährungsweisen hält (z.B. kein Fleisch essen möchte)
Was sagt mir die Nährwerttabelle?
Untersuchungen zeigen, dass die meisten Erwachsenen, aber auch Jugendliche, beim Einkaufen erst dann auf die Nährwertkennzeichnung achten, wenn sie z.B. abnehmen wollen, oder aufgrund einer Stoffwechselerkrankung auf die Inhaltsstoffe achten müssen.
Die EU-einheitliche Lebensmittelinformationsverordnung schreibt für alle verpackten Lebensmittel eine Nährwertkennzeichnung vor.
Der Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) müssen dann in einer übersichtlichen Tabelle angeben sein.
Danach gibt es folgende Möglichkeiten der Nährwertkennzeichnung:
Verpflichtende Nährwertkennzeichnung:
Energie | xxxx |
Kohlenhydrate, davon Zucker |
xxxx
xxxx |
Fett, davon gesättigte Fettsäuren |
xxxx
xxxx |
Eiweiß | xxxx |
Salz | xxxx |
Ausführliche Nährwertkennzeichnung:
Hebt ein Hersteller eine nährwertbezogene Angabe hervor, z. B. mit dem Hinweis "Besonders reich an Ballaststoffen" bei Frühstücks-Getreideprodukten, muss er neben dem Brennwert, den Gehalten an Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett auch den Anteil an Ballaststoffen, Zucker, gesättigten Fettsäuren und Salz angeben.
Knusprige Weizenkleiesticks
Nährwertgehalt | Pro 100 g | Pro Portion (40 g + 125 ml fettarme Milch) |
---|---|---|
Energie | 1350 kJ |
792 kJ |
320 kcal |
187 kcal |
|
Protein (Eiweiß) | 13 g |
10 g |
Kohlenhydrate | 49 g |
26 g |
-davon Zucker | 24 g |
16 g |
-davon Stärke | 25 g |
10 g |
Fett | 8 g |
5 g |
-davon gesättigte Fettsäuren | 4 g |
3 g |
Ballaststoffe | 22 g |
9 g |
Salz | 1,8 g |
0,9 g |
Auffällig ist bei diesem Produkt, dass zwar der hohe Ballaststoffgehalt beworben wird, das Produkt aber mehr Zucker als Ballaststoffe enthält, nämlich 24 %. Dies entspricht eher einer Süßigkeit als einem Getreideprodukt!
Zudem sollte man darauf achten, wie groß die verzehrte Portion tatsächlich ist. Dann wird man feststellen, dass z. B. ein "Milch-Kinderriegel", der gerade mal einen Löffel Milch enthält, entgegen der Werbung eher wenig zur Calciumversorgung beitragen kann.
Zunehmend findet man eine Nährwertkennzeichnung auch auf Grundnahrungsmitteln wie z.B. Haferflocken, was dem Verbraucher einen Vergleich mit stark verarbeiteten Produkten ermöglicht. Dabei kann er feststellen, dass von Natur aus oft viel mehr Wertvolles in einem Nahrungsmittel steckt, als sich lebensmitteltechnologisch einbauen lässt.
Der Nutri-Score
Der Nutri-Score ist eine freiwillige Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen. Es handelt sich dabei um eine fünfstufige Farbskala von dunkelgrün (A) bis dunkelrot (E), die auf einen Blick die Nährwertqualität des Produktes pro 100g bzw. 100ml verrät. Er ist geeignet Lebensmittel innerhalb einer Kategorie zum Beispiel Joghurt, Pizza oder Müsli zu vergleichen.
Zucker und Fette – was verrät das Etikett?
Mit den Informationen aus Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung kann man den Gesundheitswert eines Lebensmittels zumindest teilweise beurteilen. Vor allem Zucker und Fette erhöhen den Kaloriengehalt, bringen aber keine oder nur wenige wertvolle Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, ungesättigte Fettsäuren und Ballaststoffe mit.
Zucker
Weitere Informationen zu Zucker und Zuckerarten
Fette
Aus der Zutatenliste geht die Art der Fette hervor: Eine günstige Fettqualität weisen Pflanzenöle, vor allem Raps- und Walnussöl sowie Fischöl auf. „Gehärtete Fette und Öle“ können unerwünschte Transfettsäuren enthalten, die wiederum Herz-Kreislauferkrankungen begünstigen. Man findet sie z.B. in Toastbrot, Keksen, Müsliriegeln, Margarine. Die Suche nach alternativen Produkten ohne gehärtetes Fett lohnt sich.
Aus der Nährwertkennzeichnung ist der Gesamtfettgehalt und der Anteil an gesättigten Fettsäuren ersichtlich. Dieser sollte weniger als ein Drittel des Gesamtfetts betragen.
Weitere Informationen zu Fetten
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) Nährwertkennzeichnung- BZfE
- Bundesministerium für Ernährung (BMEL) BMEL - Pflichtangaben - EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung
- Gesunde Ernährung FAQ - VerbraucherService Bayern
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