In-App- und In-Game-Käufe: Kostenfallen bei Online-Spielen
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Was bedeutet In-App/In-Game Käufe?
- Wie funktionieren In-App/In-Game-Käufe?
- Überschuldungsrisiken
- Besonderheit: In-Game Käufe auch bei kostenpflichtigen Spielen
- Widerrufsrecht
- Dürfen Minderjährige In-App-Käufe abschließen?
- Haften Eltern für In-App-Käufe ihrer Kinder?
- Kostenfallen durch In-Game Läufe vermeiden: Tipps für Eltern
Was bedeutet In-App/In-Game Käufe?
Bei Online-Spielen haben sich inzwischen sogenannte In-Game-Käufe als Geschäftsmodell durchgesetzt. So wurden laut dem Jahresreport 2023 der deutschen Games-Branche im Jahr 2023 in Deutschland plattformübergreifend rund 4,5 Milliarden Euro für In-Game-Käufe ausgegeben. Der größte Erlös wird nach wie vor mit dem Verkauf von Soft- und Hardware erwirtschaftet, dicht gefolgt jedoch durch In-App- und In-Game-Käufe.
Werden zusätzliche digitale Inhalte oder Abonnements während eines Online-Spiels erworben, so ist von einem In-Game-Kauf die Rede. Dabei halten einige bekannte Spiele wie „World of Warships“, „League of Legends“ oder „Dota 2“ häufig selbst sogenannte Echtgeld-Shops vor, in denen die Spieler/-innen gegen zuvor Geld gekaufte virtuelle Spielewährung bestimmte Inhalte freischalten lassen können. Bei Spiele-Apps auf einem mobilen Endgerät wie Handys oder Tablets spricht man auch von „In-App-Käufen“. Dabei werden die Käufe über Plattformen wie dem „Google Play Store“ oder dem „Apple App Store“ abgerechnet.
Wie funktionieren In-App/In-Game-Käufe?
Während des Spiels werden den Nutzenden immer wieder kostenpflichte Erweiterungen angeboten. Wer also zusätzliche Spielinhalte freischalten, höhere Levels erreichen oder schneller spielen will, muss diese in der Regel mithilfe einer virtuellen Währung freischalten lassen. Klassischerweise sind das Punkte, Münzen, Diamanten oder Ähnliches. Dafür muss aber vorab im Shop des Spiels mit echtem Geld bezahlt werden.
In der Regel werden Nutzerinnen und Nutzer über Pop-Ups sowie sonstige Benachrichtigungen im Spiel dazu animiert, bestimmte digitale Inhalte kostenpflichtig zu erwerben. Entschließt man sich für einen Kauf, verläuft dieser sehr einfach. Mit wenigen Klicks ist es getan. Die Bezahlung wird dann über die App-Stores abgewickelt. Dort wurden im Vorfeld bereits Kreditkarten-, Konto- oder Handynummern hinterlegt, die die Abwicklung ermöglichen, damit die Zahlung besonders einfach wird. Alternativ besteht die Möglichkeit, sein Guthaben mit Prepaidkarten aufzufüllen.
Überschuldungsrisiken bei In-App- und In-Game-Käufen
Meist handelt es sich bei den Transaktionen um kleinere Euro-Beträge, die sich aber schnell zu größeren Beträgen aufsummieren und somit zu einer Kostenfalle werden können. Dadurch, dass während des Spiels mit virtueller Währung gezahlt wird, besteht sehr schnell die Gefahr, den Überblick über die Gesamtausgaben zu verlieren. Andererseits wird ein erheblicher Druck ausgeübt, immer wieder neue Währung zu kaufen. Eltern sollten die Ausgaben daher stets im Blick behalten.
Besonderheit: In-Game Käufe auch bei kostenpflichtigen Spielen
In-Game-Käufe kommen vor allem bei kostenlosen Spielen vor, da diese sich vor allem durch In-Game-Käufe finanzieren. Darum wird man hier auch immer wieder und sehr nachdrücklich aufgefordert, weitere virtuelle Währung zu kaufen. Aber auch in kostenpflichtigen und bekannten Spielen wie dem Fußballspiel „FIFA/EA Sports FC“ oder dem Action-Adventure „Assassin’s Creed“ gibt es manchmal zusätzliche In-Game Käufe. Die durch die Käufe entstehenden Zusatzkosten ergeben sich somit unabhängig davon, ob es sich um ein von Anfang an kostenpflichtiges Spiel oder um ein zunächst kostenloses Spiel handelt (Free-to-Play-Spiel).
Gibt es bei In-App-Käufen ein Widerrufsrecht?
Normalerweise steht Verbraucherinnen und Verbrauchern bei online abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei digitalen Inhalten, etwa In-App-Käufe oder Downloads, kann das Widerrufsrecht aber erlöschen, sobald man auf den Inhalt zugreifen kann. Das ist bei digitalen Spielen bereits mit Beginn des Downloadvorgangs der Fall.
Über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts sind die Nutzerinnen und Nutzer durch den Anbieter zu informieren. Es wird daher geraten, sich die jeweiligen Vertragsbedingungen vor dem Kauf genau durchzulesen.
Dürfen Minderjährige In-App-Käufe abschließen?
Kinder bis 7 Jahre sind nicht geschäftsfähig und können daher keine Verträge, wie In-App-Käufe, abschließen.
Ab dem 7. bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Damit ein Vertrag jedoch wirksam wird, müssen die Eltern zustimmen. Das heißt, man kann dem Vertrag auch später noch widersprechen. Auf der Seite der Verbraucherzentrale Bayern finden Sie einen Musterbrief hierzu.
Eine Ausnahme davon ist der sogenannte Taschengeldparagraf, § 110 BGB. Kinder und Jugendliche dürfen ihr Taschengeld frei verwenden, solange die Erziehungsberechtigten einverstanden sind. Kinder können ohne Genehmigung beispielsweise Spielzeug oder Süßigkeiten kaufen. Bei In-App/In-Game-Käufen greift der Taschengeldparagraph nach verbreiteter Rechtsauffassung jedoch nicht, da davon auszugehen ist, dass die Eltern solchen Käufen nicht uneingeschränkt zustimmen würden und diese nicht Zweck des Taschengeldes sind. Die Beurteilung richtet sich hier nach dem Einzelfall.
Haften Eltern für In-App-Käufe ihrer Kinder?
Problematisch ist es, wenn Kinder oder Jugendliche das Konto oder den Account der Eltern nutzen. Aber auch hier gilt: Eltern müssen mit dem Vertragsschluss durch ihr Kind einverstanden sein. Tätigt das Kind unbeaufsichtigt einen Kauf, sollte der Rechnung oder Abbuchung unverzüglich widersprochen werden.
Anders ist die Rechtslage, wenn Minderjährige solche Käufe wiederholt tätigen. Dann geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern diese Ausgaben zumindest geduldet haben. In diesem Fall kann es schwierig werden, die Rechnung zu bestreiten. Gleiches gilt, wenn Eltern dem Kind oder dem/der Jugendlichen das Passwort für einen In-App-Kauf oder die Kreditkartendaten überlassen.
Kostenfallen durch In-Game Läufe vermeiden: Tipps für Eltern
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Achten Sie bereits vor dem Download und der Installation des Spiels darauf, welche Berechtigungen und Daten der jeweilige Anbieter zu welchem Zweck einfordert und seien Sie geizig mit Ihren Daten (z. B. Vor- und Nachname, Wohnsitz, Alter) .
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Nutzen Sie den technischen Jugendschutz: Filter- und Jugendschutzprogramme.
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Nutzen Sie Prepaid-Gutscheine (Guthabenkarte wie bei einem Prepaid-Vertrag), um den Überblick über die Kosten zu behalten.
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Speichern Sie keine Zahlungsarten in den In-Game-Shops oder App-Stores.
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Speichern Sie keine Bankkarten- oder Kreditkartendaten auf dem Handy Ihres Kindes.
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Kontaktieren Sie Ihren Mobilfunkanbieter und verlangen Sie eine Drittanbietersperre. Dadurch lassen sich ungewollte Käufe über die monatliche Handyrechnung verhindern.
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