Mehrwertdienste und Sonderrufnummern: Welche gibt es?
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Premium-Dienste, 0900
- Kurzwahldienste
- Auskunftsdienste, 118xy
- Massenverkehrsdienste, 0137
- Service-Dienste, 0180
- R-Gespräche
Premium-Dienste, 0900
Nach § 3 Nr. 47 TKG fallen unter den Begriff „Premium-Dienste“ insbesondere der Rufnummernbereich 0900. Kennzeichnend für Premium-Dienste (Mehrwertdienste) ist, dass über die Telekommunikationsverbindung hinaus eine weitere Dienstleistung erbracht wird, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung abgerechnet wird. Aus diesem Grund ordnet § 3 Nr. 47 TKG an, dass die Dienstleistung, die unter einer 0900er-Nummer angeboten wird, nicht einer anderen Nummernart zuzurechnen sein darf.
Alle zugeteilten 0900er-Rufnummern werden in einer Datenbank der Bundesnetzagentur erfasst, die im Internet veröffentlicht ist. Der Verbraucher hat gegenüber der Bundesnetzagentur einen Auskunftsanspruch über die in der Datenbank gespeicherten Daten (§ 118 Abs. 2 S.1 TKG).
Kurzwahldienste
Bei Kurzwahldiensten handelt es sich um Dienste, die überwiegend im Mobilfunkbereich genutzt werden. Sie sind in den §§ 3 Nr. 26 bis 28 TKG geregelt. Kurzwahldienste nutzen eine spezielle Nummernart mit kurzen Nummern.
Es gibt Kurzwahl-Datendienste und Kurzwahl-Sprachdienste. Bei Kurzwahl-Sprachdiensten erfolgt die Kommunikation sprachgestützt (z.B. Chatlines oder Ansagedienste). Viel häufiger in der Praxis sind die Kurzwahl-Datendienste anzutreffen. Sie dienen der Übermittlung nicht sprachgestützter Inhalte mittels einer Telekommunikationsverbindung. Beispiele hierfür sind die Übermittlung von Klingeltönen, Fotos, Logos, Spielen oder Videos, insbesondere auf das Mobiltelefon. Näheres dazu lesen Sie im Artikel "Kurzwahldienste".
Auskunftsdienste 118
Auskunftsdienste beginnen mit den Zahlen 118. In § 3 Nr. 5 TKG werden sie definiert als bundesweit erreichbare Dienste, die ausschließlich der neutralen Weitergabe von Rufnummer, Name, Anschrift sowie zusätzlichen Angaben von Telekommunikationsnutzern dienen. Dabei kann auch die Weitervermittlung zu einer erfragten Rufnummer Teil des Dienstes sein.
Ein Beispiel ist die bekannte Telefonauskunft der Deutschen Telekom GmbH, die „11833“.
Massenverkehrsdienste 0137
0137-Nummern werden benutzt, wenn viele Menschen für jeweils nur kurze Zeit und über einen begrenzten Zeitraum anrufen. Ein Beispiel sind Stimmabgaben und Gewinnspiele. Rufnummern im Bereich 0137 sind in § 3 Nr. 11d TKG definiert. Sie sind charakterisiert durch viele Anrufer („Masse“) und werden daher auch „Massenverkehrs-Dienste“ genannt. Kennzeichnend ist neben der kurzen Anrufzeit, dass das Ziel nur eine beschränkte Abfragekapazität hat und der Dienst nicht dauerhaft angeboten wird.
Servicedienste 0180
Service-Dienste sind nach § 3 Nr. 51 TKG Dienste, die bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt zu erreichen sind.
R-Gespräche
R-Gespräche („Reverse-Charged“-Dienste) sind Telefonverbindungen, die dem Angerufenen über seine Telefonrechnung in Rechnung gestellt werden. Sie sind in § 119 TKG geregelt. Der Angerufene muss die Bereitschaft zur Kostenübernahme vor dem Verbindungsaufbau per Knopfdruck oder Spracheingabe bestätigen.
Wer den Dienst nicht möchte, kann sich in eine Sperrliste eintragen lassen, die von der Bundesnetzagentur geführt wird. Es genügt, seinem Telefonanbieter mitzuteilen, dass man eine Eintragung in die Liste wünscht. Der Anbieter übermittelt dann den Wunsch zur Eintragung. Der Eintrag in die Liste ist kostenlos, eine Löschung kann hingegen kostenpflichtig sein.
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