Die Bundesnetzagentur: Anlaufstelle im Bereich Telekommunikation
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Die Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Sachgebiete der BNetzA
- Aufgaben der BNetzA
- Aufgaben im Telekommunikationsbereich
- Verbraucherservice Telekommunikation
- Schlichtungsstelle Telekommunikation
Die Bundesnetzagentur
Die Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz "Bundesnetzagentur" (BNetzA), www.bundesnetzagentur.de, ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Sie ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie angesiedelt und sitzt in Bonn. Die Agentur ist aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation hervorgegangen und wurde 2005 in die Bundesnetzagentur umbenannt.
Sachgebiete der BNetzA
Die Behörde ist für den Wettbewerb auf fünf Netzmärkten verantwortlich. Es handelt sich um die Märkte für Elektrizität und Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr.
Aufgaben der BNetzA
Die Bundesnetzagentur ist eine Regulierungsbehörde. Sie soll einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb sowie den Zugang zu den Netzen gewährleisten. Eine ihrer zentralen Aufgaben besteht darin, für die Einhaltung der bestehenden Gesetze zu sorgen. Dazu zählen insbesondere das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Postgesetz (PostG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ihre Verordnungen. Zur Durchsetzung ihrer Regulierungsziele ist die Bundesnetzagentur mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden. Hierzu zählen zum Beispiel Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten.
Auch der Verbraucherschutz ist ein wichtiges Anliegen der Bundesnetzagentur. Auf ihrer Internetseite informiert sie Verbraucher über deren Rechte und mögliche Schlichtungsverfahren.
Aufgaben im Telekommunikationsbereich
Im Telekommunikationsbereich hat die Bundesnetzagentur vielfältige Aufgaben. Die Behörde ist nicht nur für einen chancengleichen Wettbewerb und die Einhaltung der Vorschriften des TKG verantwortlich. Sie soll auch die flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gewährleisten.
Daneben hat sie für eine effiziente und störungsfreie Nutzung von Funk-Frequenzen sorgen.
Zum Aufgabengebiet der Agentur gehört ferner die Verwaltung von Rufnummern und Frequenzen. Auch die Verfolgung eines Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung gehört zu ihren Aufgaben. Letztlich ist die Bundesnetzagentur auch ein wichtiger Ansprechpartner für Endkunden zu Fragen zum Telekommunikationsmarkt.
Verbraucherservice Telekommunikation
Damit sich der Verbraucher auf dem stetig wandelnden Telekommunikationsmarkt zurechtfindet, bietet die Bundesnetzagentur Endkunden einen Verbraucherservice an, der Anfragen oder Beschwerden beantwortet. An diesen können sich die Verbraucher telefonisch oder schriftlich wenden.
Auf der Internetseite der Agentur findet der Verbraucher zahlreiche Informationen zumTelekommunikationsmarkt, zu Vertragsfragen und Rechnungsangelegenheiten, zu Gesetzesänderungen und aktuellen Themen. Zu häufig nachgefragten Themen wie dem Anbieterwechsel, dem Rufnummernmissbrauch oder der unerlaubten Telefonwerbung werden dem Verbraucher Themenblätter mit Informationen zur Verfügung gestellt.
Daneben haben Verbraucher die Möglichkeit, sich zu bestimmten Themen direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden. Über ein Beschwerdeformular können Verbraucher beispielsweise Probleme beim Anbieterwechsel melden. Die Agentur versucht dann im Einzelfall, eine Lösung mit dem Anbieter zu finden.
Der Verbraucher hat auch Gelegenheit, der Behörde Werbeanrufe und den Missbrauch von Telefonnummern mitzuteilen. Er erfährt zudem, welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden.
Schlichtungsstelle Telekommunikation
Wer der Auffassung ist, dass der Telekommunikationsanbieter kundenschützende Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz oder Vorschriften der EU-Roaming-Verordnung verletzt, kann sich an die Schlichtungsstelle Telekommunikation wenden.
Die Bundesnetzagentur hat die Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Streitbelegung eingerichtet.
Handelt es sich jedoch um Fragen oder Beschwerden zum Vertrag oder zu einem Leistungsangebot des Telekommunikationsanbieters, muss sich der Verbraucher an die zuständige Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden. In diesem Fall kann kein Schlichtungsverfahren beantragt werden.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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