Von: Verbraucherzentrale Bayern e. V.
Damit man mit hoher Geschwindigkeit surfen kann, bedarf es eines sogenannten Breitband-Internetzugangs. Welche Varianten von DSL & Co. gibt es und wie unterscheiden sie sich in der Geschwindigkeit? Das folgende Glossar gibt Tipps, wie man den richtigen Zugang für sich auswählt und welche Rechte man bei Ausfällen oder mangelnder Geschwindigkeit geltend machen kann.
Breitbandzugang
Die Leistungsfähigkeit eines Internetanschlusses wird daran gemessen, wie viele Daten (Bits) pro Sekunde übertragen werden können. Die Übertragungsgeschwindigkeit wird als Bitrate oder Datenrate bezeichnet und in Bit pro Sekunde (bit/s) angegeben. Daten können empfangen und gesendet werden. Werden Daten aus dem Internet empfangen, so bezeichnet man dies als Downstream. Die Daten kommen sozusagen “stromabwärts" aus dem Netz. Daten können aber auch von Nutzenden “stromaufwärts" ins Internet geschickt werden, was man gebräuchlich Upstream nennt. Beim Sendevorgang werden die Daten ins Internet hochgeladen (Upload).
Ein Breitbandzugang ist ein Internetzugang mit einer hohen Datenübertragungsrate. Diese übersteigt die Geschwindigkeit älterer Zugangstechniken wie der Einwahl über ein Anlog-Modem oder einen ISDN-Anschluss um ein Vielfaches.
Während früher über Telefonmudems für analoge Festnetzanschlüsse maximal Übertragungsraten von bis zu 56 bzw. 128 kbit/s erreicht wurden, liegt die Bitrate bei Breitbandzugängen heute bei mindestens 1 Mbit/s (= 1.000 kbit/s). Eine verbindliche Definition für die Breitbandgeschwindigkeit gibt es bislang aber nicht, häufig sind die Geschwindigkeiten wesentlich höher. Breitbandzugänge gibt es inzwischen nicht nur über die herkömmliche Telefonleitung, sondern zunehmend auch über Glasfaser, Mobilfunk oder das TV-Kabel und seltener über Satellit oder die Stromleitung.
DSL
Einen Breitbandzugang, der über die herkömmliche Telefonleitung angeboten wird, bezeichnet man als DSL-Anschluss (DSL=Digital Subscriber Line, was sinngemäß „Digitale-Teilnehmer-Leitung“ bedeutet). Diese Art des Anschlusses wird am häufigsten genutzt, da er eine einfache Möglichkeit bietet, das Internet breitbandig zu nutzen. DSL wird in verschiedenen Bandbreiten angeboten.
Über einfache Kupferleitungen, wie die Teilnehmeranschlussleitung, können Daten gesendet und empfangen werden. An der verlegten Telefonleitung muss nichts geändert werden, denn es werden die bereits verlegten zwei bis vier Kupferadern des Telefonnetzes genutzt. Die Frequenz-Bandbreite der Kupferleitung wird dabei in einen Teil zum Telefonieren und einen Teil zur Datenübertragung aufgeteilt.
Ermöglicht wird diese Aufteilung durch einen so genannten DSL-Splitter. Das Gerät sorgt also dafür, dass Nutzende Telefon und Internet gleichzeitig und ohne gegenseitige Störungen nutzen können. Es wird anstelle des Telefons mit der Anschlussdose verbunden. In einen der beiden Ausgänge des Splitters wird das Telefon gesteckt, in den anderen das sogenannte DSL-Modem, das die Daten zwischen dem Internet und dem PC übermittelt. Anstelle des Modems kann auch ein DSL-Router verwendet werden, der in der Regel bereits ein Modem integriert hat. An einen Router können mehrere Rechnernetze angeschlossen werden. Zudem brauchen Verbraucher/-innen eine Netzwerkkarte im PC für die Verbindung zwischen DSL-Modem bzw. Router und dem PC.
DSL-Varianten
In der Praxis gibt es verschiedene Arten von DSL. Beim ADSL („Asymmetrical Digital Subscriber Line“; asymmetrisches SL) kann man schneller Daten herunterladen als hochladen. Während beim Downstream Übertragungsraten bis zu 24 Mbit/s möglich sind, beträgt die Bitrate beim Upstream nur bis zu 3,5 Mbit/s.
VDSL („Very High Data Rate Digital Subscriber Line“) wird oftmals als “Hochgeschwindigkeitsnetz“ bezeichnet und ist die schnellste aller DSL-Arten. Die benutzbare Bandbreite wird hierbei umso kleiner, desto länger die Leitung ist. So sinkt die Bandbreite bspw. bei 900 Metern Entfernung zur Vermittlungsstelle auf 26.000 kbit/s ab und bei etwa 2 Kilometern entspricht die Geschwindigkeit dem heutigem ADSL-Niveau. Beim Downstream werden zurzeit bis zu 100 Mbit/s und beim Upstream auf bis zu 40 Mbit/s erreicht. Durch sogenanntes "Vectoring" werden Adern gebündelt, was zu höheren Bandbreiten führt, ohne dass hierfür eine Glasfaser ausgebaut werden müsste.
G.fast (" fast access to subscriber terminals") ist die Nachfolgetechnik von VDSL2. Zurzeit ist diese neue DSL-Alternative allerdings noch sehr störanfällig. Sowohl beim Downstream, als auch beim Upstream können hiermit Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s erreicht werden. Um diese maximale Leistungsfähigkeit zu erreichen, darf die Entfernung zwischen Verteilerkasten und Anschluss in der Wohnung jedoch nur 100 Meter betragen. Nicht in allen Telefonnetzen sind sämtliche DSL-Varianten verfügbar. Vielmehr muss der Verbraucher im Vorfeld eines Vertragsschlusses mit dem DSL-Anbieter abklären, welche DSL-Anschlüsse zur Verfügung stehen.
DSL-Störungen
Bei DSL-Anschlüssen spielt vor allem die Länge der Kupferleitung zwischen der Telefondose im Haushalt der Verbraucher/-innen und der Vermittlungsstelle eine wichtige Rolle. Je geringer die Entfernung zur Vermittlungsstelle ist, desto größer ist für Nutzende die tatsächlich verfügbare Bitrate. Mit zunehmender Leitungslänge wird das Signal immer schwächer.
Das bedeutet, dass Verbraucher/-innen DSL nicht oder nicht störungsfrei nutzen können, wenn sie zu weit von der nächsten Vermittlungsstelle entfernt wohnen. Kritisch sind Entfernungen von mehr als 4 bis 6 Kilometern zur nächsten Vermittlungsstelle. Gerade in ländlichen Regionen steht deswegen DSL über das Telefonnetz teilweise nur eingeschränkt zur Verfügung.
DSL-Störungen können aber auch auf ein Problem bei der Hardware (Splitter, Modem etc.) zurückzuführen sein und in diesem Fall leicht behoben werden. Die Funktionalität der Geräte sollten Verbraucher/-innen deswegen immer zuerst überprüfen.
Fernsehkabel
Ein Breitbandzugang ist auch über das TV-Kabelnetz möglich. Möchte man über den Kabelanschluss im Internet surfen, muss die bisherige Anschlussdose gegen eine so genannte Multimedia-Kabeldose (MM-TAD) ausgetauscht werden. Diese Dose enthält je einen Ausgang für TV, Radio und Internet.
Zudem enthält sie einen zusätzlichen Anschluss für ein Kabel-Modem (oder eine Set-Top-Box). Das Gerät wird benötigt, um die Datenübermittlung zwischen Kabelnetz und Computer sicherzustellen. In der Regel wird das Kabel-Modem vom Kabelnetzbetreiber bereitgestellt. Weiterhin braucht man eine Netzwerkkarte im PC für die Verbindung zwischen dem Kabel-Modem bzw. der Set-Top-Box und dem PC.
Bei der Nutzung des Internets über das Fernsehkabel hängt die Geschwindigkeit des Datenstroms von der Anzahl der Nutzenden ab. Je mehr Internetnutzer/-innen in der Leitung sind, desto langsamer kann die Verbindung werden. Dies liegt daran, dass die Kapazität der Leitung durch die Anzahl Nutzender geteilt wird.
Glasfaser
Deutlich höhere Datenübertragungsraten können mit Glasfasernetzen erzielt werden. Glasfaserkabel transportieren Daten per Lichtsignal. Sie sind deutlich dünner als Kupferkabel und können problemlos 10 bis 20 km lang sein, wodurch weniger Vermittlungsstellen benötigt werden. Eine Glasfaserleitung besteht aus mehreren Fasern. Jede Einzelne kann sehr hohe Datenübertragungsraten erreichen und viele Haushalte versorgen.
Früher kam auch beim Glasfasernetz auf der „letzten Meile“ zwischen dem Verteiler und dem Hausanschluss ein Kupferkabel zum Einsatz. Mittlerweile hat die Deutsche Telekom in manchen Städten mit dem sogenannten „fibre to the home“ (FTTH)-Verfahren Glasfasern bis in das jeweilige Haus oder in die Wohnung verlegt. Hierdurch kann eine Übertragungsrate von bis zu 1.000 Mbit/s im Downstream und stellenweise bis zu 500 Mbit/s im Upstream erzielt werden.
Mobilfunk und Netze
Ein Breitbandzugang ist auch über Mobilfunk möglich. Die Verbindung erfolgt nicht über Kupferleitungen, sondern über Funkkanäle. Diese Kanäle waren ursprünglich für den Telefonverkehr ausgelegt, werden heute aber wesentlich für die Übertragung von Daten genutzt. Möglich ist sowohl der Empfang als auch das Senden von Daten.
Für den Internet-Anschluss über Mobilfunk gibt es verschiedene technische Standards mit deutlichen Unterschieden bei den Bitraten für den Down- und Upstream. Die wohl bekanntesten Techniken sind die GSM/ GPRS-Technik, die UMTS-Technik (3G), die LTE-Technik (Long Term Evolution, 4G) und die 5G-Technik (5. Generation). Die Übertragungsraten sind abhängig von der Entfernung zur nächsten Basisstation und der Auslastung des Mobilfunk-Netzes. Greifen viele Nutzer einer Funkzelle gleichzeitig auf das Netz zu, kann sich die Erreichbarkeit verschlechtern, denn die verfügbare Gesamtkapazität muss auf alle aktiven Geräte verteilt werden.
2021 wurde außerdem das UMTS-, also das 3G-Netz in Deutschland abgeschaltet. Prüfen Sie daher, ob Ihr Mobilfunkvertrag die Nutzung von LTE (4G) oder auch schon 5G erlaubt. Ältere Smartphones (ohne LTE oder 5G) sind nur noch sehr begrenzt für die Datennutzung einsetzbar. Die Versorgung über das ältere und langsamere 2G-Netz bleibt übrigens erhalten, da ansonsten Handys ohne Internetfunktion gar nicht mehr funktionieren würden.
Voraussetzung für den Internetempfang ist neben einer freigeschalteten SIM-Karte eine Verbindung zum Netz. Diese ist umso besser, je näher sich das Gerät an der Mobilfunk-Basisstation des Netzbetreibenden befindet. Trotz der Nähe zu einer Basis-Station kann der Netzempfang aber schlecht sein bzw. ganz fehlen, wenn sich das Gerät in einem Funkschatten (z.B. in Stahlbetonbauten) befindet. Der Netzempfang ist in der Regel auch schlechter bzw. fällt ganz aus, wenn sich viele Personen gleichzeitig in eine Mobilfunkzelle einloggen. Dies kann z.B. vorkommen, wenn sich nach der Landung eines Flugzeugs viele Passagiere in dasselbe Netz einloggen.
Die Netzabdeckung ist grundsätzlich flächendeckend, jedoch kann es vereinzelt Orte geben, die einen schlechteren Netzzugang haben. Hier ist es vor Vertragsabschluss mit dem Mobilfunkanbieter ratsam, sich die Netzabdeckung schriftlich bestätigen zu lassen.
5G-Netz
5G (fünfte Generation des Mobilfunks) bietet einen schnelleren Übertragungsstandard als alle seine Vorgänger-Generationen. Die meisten Anbietenden bieten inzwischen Tarife für 5G an. Die Versorgung mit 5G durch mindestens einen Netzbetreiber ist auf rund 79 % der Fläche des Bundesgebiets angestiegen (Stand Oktober 2022). Verbraucher/-innen sollten sich jedoch überlegen, ob sie einen unter Umständen teureren 5G-Tarif wählen, da für den besseren Empfang ein modernes Smartphone notwendig ist. Die maximale Geschwindigkeit bei 5G beträgt 20 Gbit/s.
LTE
LTE ("Long Term Evolution"), auch als 4G bezeichnet, ist ein Mobilfunkstandard, der als Nachfolger des UMTS-Standards gilt. Dieses Mobilfunknetz bietet Downloadraten von bis zu 300 Mbit/s beziehungsweise sogar 1 Gbit/s im Falle von LTE+ (LTE-Advanced). LTE wird von allen großen Mobilfunkanbietern angeboten. Benötigt wird ein LTE-fähiges Mobiltelefon oder für das Notebook eine LTE-Card, die die Verbindung zwischen dem PC und dem LTE-Mobilfunknetz herstellt.
Satellit
Sollte es nicht möglich sein, eine Verbindung über DSL, Kabel oder Funk einzurichten, bietet sich als letzte Lösung Breitband-Internet über Satellit an. Diese hat den entscheidenden Vorteil, dass sie überall genutzt werden kann. Um über Satellit ins Internet zu gehen, benötigen Verbraucher/-innen neben einer Satellitenschüssel auch ein Satellitenmodem.
Die Bandbreite, die mit der Nutzung des Satelliten verbunden ist, müssen sich alle Nutzer teilen. Aufgrund der weiten Entfernung zum Satelliten (36.000 km) gibt es eine langsame Signallaufzeit. Bei Anwendungen, die eine schnelle Reaktionszeit erfordern, sollte demnach auf andere Verbindungsarten zurückgegriffen werden.
Stromleitung
Internetzugänge können mittlerweile auch über das Stromnetz bereitgestellt werden. Die Datenverbindungen werden dabei zwischen der heimischen Steckdose und z.B. Trafostationen realisiert, die über Glasfaser oder Richtfunk angebunden werden.
Bekannt ist ein Breitbandzugang über die Stromleitung auch unter dem englischsprachigen Begriff "Powerline Communication" (PLC). Dieser Internet-Zugang bietet sich beispielsweise an, wenn Wände und Decken das WLAN-Netzwerk blockieren oder Netzwerkkabel nicht verlegt sind und nicht verlegt werden können.
Der Internet-Zugang über das Stromnetz konnte sich nicht recht durchsetzen. Das Stromkabel als alternative Methode zur Heimvernetzung ist hingegen heute etabliert.
UMTS
Die UMTS-Dienste ("Universal Mobile Telecommunications System") sind mittlerweile von den neueren Standards Long Term Evolution (LTE, 4G) und 5G überholt worden. In vielen Ländern wurde oder wird daher das UMTS-Netz abgeschaltet; in Deutschland war das Ende 2021 der Fall.
WLAN
Einen Breitbandzugang kann der Verbraucher zudem über lokale oder regionale Datennetze erhalten. Ein solches lokales Funknetz ist das WLAN/ Wireless LAN ("Wireless Local Area Network", kabelloses lokales Funknetz).
Um einen Zugriff auf das Internet über WLAN zu erhalten, benötigt der Verbraucher einen WLAN-Adapter. Das Notebook muss also mit einer Funk-Netzwerkkarte ausgestattet sein. Meist ist ein entsprechender Adapter bereits in den Geräten integriert, anderenfalls kann es mit einem WLAN-USB-Adapter oder einer sogenannten WLAN-Cardbus-Karte nachgerüstet werden.
Über sogenannte “Hotspots" kann der Verbraucher auch außerhalb der eigenen vier Wände mit einem WLAN-fähigen Notebook oder einem Mobiltelefon eine Verbindung ins Internet aufbauen. Dabei handelt es sich um öffentliche drahtlose Internetzugriffspunkte, die in veilen Kommunen häufig kostenfrei bereitgestellt werden. Meistens sind sie in Hotels, Restaurants, Flughäfen, Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen usw. installiert. WLAN-Hotspots werden regelmäßig auch in privaten Haushalten eingerichtet. In einem solchen Fall sollten diese vor der Nutzung unbefugter Dritter mit einer sog. WPA2-Verschlüsselung oder dem Nachfolgestandard WPA3 und einem Passwort gesichert werden.
Welcher Breitbandzugang ist der richtige für mich?
Vor der Entscheidung für den einen oder anderen Zugang zum Internet sollte sich der Verbraucher die Frage stellen, welche Bitraten er für den Downstream oder Upstream benötigt. Wer viele Daten aus dem Internet herunterlädt, z.B. Musik oder Filme, oder von zu Hause arbeitet, benötigt eine deutlich höhere Bandbreite.
Darüber hinaus sollte man sich darüber informieren, welche Möglichkeiten an dem Wohnort überhaupt zur Verfügung stehen.
Letztlich sollte der Verbraucher auch hinsichtlich der Vertragskonditionen sorgfältig zwischen den Anbietern vergleichen. In Betracht sollte dabei insbesondere gezogen werden, welche Leistungen von dem jeweiligen Angebot tatsächlich umfasst sind (gibt es möglicherweise eine beschränkte Nutzung), wie die Laufzeiten des Vertrages ausgestaltet sind und wie hoch die monatlichen Kosten sind.
Welche Rechte habe ich bei Abweichung von der zugesicherten Bandbreite?
Zwar wurde die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten, also auch dem Internetzugang, 2021 eingeführt, aktuell ist die Versorgung mit einem Breitbandzugang aber weiterhin in der Entwicklung. Wurde ein Vertrag geschlossen, ist der Anbieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung zu stellen. Oft ist es problematisch, dass die tatsächlich bereitgestellte Bandbreite wesentlich geringer ist als die vertraglich versprochene.
Die meisten Anbieter wiesen bislang darauf hin, dass die Bitrate abhängig von der Telefonanschlussleitung des Kunden sei und keine konkrete, sondern nur eine Übertragungsgeschwindigkeit "bis zu...“ zugesichert werden könne. Die Formulierung eröffnete dem Anbieter natürlich einen großen Spielraum, welche Bandbreite vertraglich tatsächlich geschuldet ist.
Inzwischen gelten für Telekommunikationsanbieter zusätzliche Informationspflichten. Im Bereich Festnetz sind die Anbieter verpflichtet, sowohl eine minimale, als auch eine gewöhnlich zur Verfügung stehende sowie eine maximale Datenübertragungsrate anzugeben. Verstöße gegen diese Infopflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Sie können an die Bundesnetzagentur gemeldet und von dieser mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Anbieter müssen ihren Kunden nunmehr auch ermöglichen, sich mittels eines Tests zur Messung der Übertragungsgeschwindigkeit (sog. Speedtest) über die tatsächlich erreichte Datenübertragungsrate ihres Internetanschlusses zu informieren. Bei Vertragsschluss muss seitens der Anbieter ein Hinweis auf diese Prüfmöglichkeit erfolgen.
Sollte sich herausstellen, dass die zugesicherte Bandbreite erheblich, kontinuierlich oder wiederkehrend unterschritten wird, haben Verbraucher die Möglichkeit, die Leistung des Anbieters zu beanstanden. Im Einzelfall kann ein Recht auf außerordentliche Kündigung bestehen.
Habe ich ein Recht auf einen schnellen Internetzugang?
Durch die seit 01.12.2021 geltende neuen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben Verbraucher gegenüber dem Anbieter gemäß § 156 Abs. 1 TKG in Verbindung mit § 157 Abs. 2 TKG einen Anspruch auf einen schnellen Internetzugang zur Gewährleistung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilnahme. Wird eine zu langsame Bandbreite der Bundesnetzagentur gemeldet, kann diese den Anbieter zur Verlegung einer schnelleren Verbindung verpflichten.
Seit Dezember 2021 können Verbraucher zudem gemäß § 57 Abs. 4 TKG bei Unterschreitung der zugesicherten Bandbreite das vereinbarte Entgelt mindern. Aber nur anteilig um den Betrag, um den die tatsächliche Bandbreite kleiner als die zugesicherte Bandbreite ist. Darüber hinaus kann der Verbraucher den Vertrag in solchen Fällen unter bestimmten Umständen auch außerordentlich kündigen.
Um nachweisen zu können, dass der Anbieter nicht wie versprochen leistet, muss die tatsächlich vorhandene Bandbreite über einen gewissen Zeitraum dokumentiert werden. Entsprechende Messungen können kostenlos über den Speedtest der Bundesnetzagentur auf www.breitbandmessung.de durchgeführt werden. Für eine ausreichende Dokumentation sollten an mindestens zwei Tagen jeweils mindestens zehn Messungen durchgeführt werden. Die Messungen müssen hierbei über eine LAN-Verbindung erfolgen.
Schadensersatz bei Internetausfall?
Für den Fall, dass die Verbindung zum Internet beim Verbraucher völlig ausgefallen ist und dem Verbraucher hierdurch Kosten entstanden sind, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Der Bundesgerichtshof hat 2013 entscheiden, dass dem Verbraucher im Falle eines längeren Internetausfalls auch wegen entgangener Lebensqualität ein Schadensersatzanspruch zusteht.
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