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Schlichtungsstellen in Deutschland: Streit ohne Gericht lösen

Von: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Schlichtungsstellen helfen Verbraucher/-innen, Streit mit einem Unternehmen außerhalb des Gerichts und kostenlos zu lösen. Solche außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen existieren unter den verschiedensten Bezeichnungen wie z.B. Gütestelle, Schlichtungsstelle, Schiedsstelle oder Ombudsmann/-frau. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über Schlichtungsstellen in Deutschland.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Was sind Schlichtungsstellen?
  • Schlichtungstelle Reise und Verkehr
  • Schlichtungsstelle Telekommunikation
  • SchlichtungsstellePostdienstleistungen
  • Ombudsstelle Versicherungen
  • Schlichtungsstelle Private Bausparkassen
  • Schlichtungsstelle Energieversorgung
  • Streitigkeiten mit Handwerkern und Einzelhändlern
  • Online-Schlichtungsstelle bei Internetgeschäften
  • Streitigkeiten im Bankgewerbe und bei Geldanlagen
  • Schlichtung mit KFZ-Werkstätten und Händler/-innen
  • Rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung
  • Steuerberatung
  • Ärzt/-innen

Was sind Schlichtungsstellen?

In zahlreichen Branchen bestehen spezielle Verbraucherschlichtungsstellen, die besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Daneben gibt es vor allem bei den Handwerksinnungen spezialisierte Schlichtungsstellen, für die keine besonderen gesetzlichen Vorschriften gelten.

Als „Verbraucherschlichtungsstelle“ dürfen sich nur solche Schlichtungsstellen bezeichnen, die auf Grundlage des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) oder branchenbezogener Gesetze behördlich anerkannt oder eingerichtet worden sind.

Sollte Ihre Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit einer branchenbezogenen Schlichtungsstelle fallen (z.B. beim Kauf einer Ware im stationären Einzelhandel oder bei einer Pauschalreise), besteht die Möglichkeit der Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes.

Eine Liste aller Verbraucherschlichtungsstellen führt das Bundesamt für Justiz. Im Folgenden sind branchenspezifische Schlichtungsstellen aufgeführt:

Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr

ist Ansprechpartnerin bei Streitigkeiten zwischen Kund/-innen und Unternehmen im Bahn-, Bus- (auch Fernbus-), Flug- und Schiffsverkehrsbereich, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Inzwischen haben sich auch im Bereich des Nahverkehrs die meisten bayerischen Unternehmen und Tarifverbünde der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr angeschlossen.

Zur Schlichtungsstelle Reise und Verkehr

Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz ist zuständig bei Streitigkeiten über Ansprüche von Fluggästen nur gegen solche Luftverkehrsunternehmen, die sich nicht der anerkannten privatrechtlichen Schlichtungsstelle Reise und Verkehr angeschlossen haben.

Zur Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamts für Justiz

Telekommunikation

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur vermittelt in Streitfällen über die Verletzung von gesetzlichen Verpflichtungen des Telekommunikationsanbieters gegenüber Endkund/-innen aus dem Telekommunikationsvertrag. Für bestimmte Streitigkeiten, z.B. über eine Anfechtung oder den Widerruf eines ungewollten Telefonvertrages, ist allerdings die Bundesnetzagentur nicht zuständig. In diesen Fällen kann eine Schlichtung bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Frage kommen.

Zur Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur

Postdienstleistungen

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kund/-innen und dem/der Anbieter/-in von Postdienstleistungen bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen oder wenn Kundenrechte aus der Postdienstleistungsverordnung (PDLV) verletzt worden sind.

Zur Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur

Der Ombudsmann/die Ombudsfrau für Versicherungen

schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kund/-innen, z.B. bei Beschwerden zu Hausrat- und Gebäudeversicherungen, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Ebenfalls erfasst sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Zur Ombudsfrau für Versicherungen

Ausgenommen ist der Bereich der Krankenversicherungen. Zur außergerichtlichen Streitschlichtung bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung gibt es ebenfalls eine/-n Ombudsmann/-frau.

Zum Ombudsmann Private Kranken -und Pflegeversicherung

Die Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen

dient der außergerichtlichen Beilegung von rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Bausparkassen und ihren Kund/-innen.

Zur Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen

Die Schlichtungsstelle Energie

ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher/-innen und Energieversorger, wobei nur die Energiearten Strom und Erdgas erfasst werden.

Zur Schlichtungsstelle Energie

Bei Streitigkeiten mit Handwerker/-innen und Einzelhändler/-innen

kann man sich nach Schlichtungsstellen bei den zuständigen Innungen und Handwerkskammern bzw. bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer erkundigen. Hier kann auch ein Verfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Betracht kommen.

  • Zum IHK-Finder des Deutschen Industrie- und Handelskammertags
  • Übersicht über die örtlichen Handwerkskammern

Im Bankgewerbe und bei Geldanlagen

sind die Zuständigkeiten verstreut: Es gibt die verschiedensten Stellen je nach Fall und Bank, beispielsweise die „Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank für den Überweisungsverkehr“ oder die Ombudsverfahren der privaten Banken.

Für Streitigkeiten zwischen teilnehmenden Sparkassen und deren Kund/-innen gibt es die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

Die genossenschaftliche Bankengruppe hat ein zentralisiertes Ombudsverfahren.

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investmentfonds und Vermögensverwaltung besteht die Möglichkeit der Schlichtung bei der Ombudsstelle für Investmentfonds, der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen und der VuV-Ombudsstelle beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.. Auffangfunktion kommt der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank zu.

Beim Auffinden der zuständigen Stelle hilft das Internetangebot des Bundesamts für Justiz.

  • Bundesverband deutscher Banken: Ombudsmannverfahren
  • Ombudsmann/-frau bei Deutschen Sparkassen- und Giroverband
  • Ombudsmann/-frau der genossenschaftlichen Bankengruppe
  • Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands: Ombudsmann/-frau
  • Ombudsstelle für Investmentfonds
  • Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen
  • VuV-Ombudsstelle beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.
  • Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank

KFZ-Werkstätten und Händler

Sofern der/die Händler/-in (beim Gebrauchtwagenkauf) oder die Werkstatt (bei Reparatur) Mitglied einer Kfz-Innung ist, wenden Sie sich an die Schiedsstelle der betreffenden Kfz-Innung, zu finden beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Zu den Schiedsstellen des ZDK

Wenn der/die Händler/-in Mitglied des Bundesverbands freier KFZ-Händler/-innen (BVfK) ist, ist die dortige Schiedsstelle zuständig.

Zur Schiedsstelle des BVfK

Sofern der/die Händler/-in nicht Mitglied einer Kfz-Innung und nicht des BVfK ist, helfen die Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern, organisiert im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weiter.

Zu den Schlichtungseinrichtungen des DIHK

Sollte keine der genannten Schlichtungsstellen zuständig sein, können sich Verbraucher/-innen auch an die Universalschlichtungsstelle wenden.

Rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kann bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwält/-innen und ihren Mandant/-innen angerufen werden.

Zur Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Steuerberatung

Die regionalen Steuerberaterkammern haben Schlichtungsstellen eingerichtet, die bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammern und zwischen den Mitgliedern der Kammern (Steuerberatern) und den Kund/-innen vermitteln. Daneben kann man sich als Verbraucher/-in auch an die Universalschlichtungsstelle wenden, wenn der/die Steuerberater/-in zu einer Schlichtung vor dieser anerkannten Verbraucherstreitbeilegungsstelle bereit ist.

Zu den Steuerberaterkammern

Die Ärzteschaft

hat Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gebildet, die über die jeweilige Landeskammer (in Bayern z.B. die Gutachterstelle bei der Bayerischen Landesärztekammer) oder über die entsprechenden Kammern auf Bundesebene erreichbar sind.

Zur Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer

Zu den Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern (deutschlandweit)

Zu den Schlichtungsstellen bei den Zahnärztekammern

Mehr zum Thema:

  • Beim Bundesamt für Justiz finden Sie eine Liste der anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland
  • Liste der anerkannten Streitbeilegungsstellen in Europa
  • Außergerichtliche Streitbeilegung: Wie funktioniert eine Schlichtung?

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Stand: 26.07.2024
Autor: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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