Die wichtigsten Beweismittel im Zivilprozess
In diesem Beitrag finden Sie
- Urkundenbeweis
- Zeugenbeweis
- Sachverständigengutachten
- Augenschein
Urkundenbeweis
Der Urkundenbeweis ist das wohl am häufigsten eingesetzte Beweismittel. Als Urkunden gelten z. B. schriftliche Dokumente, also etwa der außergerichtliche Schriftverkehr der Streitparteien, die Vertragsunterlagen, schriftliche Bestätigungen, ärztliche Atteste, Fotokopien etc.
Zeugenbeweis
Bekannter dürfte allerdings der Zeugenbeweis sein. Als Zeuge können alle Personen in Betracht kommen, die nicht Partei des Prozesses sind. Der Kläger und der Beklagte können also nicht als Zeugen auftreten. Sollen die Prozessparteien selbst gehört werden, so gibt es das Instrument der Parteivernehmung. Die Parteivernehmung kommt in der Praxis aber nicht allzu häufig vor. Nicht jeder Zeuge muss auch tatsächlich vor Gericht aussagen. Die Aussage kann dann verweigert werden, wenn der benannte Zeuge über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügt. Dies ist z. B. bei nahen Angehörigen oder dem Ehegatten bzw. Lebenspartner der Fall.
Sachverständigengutachten
Muss anhand der Beschädigung eines Fahrzeugs die Aufprallgeschwindigkeit ermittelt werden oder ist streitig ob eine Werkleistung fachmännisch ausgeführt wurde, dann kommt man oft um ein gerichtliches Sachverständigengutachten nicht herum.
Augenschein
Manchmal helfen die schönsten Schreiben der Anwälte und auch die Aussagen der Zeugen nicht weiter. Dann muss sich das Gericht selbst ein Bild machen. Bei beweglichen Sachen kann dies im Verhandlungstermin erfolgen. Geht es aber um eine Immobilie oder einen auf das Nachbargrundstück überhängenden Obstbaum, dann begibt sich das Gericht selbst an den Ort des Geschehens. Die Betrachtung des Gegenstands oder des Ortes kann manchmal aber auch durch aussagekräftige Fotos hiervon ersetzt werden. Man spricht bei diesem Beweismittel von der Einnahme eines Augenscheins.
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