Vorteile des selbstständigen Beweisverfahrens im Zivilprozess
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie:
- Selbstständiges Beweisverfahren bei Werkverträgen
- Nachteile eines außergerichtlichen Gutachtens
- Geringere Kosten und Verjährungshemmung
Selbstständiges Beweisverfahren bei Werkverträgen
Die Einleitung eines sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens kann in manchen Fällen Vorteile gegenüber einer sofortigen Klageerhebung mit sich bringen. Gerade bei Werkverträgen, beispielsweise Bauwerkverträgen kommen solche Verfahren häufig vor, wenn die Vertragsparteien darüber streiten, ob eine Arbeit mangelhaft ausgeführt wurde oder nicht. In solchen Fällen muss in der Regel ein Sachverständigengutachten zur Klärung in Auftrag gegeben werden.
Nachteile eines außergerichtlichen Gutachtens
Allerdings kann es Nachteile haben, wenn eine der Parteien außergerichtlich einen Gutachter beauftragt. Ein solches Gutachten kann von der Gegenseite dann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Parteigutachten abgetan werden und hat keinen oder nur einen geringen Beweiswert. Dies liegt daran, dass ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten gesetzlich einem Parteivortrag gleichgesetzt wird, der für das Gericht nicht bindend ist. Die dann oft hohen Kosten für das Gutachten rechnen sich in einem solchen Fall nicht.
Gerichtliche Gutachten sind im Gegensatz hierzu für beide Streitparteien bindend. Ein gerichtliches Gutachten kann eigentlich erst nach Klageerhebung im Rahmen der Beweisaufnahme eingeholt werden. Das selbstständige Beweisverfahren bietet die Möglichkeit, diese Beweisaufnahme vorweg zu nehmen, noch bevor eine Klage erhoben wird.
Geringere Kosten und Verjährungshemmung
Der Vorteil des selbstständigen Beweisverfahrens ist, dass häufig ein anschließendes streitiges Verfahren gar nicht mehr nötig ist, wenn die Parteien das Ergebnis des Gutachters akzeptieren. Da bei dieser Verfahrensart zunächst geringere Gerichts- und Anwaltsgebühren anfallen, können hierdurch folglich auch Kosten eingespart werden.
Zusätzlich wird durch die Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens die Verjährung zum einen gehemmt und zum anderen beginnt sie nach Durchführung des Verfahrens wieder von neuem zu laufen. Dies kann wichtig sein, wenn Verjährungsfristen abzulaufen drohen.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Alle Artikel zum Thema
Rechtsdurchsetzung
- Das Klageverfahren: Von der Erhebung bis zur Vollstreckung
- Der Zivilprozess: Ablauf und Alternativen
- Verbraucherangelegenheiten: Welches Gericht ist zuständig?
- Vorteile des selbstständigen Beweisverfahrens im Zivilprozess
- Die wichtigsten Beweismittel im Zivilprozess
- Revision und Berufung: Rechtsmittel im Zivilprozess
- Zwangsvollstreckung: Vollstreckungstitel und Verfahren
- Mahnverfahren: Kostengünstig Ansprüche durchsetzen
- Sammelklage, Verbandsklage, Abhilfeklage: Wie funktioniert das?
- Die Musterfeststellungsklage
- Außergerichtliche Streitbeilegung: Wie funktioniert eine Schlichtung?
- Schlichtungsstellen in Deutschland
- Prozessuale Rechtsdurchsetzung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten
- Firmeninsolvenz: Welche Rechte haben Verbraucher im Insolvenzverfahren?