Mietwagen: Was bei Vertrag, Versicherung und Übernahme wichtig ist
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Auswahl des Mietwagens
- Tipps für den Vertragsabschluss
- Haftpflichtversicherung und "Mallorca-Police"
- Vollkasko- und Zusatzversicherungen
- Tipps für die Übernahme des Mietwagens
- Tipps für die Rückgabe des Mietwagens
- Sonderfall Carsharing
Auswahl eines Mietwagens: Buchung, Kilometer und Kaution
Bevor man einen Mietwagen bucht, sollte man im ersten Schritt einen Preis- und Leistungsvergleich vornehmen. Die Informationen können bei den Mietwagenfirmen selbst oder über Vergleichsportale im Internet eingeholt werden. Beim Preis- Leistungsvergleich sollten auch der Umfang der Versicherungsleistungen und die Kosten für eine Sonderausstattung, wie z.B. Kindersitze, Schneeketten oder ein Navigationsgerät berücksichtigt werden
Zu beachten ist weiterhin, wo der Mietwagen gebucht werden kann. Möchte man einen Mietwagen für eine Urlaubsreise im Ausland buchen, ist es empfehlenswert, das Fahrzeug von Deutschland aus zu mieten. Im Falle eines Problems steht dann gegebenenfalls ein Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung.
Es ist ratsam, im Vorfeld zu klären, wie die gefahrenen Kilometer abgerechnet werden. Sind alle Kilometer inklusive oder gibt es eine Kilometerpauschale? Angebote mit Kilometerpauschalen sollten vermieden werden. Zudem muss die Tankregelung vorab geklärt werden. Es sollte überprüft werden, ob der Wagen vollgetankt zurückgegeben werden muss und ob zusätzliche Kosten drohen, wenn das Auto nicht vollgetankt zurückgegeben wird. Auch die Höhe einer zu zahlenden Kaution kann bei der Entscheidung für einen Mietwagen eine Rolle spielen.
Tipps für den Vertragsabschluss
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Alle Vereinbarungen sollten schriftlich getroffen werden. Dies gilt auch für die Vereinbarungen über den Versicherungsumfang oder eine Sonderausstattung.
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Es ist ratsam, die Angaben im Mietvertrag vor der Unterzeichnung zu überprüfen. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten zumindest kurz durchgelesen werden, da oftmals erst im Kleingedruckten steht, dass beispielsweise bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind. Es empfiehlt sich, unübliche Klauseln, z.B. zu Bearbeitungsgebühren, zu streichen.
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Zudem sollte man sich ein Exemplar des Vertrages aushändigen lassen.
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Mietet man ein Fahrzeug im Ausland, sollte der Vertrag neben der Landessprache wenigstens in Englisch abgefasst sein, um Verständigungsprobleme zu vermeiden.
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Ist eine Kaution zu zahlen, sollte man sich auch einen Kautionsbeleg aushändigen lassen.
Haftpflichtversicherung und "Mallorca-Police"
Wichtig bei der Auswahl eines Mietwagens ist auch die Haftpflichtversicherung. Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis enthalten. Unter Umständen deckt die eigene Autoversicherung in Deutschland oder die Mietwagen-Versicherung über den Kreditkartenanbieter bereits Schäden am Mietwagen ab.
Wer im Ausland ein Auto mietet, sollte jedoch beachten, dass sich die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in manchen Ländern erheblich unterscheiden. Ist die Mindestversicherungssumme sehr niedrig, kann es passieren, dass die Haftpflichtversicherung nicht ausreicht, um die Schäden zu decken
In diesem Fall ist es ratsam, eine Zusatzvereinbarung zu treffen. Mit dem Abschluss einer so genannten "Mallorca-Police" kann eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden. Der Versicherungsschutz wird dann auf den heimischen Standard aufgestockt. Die Versicherung wird so genannt, weil deutsche Urlauber gerne nach Mallorca reisen und sich dort oft einen Mietwagen nehmen. Die Zusatzversicherung gilt aber in ganz Europa und einigen weiteren Ländern. Für weiter entfernte Reisen empfiehlt sich gegebenenfalls die so genannte "Traveller Police". Bevor man einen Mietwagen bucht, sollte allerdings überprüft werden, ob nicht bereits die reguläre Kfz-Versicherung, der Kfz-Schutzbrief oder auch die Mietwagenversicherung über den Kreditkartenanbieter die Leistungen der "Mallorca-Police" enthält. Dies ist bei einigen Versicherungen der Fall.
Notwendigkeit von Vollkasko- und Zusatzversicherungen prüfen
Empfehlenswert ist zudem, eine Versicherung mit Vollkasko abzuschließen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch selbstverursachte Schäden am Mietwagen. Eine Selbstbeteiligung sollte möglichst ausgeschlossen werden.
Weiterhin muss man darauf achten, welche Leistungen von der Versicherung umfasst sind. Oftmals sind Schäden an Reifen, Felgen oder dem Unterboden im Kleingedruckten ausgeschlossen. Es kann sich in diesen Fällen lohnen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, beispielsweise, wenn die Straßenverhältnisse im Reiseland schlecht sind und man Schäden nicht ausschließen kann.
Tipps für die Übernahme des Mietwagens
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Sehen Sie sich den Mietwagen vor der Übernahme des Fahrzeugs an und dokumentieren Sie detailliert sämtliche Vorschäden. Wenn möglich, begutachten Sie de Wagen zusammen mit einem Mitarbeiter der Mietwagenfirma. Hilfreich ist natürlich auch, wenn Sie eine zweite Person zur Übernahme mitnehmen oder größere Schäden fotografieren. Lassen Sie sich die festgestellten Schäden am besten von dem Vermieter schriftlich bestätigen.
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Weiterhin sollten Sie prüfen, ob das Leihfahrzeug funktionstüchtig ist. Bremsen, Reifen, Licht, Blinker, Scheibenwischer und andere wichtige Funktionen müssen begutachtet werden. Befindet sich ein Ersatzreifen oder ein Reparaturset und Werkzeug sowie eine Warnweste im Wagen? Sind ein Verbandskasten und ein Warndreieck vorhanden? Ein Fahrzeug mit offensichtlichen Mängeln können Sie ablehnen.
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Wurde eine Sonderausstattung vereinbart, sollten Sie überprüfen, ob diese ebenfalls vorhanden und funktionstüchtig ist. Überprüfen Sie außerdem den Tankstand bei der Übernahme.
Tipps für die Rückgabe des Mietwagens
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Bei der Rückgabe des Mietwagens sollte der Vermieter oder ein autorisierter Mitarbeiter zugegen sein. Halten Sie die vorhandenen und gegebenenfalls neuen Schäden in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Lassen Sie sich eine Kopie des Übergabeprotokolls aushändigen.
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Nur wenn dies vereinbart ist, sollte der Fahrzeugschlüssel in einen Briefkasten der Mietwagenfirma geworfen und das Auto einfach abgestellt werden.
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Wurde das Mietfahrzeug vollgetankt übergeben, muss das Auto bei Vereinbarung einer so genannten „voll/voll- Regelung“ auch vollgetankt zurückgegeben werden.
Sonderfall Carsharing
Besonders in großen Städten erfreut sich das Carsharing wachsender Beliebtheit. Über eine App können Autos aus der Flotte des Carsharing-Anbieters, die sich in der Nähe des Nutzers befinden, spontan für eine Fahrt gebucht werden. Häufig muss das Auto nicht an dieselbe Stelle zurückgebracht werden, sondern kann überall im Stadtgebiet abgestellt und per App wieder „zurückgegeben“ werden. Es gibt verschiedene Preismodelle, darunter die Bezahlung nach gefahrenen Minuten oder Kilometern. Häufig können auch Pakete gebucht werde, etwa für drei oder sechs Stunden. In der Regel ist der Verbraucher beim Carsharing vollkaskoversichert, jedoch meistens mit Selbstbeteiligung.
Der beim Carsharing abgeschlossene Vertrag ist ebenfalls ein Mietvertrag. Dieser wird abgeschlossen, wenn man in der App die Buchung abschließt bzw. das Auto mit seinem Smartphone öffnet.
Da das Auto häufig nicht an eine feste Station zurückgebracht wird, entfällt ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter. Sie sollten deshalb das Auto vor Antritt der Fahrt auf Schäden überprüfen und diese dem Carsharing-Anbieter melden. Hierfür gibt es eine Funktion in der App. Bei vielen Anbietern sind sie zu dieser Überprüfung des Autos sogar vertraglich verpflichtet.
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