Kfz-Versicherung: Prämie, Wechsel und Kündigung
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Welche Leistungen umfasst die Kraftfahrtversicherung?
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung: Teil- oder Vollkasko?
- Wonach berechnet sich die Versicherungsprämie?
- Wie funktioniert das Schadensfreiheitsrabattsystem?
- Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten? Auswahl und Kündigung
Welche Leistungen umfasst die Kraftfahrtversicherung?
Der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges stellt eine Gefahrenquelle für Menschen und Sachen dar. Mögliche Schäden können immens sein und Einzelne schnell finanziell überfordern. Verbraucher/-innen sichern ihr Fahrzeug daher ab. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, eine Fahrzeugversicherung wird meist zusätzlich abgeschlossen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt als gesetzliche Pflichtversicherung Personen- und Sachschäden sowie reine Vermögensschäden anderer ab, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstehen.
Zum Gebrauch eines Fahrzeuges gehört neben dem Fahren auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Darüber hinaus wehrt die Haftpflichtversicherung unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Neben dem oder der Versicherungsnehmer/-in sind Halter/-in, Eigentümer/-in und Fahrer/-in des Fahrzeuges sowie berechtigte Insass/-innen mitversichert.
Die Versicherung leistet im Schadensfall in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verträge die nur die gesetzliche Mindestversicherungssumme (siehe Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG) versichern, sollte man meiden. Diese Beträge könnten im Ernstfall nicht ausreichen, um den entstandenen Schaden zu decken. Die Versicherungssumme sollte die höchstmögliche Deckung (zur Zeit 100 Mio. Euro) betragen.
Fahrzeugversicherung: Voll- oder Teilkasko?
Die Fahrzeugversicherung tritt für Schäden am eigenen Fahrzeug ein.
Ein Abschluss ist nicht verpflichtend, wirtschaftlich aber häufig sinnvoll.
Dies gilt insbesondere dann, wenn man Schäden am Fahrzeug nicht einfach aus eigener Tasche ersetzen kann. Häufig ist dies bei Neuwagen oder neuwertigen Fahrzeugen der Fall. Die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) tritt ein bei Fahrzeugschäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Glasbruch, Kurzschluss und bestimmten Tierunfällen.
Wer darüber hinaus auch noch Schäden aus einem selbstverschuldeten Unfall und Vandalismus versichern möchte, muss eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) abschließen. Zusätzlich können Leistungserweiterungen z.B. in Form der Kfz-Unfallversicherung oder des Autoschutzbriefes vereinbart werden. Ob diese Absicherungen notwendig sind, sollte immer individuell überprüft werden.
Wie berechnet sich die Versicherungsprämie der Kfz-Versicherung?
In die Berechnung des Beitrages fließen Marke, Typ, Alter und Leistung des Fahrzeuges sowie der bisherige Schadensverlauf ein. Außerdem kommt es auf individuelle Tarifmerkmale an, z.B. das beabsichtigte Nutzungsverhalten, an.
Durch die Wahl verschiedener Rabatte kann die Versicherungsprämie deutlich gesenkt werden. Doch sollte man darauf achten, ob und welche Einschränkungen damit verbunden sind:
Verhaltensbezogene Rabatte für Menschen, die allein oder wenig fahren oder für ein Fahrzeug, das nur in der Garage steht, sollten genau überprüft werden. Was passiert im Schadensfall, wenn die Rabattvorschrift nicht eingehalten wurde?
Telematik-Tarife locken mit Beitragsersparnis von bis zu 40%. Nachteilig ist, dass man sein gesamtes Fahrverhalten offenlegen und anpassen muss, um die Ersparnisvorteile zu behalten. Das Fahren bei Nacht oder in der Stadt wird genau so negativ bewertet, wie eine zu sportliche Fahrweise. Diesen Tarifen sollte -auch mit Blick auf den Datenschutz - kritisch begegnet werden.
Statusbezogene Rabatte hingegen sind berechenbarer. Diese gewähren Angehörigen von Berufsgruppen ( z.B. Beamt/-innen), Mitgliedern von Verbänden, Wohneigentümer/-innen oder Erstbesitzer/-innen des Fahrzeuges einen Prämienabschlag. Weil diese Rabatte sich an objektiven Kriterien orientieren, eignen sie sich für Einsparmöglichkeiten.
Wie funktioniert das Schadensfreiheitsrabattsystem?
Die Beitragssätze der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung richten sich abhängig vom Schadensverlauf nach der Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse). Je länger der Versicherte keinen Kfz-Schaden hat, also ein schadensfreier Vertragsverlauf vorliegt, desto höher erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse.
Angenommen ein/-e Versicherte/-r beginnt mit der SF-Klasse ½, dann zahlt er 140 % des Beitragssatzes. Nach einem Jahr unfallfreien Fahrens wird er in die SF-Klasse 1 eingestuft und zahlt nur noch den vollen Beitragssatz.
Nach einem Unfall, für den die Versicherung eine Entschädigung zahlen muss, wird man in der SF-Klasse zurückgestuft. Dadurch erhöht sich der Versicherungsbeitrag. Um eine Rückstufung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, kleinere Schäden selbst zu regulieren. Bei Schäden bis 500 Euro weist die Versicherung selbst auf diese Möglichkeit hin.
Versicherer bieten zudem den sogenannten Rabattschutz an. Hier können dann alle Versicherten, unabhängig von der aktuellen SF-Klasse, eine Rückstufung nach einem Schaden ausschließen. Sie müssen jedoch einen Prämienzuschlag zahlen. Ob sich die höhere Versicherungsprämie am Ende rechnet, muss mit den Beitragsmehrkosten der Rückstufung im Schadensfall verglichen werden. Auch kann der Rabattschutz bei einem Versicherwechsel nicht mitgenommen werden.
D.h. wechselt man seine Versicherung und hatte zuvor den Rabattschutz bei der alten Versicherung in Anspruch genommen, gilt dies nicht automatisch gegenüber dem neuen Versicherer. Man wird regelmäßig in eine schlechtere SF-Klasse eingestuft, was also teurer werden kann. Die verbraucherfreundlichere Regelung des "Rabattretters" findet sich hingegen nur noch in älteren Verträgen.
Bedingungsgemäß kann man den Schadensverlauf eines anderen Vertrages beim Fahrzeug- oder Versichererwechsel übernehmen. Dies gilt auch beim Wechsel zwischen zwei bereits vom Versicherungsnehmer angemeldeten Fahrzeugen. Früher war es leichter, den Schadensverlauf einer anderen Person zu übernehmen, es ist aber auc heute noch möglich.
Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Kfz-Versicherte sind wechselfreudig. Die Versicherungen bieten sich daher einen ständigen Preis- und Leistungskampf um Neukunden. Der Vorteil ist, wer jährlich seinen Versicherungsschutz überprüft und Angebote vergleicht, kann durch einen Wechsel des Tarifes oder der Versicherung Geld sparen.
Auswahl der richtigen Versicherung
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Mit Hilfe der zahlreichen Internetvergleichsrechner können die Angebote gegenübergestellt werden. Um das beste Angebot ausfindig zu machen, sollte man möglichst viele Vergleiche bei verschiedenen Portalen durchführen.
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Aber auch hier ist der billigste Anbieter nicht unbedingt der beste. Es kommt im Ergebnis auf die Höhe der Versicherungssummen und die Vertragsbedingungen an.
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Mit einem günstigeren Angebot in der Hand hat man gute Chancen, mit dem aktuellen Versicherer über bessere Konditionen zu verhandeln und so einen Wechsel zu vermeiden.
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Immer mehr Versicherer locken mit Telematik-Tarifen: Wer dem Versicherer sein Fahrverhalten offenlegt, wird mit niedrigeren Prämien belohnt. Aber auch hier sollte man genau hinschauen.
Kündigung der Kfz-Versicherung
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Entscheidet man sich für einen Wechsel, sind Kündigungsfristen zu beachten. Ein Kfz-Versicherungsvertrag, der zum 01.01. eines Jahres abgeschlossen worden ist, kann unter Einhaltung der Monatsfrist zum Jahresende gekündigt werden.
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Der Vertrag kann in Textform gekündigt werden, also auch Online, wenn die Versicherung online abgeschlossen wurde.
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Das Kündigungsschreiben sollte enthalten:
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Anschrift des Kfz-Versicherers
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Anschrift des Versicherungsnehmers
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Versicherungsnummer
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KFZ-Kennzeichen
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Ort, Datum und Unterschrift (auch online gültig)
Die meisten Verträge enden zum 31.12.. Das schriftliche Kündigungsschreiben muss dann spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Endet der Vertragszeitraum abweichend, dann muss spätestens einen Monat vor Ablauf dieses Zeitraumes gekündigt worden sein.
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Zur Sicherheit sollte eine postalische Kündigung dies mit Einschreiben/Rückschein versandt werden.
- Telematik-Tarife in der Kfz-Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet (PDF, vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.)
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