Gütesiegel und Umweltzeichen: Orientierungshilfe beim Einkauf?
Von: Georg Abel, Die Verbraucher Initiative e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Vergabe von Labels
- Aussagekraft von Gütesiegeln
- Vielfalt im Label-Dschungel
- Labeldatenbank
- Labelportal der Bundesregierung
Vergabe von Labels: Transparenz und Kontrollmöglichkeiten sind wichtig
Eine Flut von Informationen, Eindrücken und Reizen strömt täglich auf Verbraucher/-innen ein. Labels sind deshalb eine wertvolle Hilfestellung beim Einkauf, bieten sie doch den schnellen Rat statt komplexer Informationen. Die wichtigsten Labels werden in dieser Liste vorgestellt.
Gütesiegel oder Labels geben Verbraucher/-innen über ein Produkt oder eine Dienstleistung häufig Informationen, die zunächst nicht ersichtlich sind. Einer Schokolade kann man beispielsweise nicht ansehen, unter welchen sozialen und ökologischen Bedingungen der darin enthaltene Kakao angebaut wurde. Durch Labels erhalten Verbraucher/-innen Zusatzinformationen über bestimmte Eigenschaften, die ihnen die Kaufentscheidung erleichtern.
Für die Anbieter von Waren und Dienstleistungen bieten Labels eine Möglichkeit, sich von anderen Anbietenden zu unterscheiden und sich positiv zu positionieren. Verbraucher/-innen können leichter gemäß ihrem Lebensstil agieren und entsprechende Produkte, zum Beispiel vegane oder vegetarische Angebote, erkennen.
Aussagekraft von Gütesiegeln
Für die Wirkung eines Gütesiegels kommt es auf die Aussagekraft, Glaubwürdigkeit, Unverwechselbarkeit und Bekanntheit eines Labels an. Bestimmte Zeichen signalisieren ausschließlich die Einhaltung von Gesetzen und haben damit einen geringen Mehrwert für Verbraucher/-innen. Geringe Glaubwürdigkeit haben Zeichen, die einer Selbstzertifizierung gleichkommen. Einem Zeichen, das völlig ohne Einbindung unabhängiger Stellen verwendet werden kann, sollte man mit Vorsicht begegnen. Bei der Siegelvergabe spielen die Aspekte Transparenz und Kontrollmöglichkeiten eine wichtige Rolle.
Vielfalt im "Label-Dschungel": Welche Auszeichnungen gibt es?
Gütesiegel oder Label sind eine wichtige Orientierungshilfe beim Einkauf. Doch über 1.500 unterschiedliche Zeichen verunsichern die Verbraucher/-innen. Unter dem Überbegriff Label werden verschiedene Begriffe zusammengefasst.
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Umweltzeichen
(Öko-Labels) sind produktbezogene Kennzeichen, die sich auf die Umwelteigenschaften eines Produktes oder einer Dienstleistung beziehen. Sie finden sich auf Produkten, die umweltschonend hergestellt wurden, deren Inhaltsstoffe sich durch geringe Schadstoffbelastungen auszeichnen oder die besonders umweltfreundlich hergestellt wurden und umweltschonend genutzt und entsorgt werden können.
Umweltzeichen finden sich z. B. auf Elektrogeräten, Putzmitteln, Naturkosmetik oder Recycling-Papier. Dabei gibt es sowohl Umweltzeichen, die sich nur auf Einzelaspekte konzentrieren (z. B. chlorfrei gebleicht, FCKW-frei), als auch solche, die sich auf den gesamten Lebenszyklus eines Produktes beziehen.
Zu den bekanntesten Umweltzeichen zählen der Blaue Engel, das weltweit älteste Umweltzeichen, sowie die verschiedenen Siegel für ökologische Lebensmittel.
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Gütezeichen
stellen eine Besonderheit dar, da der Begriff wettbewerbsrechtlich geschützt ist und seit 1925 vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) verwendet wird. Gütezeichen sind Labels, die nach einem Prüfverfahren von RAL anerkannt worden sind. Bei den RAL-Gütezeichen steht die Qualitätssicherung im Vordergrund. Die Vergabe und Verwaltung der Gütezeichen obliegt den Gütegemeinschaften – meist Zusammenschlüsse von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen. Sie vergeben das Nutzungsrecht für ihr Gütezeichen für einen begrenzten Raum an die Gütezeichenbenutzer/-innen und überwachen die Einhaltung der Gütebedingungen. Fallen bei einer Kontrolle Verstöße auf, kann das Nutzungsrecht entzogen werden. Als Kontrollorgan überwacht RAL die Gütegemeinschaften.
Alle Gütezeichen müssen den „Grundsätzen für Gütezeichen“ entsprechen. Diese orientieren sich vor allem an gesetzlichen Grundlagen, teilweise gehen sie darüber hinaus.
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Prüfzeichen
bezeichnen Labels, die von wissenschaftlich-technischen Instituten vergeben werden. Hier wird geprüft, ob das Produkt die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt und gebrauchstauglich ist. Bei den Prüfungen kann es sich sowohl um aufwändige Laboruntersuchungen als auch um stichprobenartige Kontrollen der Produkte handeln. Bekannte Prüfzeichen sind z. B. das TÜV-Zeichen, das VDE-Zeichen (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) oder das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit).
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Eigenmarken,
bezeichnen Produktlinien eines Handelsunternehmens, die eine bestimmte Qualität aufweisen. Eigenmarken zeichnen sich häufig durch eine besondere Eigenschaft, beispielweise ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, aber auch durch zusätzliche nachhaltige Qualität, aus. Manche Unternehmen zeichnen ihre Eigenmarke durch ein Co-Labelling (Fairtrade, Blauer Engel etc.) aus. Bei den Eigenmarken werden vereinzelt unternehmenseigene Label wie das Pro Planet Label der REWE Group verwandt.
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Test-Label
werden von Institutionen wie der STIFTUNG WARENTEST oder ÖKO TEST vergeben. Sie weisen Verbraucher/-innen auf Testergebnisse zu einer bestimmten Produktreihe (z. B. Digitalkameras) oder Dienstleistung (z. B. Stromanbieter) hin. Oft ist bei einem Test-Label das Qualitätsurteil in Form einer Note („sehr gut“ bis „mangelhaft“) ausgedrückt. Manchmal wird auch der Aufdruck „Testsieger“ hinzugefügt.
Verbraucher/-innen finden die Testergebnisse in Zeitschriften wie „test“, „Finanztest“, „ÖKO-TEST“ beziehungsweise können diese kostenpflichtig auf den Internetseiten der Zeitschriften heruntergeladen werden.
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Regionalzeichen,
(Herkunftszeichen) zeichnen Produkte aus, die in einer bestimmten Region hergestellt wurden. Was genau eine Region darstellt, ist dabei nicht festgelegt. Es kann sich dabei um Städte, Länder oder Landstriche handeln. Regionalzeichen spielen bisher vor allem in der Lebensmittelkennzeichnung eine Rolle.
Labeldatenbank der VERBRAUCHER INITIATIVE bietet Orientierung
Zur produktübergreifenden Bewertung eines Gütesiegels hat die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. eine standardisierte Bewertungsmatrix entwickelt. Diese Matrix hat das Ziel, die Hintergründe von Labels nachvollziehbar und transparent zu machen. Seit dem Jahr 2000 werden auf www.label-online.de Labels vorgestellt und bewertet. Inzwischen sind über 780 Profile von Zeichen in 16 Produktkategorien abrufbar.
Die einheitliche Bewertungsmatrix beurteilt vier übergeordnete Kriterien, die aus Verbrauchersicht für die Aussagekraft und Glaubwürdigkeit eines Zeichens entscheidend sind.
Die Kriterien sind Anspruch, Unabhängigkeit, Überprüfbarkeit und Transparenz.
So wird beim Thema Anspruch unter anderem auf eine breite inhaltliche Vergabegrundlage geachtet und der gesamte Lebenszyklus betrachtet. Zur Unabhängigkeit gehören unter anderem die Zeichenvergabe sowie die Kontrolle durch unabhängige Stelle. Vergabekriterien und -verfahren sollten angemessen dokumentiert und der Öffentlichkeit frei zugänglich sein und die Zeichennutzung befristet erfolgen.
2012 wurde das vorhandene Labelangebot um bayerische "Regionallabels" ergänzt. Seit dem Jahr 2014 ist eine kostenlose App herunterladbar. Labels mit Nachhaltigkeitsaspekt sind mit einem grünen "N" gekennzeichnet.
Labelportal der Bundesregierung mit App
Die Bundesregierung stellt mit www.siegelklarheit.de ein Labelportal für Umwelt- und Sozialsiegel zur Verfügung. Derzeit sind Informationen zu rund 60 Zeichen in sieben Produktgruppen verfügbar, eine kostenlose App für unterwegs ist vorhanden. Bewertet werden Glaubwürdigkeit, Umweltfreundlichkeit und Sozialverträglichkeit. Die insgesamt rund 300 Anforderungen wurden auf der Basis internationaler Richtlinien von Fachleuten entwickelt. Der mehrstufige Bewertungsprozess erfolgt unter Einbeziehung von globalen Standards, Initiativen und Experten.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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