You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Produkte und Energie >> 
  • Energielabels

Kein EU-Energielabel mehr für Staubsauger

Von: Miriam Bätzing, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)

Seit 2019 darf das frühere EU-Energielabel für Staubsauger im Handel nicht mehrverwendet werden. Die EU arbeitet zurzeit an einer Neueinführung. Wann genau ein neues Label eingeführt werden wird, steht aktuell noch nicht fest. Bis dahin müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Neukauf an anderen Kriterien orientieren. Wir geben Tipps.

Staubsaugerkopf auf Teppich, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Aktuelle Rechtslage
  • Tipps beim Gerätekauf
  • Tipps zum Energiesparen

Aktuelle Rechtslage: Energielabel für Staubsauger

Seit September 2014 an bestand für Staubsauger, die innerhalb der Europäischen Union verkauft wurden, eine Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Energielabel. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2018 darf das EU-Energielabel für Staubsauger seit Januar 2019 jedoch nicht mehr im Verkauf genutzt werden. Der Grund waren unrealistische Testverfahren für die Energieeffizienz. Seitdem zieht sich der Revisionsprozess hin: eine Wiedereinführung war ursprünglich für 2024 geplant, wurde aber verschoben. Nach wie vor dürfen Neugeräte im Handel derzeit kein EU-Energielabel tragen.

Tipps beim Staubsaugerkauf

  • Bevorzugen Sie bei der Neuanschaffung eines Staubsaugers ein Modell mit Saugkraftregelung, um die Saugstärke bedarfsgerecht anpassen zu können.
  • Prüfen Sie die Reparierbarkeit. Viele Staubsauger müssen laut Ökodesign-Vorgaben mehrere Jahre lang mit Ersatzteilen versorgt werden. Modelle mit Schraubverbindungen statt Verkleben sind langlebiger.
  • Mehr Watt bedeutet nicht automatisch mehr Saugleistung, sondern vor allem mehr Stromverbrauch. Entscheiden Sie daher besser auf Basis von Testergebnissen zur tatsächlichen Saugleistung
  • Staubsauger können sehr laut im Betrieb sein. Schaffen Sie sich daher ein möglichst leises Gerät (idealerweise unter 75 dB(A)) an. Hersteller müssen entsprechende Angaben machen.
  • Akku-Staubsauger haben zwar oft einen geringeren Stromverbrauch, nicht immer ist die Saugleistung allerdings so gut wie bei klassischen Bodenstaubsaugern. Vor dem Kauf lohnt daher ein Check über bewährte Vergleichsportale und Testinstitute wie z. B. Stiftung Warentest. Achten Sie außerdem auf austauschbare Akkus und kurze Ladezeiten. Übrigens: Ein zweiter Akku erhöht die Nutzungsdauer deutlich.

Tipps zum Energiesparen

  • Vermeiden Sie es, fortwährend mit der maximalen Leistungsstufe zu saugen. Regulieren Sie die Leistungsaufnahme abhängig von dem Untergrund, auf dem Sie saugen.
  • Wechseln Sie den Staubsaugerbeutel oder Staubbehälter rechtzeitig aus. Der Stromverbrauch steigt mit dem Füllgrad.
  • Sofern vorhanden, wechseln Sie auch sämtliche Filter regelmäßig aus bzw. reinigen Sie diese. Auch die Düsen sollten Sie für ein effizienteres Saugergebnis regelmäßig von Fusseln befreien.
  • Kleinere Flächen lassen sich zwischendurch problemlos auch mechanisch (z. B. mit Besen und Kehrschaufel) reinigen.

Tipps für energieeffiziente Nutzung von Saugrobotern

  • Entscheiden Sie sich für ein Gerät mit langlebigen Akkus, Eco-Modus und intelligenter Ladefunktion (z. B. Teilladen).
  • Achten Sie auf die Navigation: Modelle mit Laser- oder 3D-Navigation reinigen systematisch, vermeiden doppelte Wege und brauchen dadurch weniger Energie pro Reinigung.
  • Passen Sie die Saugleistung je nach Boden an: auf Hartböden genügt oft eine niedrigere Saugstufe. Für Teppiche bietet sich ein Gerät mit automatischer Teppicherkennung und Leistungsanpassung an.
  • Reinigen Sie Bürsten, Rollen, Filter und Sensoren regelmäßig (idealerweise wöchentlich, je nach Nutzungshäufigkeit). Verfangene Haare etwa erhöhen den Energieverbrauch und verschlechtern das Reinigungsergebnis.

Mehr zum Thema

  • Stromsparpotenziale im Haushalt
  • BAM: App zum neuen Energiesparsiegel
  • "Haushaltsgeräte-Check" des LfU Bayern
  • Den eigenen Stromverbrauch vergleichen: www.stromspiegel.de

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 26.11.2025
Autor: Redaktion - Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Energiesparsiegel: Stromsparen durch schlauen Gerätekauf
  • EU-Energielabel: Wie erhält ein Gerät seine Einstufung?
  • EU-Energielabel: Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?
  • EU-Energielabel: Fernsehgeräte
  • EU-Energielabel: Elektrogeräte in der Küche
  • EU-Energielabel: Heizen und Warmwasseraufbereitung
  • EU-Energielabel: Lichtquellen
  • EU-Energielabel: Kühl- und Gefriergeräte
  • EU-Energielabel: Waschmaschinen und Trockner
  • Verbraucherinformationspflicht zu umweltrelevanten Daten für PKW
  • Kennzeichnung von Autoreifen
  • CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten
  • Unabhängige Energieberatung in Bayern

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden